Sitzung: 18.06.2015 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 031/2015
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Südost“ der Gemeinde
Havixbeck im Verfahren nach § 13 a BauGB als Satzung.
Durch diese Planänderung wird für
die Grundstücke „Südostring 39 – 57“ die Schaffung eines Satteldaches mit einer
Dachneigung von 35° - 40° möglich, wobei die Firstrichtung parallel zum Südostring
verläuft.
Die Verwaltungsvorlage 031/2015 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 28.05.2015 TOP 12
Seitens der Verwaltung wird erklärt, dass die Einholung eines Immissionsgutachtens
(Geruch), welches durch einen Anlieger in der letzten Sitzung des Bau- und
Verkehrsausschuss vom 28.05.2015 gefordert wurde, ca. 3.000 – 3.500 Euro kosten
werde. Die im Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange halten die
Vorlage eines derartigen Gutachtens nicht für erforderlich. Die Kosten für ein
Geruchsemmissionsgutachten sollten daher bei Bedarf vom Antragsteller
übernommen werden.
Ergänzend wird seitens der Verwaltung ausgeführt, dass
die Anliegerin, die die Änderung des Bebauungsplanes beantragt hat, darum
bittet, die Neigung der Dächer auf mindestens 40 ° festzusetzen, damit die
Nutzung des neu entstehenden Dachraumes im Verhältnis zur Grundfläche optimiert
werden kann.
Hierauf sprechen sich einige Ratsmitglieder dafür aus,
dass eine Dachneigung von mindestens 40 ° erlaubt werden möge, um genügend
Wohnraum schaffen zu können. Andere widersprechen diesem Vorschlag, da die
städtebauliche Einheitlichkeit hierdurch gefährdet werde.
Die SPD-Fraktion spricht sich für eine Dachneigung von
38 °- 40° aus, um eine bestmögliche Wohnraumverdichtung erzielen zu können. In
diesem Zusammenhang schlägt Frau Böse vor, die Spanne der Dachneigung von
mindestens 5 ° zuzulassen und schlägt vor, die Dachneigung auf 35 ° - 40 °
festzusetzen.
Nach kontroverser Diskussion hierüber, stellt Frau
Bergmoser den Antrag, über die Ordnungsnummern einzeln abzustimmen.
Hierauf erfolgt die Abstimmung zu Ordnungsnummer B 1:
Der Gemeinderat nimmt die Anregung der Bürger B 1 zur Kenntnis und
beschließt dieser in dem Sinne nicht zu folgen; vielmehr soll die Dachneigung
der Satteldächer mit 35° - 40° festgesetzt werden. Von einem Verbot zur
Schaffung von Dachgauben soll abgesehen werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen: Ja: 13; Nein: 9; Enthaltung:
0.
Hierauf erfolgt die Abstimmung zur Ordnungsnummer B 2:
Der Gemeinderat nimmt die Bedenken des Bürgers B 2 zur Kenntnis und
beschließt, diesen nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen: Ja: 13; Nein: 8; Enthaltung:
1.
Hierauf wird über die Ordnungsnummer B 3 abgestimmt:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Bürgerin B 3 zur Kenntnis und
beschließt, dieser aus den o.g. Gründen nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen: Ja: 18; Nein: 3; Enthaltung:
1.
Sodann wird über die Ordnungsnummer B 4 abgestimmt:
Der Gemeinderat nimmt die Schreiben des Bürgers B 4 zur Kenntnis und stellt
fest, dass das Verfahren zur Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit
entsprechend den Vorschriften des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches erfolgt ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 22.
Hierauf wird über den zusammenfassenden
Beschlussvorschlag abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: