Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 23. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 054/2015 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt und in der anliegenden Übersichtskarte (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 054/2015) gekennzeichnet.

                                                                  

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat für das Flurstück 901 der Flur 39 die Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich der Änderung der Dachform von Pultdach auf Satteldach, wobei die Firstrichtung wie beim östlich angrenzenden Grundstück vorzusehen ist und im Übrigen die Festsetzung des ursprünglichen Bebauungsplanes gelten sollen.

 

Weiterhin wird die 23. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ als Satzung beschlossen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 054/2015 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 28.05.2015 TOP 15

 

Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 28.05.2015 abstimmen.


Abstimmungsergebnis: