Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 8, Enthaltungen: 1

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Südost“ der Gemeinde Havixbeck im Verfahren nach § 13 a BauGB als Satzung.

Durch diese Planänderung wird für die Grundstücke „Südostring 39 – 57“ die Schaffung eines Satteldaches mit einer Dachneigung von 35° - 40° möglich, wobei die Firstrichtung parallel zum Südostring verläuft.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 031/2015 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 28.05.2015 TOP 12

 

Seitens der Verwaltung wird erklärt, dass die  Einholung eines Immissionsgutachtens (Geruch), welches durch einen Anlieger in der letzten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschuss vom 28.05.2015 gefordert wurde, ca. 3.000 – 3.500 Euro kosten werde. Die im Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange halten die Vorlage eines derartigen Gutachtens nicht für erforderlich. Die Kosten für ein Geruchsemmissionsgutachten sollten daher bei Bedarf vom Antragsteller übernommen werden.

Ergänzend wird seitens der Verwaltung ausgeführt, dass die Anliegerin, die die Änderung des Bebauungsplanes beantragt hat, darum bittet, die Neigung der Dächer auf mindestens 40 ° festzusetzen, damit die Nutzung des neu entstehenden Dachraumes im Verhältnis zur Grundfläche optimiert werden kann.

 

Hierauf sprechen sich einige Ratsmitglieder dafür aus, dass eine Dachneigung von mindestens 40 ° erlaubt werden möge, um genügend Wohnraum schaffen zu können. Andere widersprechen diesem Vorschlag, da die städtebauliche Einheitlichkeit hierdurch gefährdet werde.

 

Die SPD-Fraktion spricht sich für eine Dachneigung von 38 °- 40° aus, um eine bestmögliche Wohnraumverdichtung erzielen zu können. In diesem Zusammenhang schlägt Frau Böse vor, die Spanne der Dachneigung von mindestens 5 ° zuzulassen und schlägt vor, die Dachneigung auf 35 ° - 40 ° festzusetzen.

 

Nach kontroverser Diskussion hierüber, stellt Frau Bergmoser den Antrag, über die Ordnungsnummern einzeln abzustimmen.

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung zu Ordnungsnummer B 1:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregung der Bürger B 1 zur Kenntnis und beschließt dieser in dem Sinne nicht zu folgen; vielmehr soll die Dachneigung der Satteldächer mit 35° - 40° festgesetzt werden. Von einem Verbot zur Schaffung von Dachgauben soll abgesehen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen: Ja: 13; Nein: 9; Enthaltung: 0.

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung zur Ordnungsnummer B 2:

 

Der Gemeinderat nimmt die Bedenken des Bürgers B 2 zur Kenntnis und beschließt, diesen nicht zu folgen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen: Ja: 13; Nein: 8; Enthaltung: 1.

 

 

Hierauf wird über die Ordnungsnummer B 3 abgestimmt:

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Bürgerin B 3 zur Kenntnis und beschließt, dieser aus den o.g. Gründen nicht zu folgen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen: Ja: 18; Nein: 3; Enthaltung: 1.

 

 

Sodann wird über die Ordnungsnummer B 4 abgestimmt:

 

Der Gemeinderat nimmt die Schreiben des Bürgers B 4 zur Kenntnis und stellt fest, dass das Verfahren zur Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit entsprechend den Vorschriften des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches erfolgt ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 22.

 

 

Hierauf wird über den zusammenfassenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 


Abstimmungsergebnis: