Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden sowie der Bürger zur Kenntnis und trifft nach Beratung unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken die entsprechenden Einzelbeschlüsse. Unter Berücksichtigung dieser Abwägungsergebnisse beschließt der Gemeinderat die 28. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht. Der Änderungsplan ist der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen.

                                                                                                                                          

 

 


Die Verwaltungsvorlage 066/2015 liegt vor.

 

Nach Beratung wird zunächst über die Ordnungsnummern und Anregungen einzeln abgestimmt:

 

Ordnungsziffer 2

 

Zu 1.

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass keine Bedenken vorliegen.

 

Zu 2.

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass durch die geplante Wohnbebauung die Baukörperhöhen von 30 m nicht überschritten werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Ordnungsziffer 5

 

Zu 1.

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass keine Höchstspannungsleitungen der Amprion GmbH betroffen sind.

 

Zu 2.

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis auf die Beteiligung weiterer Unternehmen zur Kenntnis und stellt fest, dass keine weiteren Unternehmen zu beteiligen sind.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

 

Ordnungsziffer 10

 

Zu 1.

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen noch keine Auswertung durchführt.

 

Zu 2.

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der Erforderlichkeit zur Beantragung einer Luftbildauswertung bei der Durchführung der maßgeblichen Bauleitplanung zur Kenntnis. Der Hinweis wird beachtet.

 

Zu 3.

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass der Kampfmittelbeseitigungsdienst kein Träger öffentlicher Belange und somit nicht an entsprechende Fristen gebunden ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Ordnungsziffer 16

 

Zu 1.

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Sachgebietes Abfallwirtschaft -  anlagenbezogener Immissionsschutz - , keine Bedenken bestehen.

 

Zu 2.

Der Gemeinderat nimmt die Bedenken bezüglich der Inanspruchnahme schutzwürdigen Bodens zur Kenntnis und stellt fest, dass der Anregung, eine Bedarfsprüfung durchzuführen und darzulegen, warum nicht Flächen mit einer geringeren Schutzwürdigkeit in Anspruch genommen werden, gefolgt wurde.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Ordnungsziffer 17

 

Schreiben des Kreises Coesfeld vom 15.04.2015

 

Aufgabenbereich – Immissionsschutz –

 

Zu 1.

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis.

 

Zu 2.

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Aufgabenbereich – Oberflächengewässer –

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und beschließt die Ergänzung der Begründung zum Entwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans im umweltrechtlichen Teil dahingehend, dass die Auswirkungen der Planungen auf den Graben A berücksichtigt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Aufgabenbereich – Kommunale Abwasserbeseitigung –

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und beschließt, die Umsetzung des konkreten Entwässerungskonzepts im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Aufgabenbereich – Altlasten / Bodenschutz –

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und beschließt, die Möglichkeit zur Erhöhung der Bestandsbewertung der schutzwürdigen Böden um eine Wertstufe im Rahmen der Beratungen zur verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Aufgabenbereich – Untere Landschaftsbehörde –

 

Zu 1.

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und beschließt, die planungsrechtliche Sicherung der ökologischen Qualitäten des Planungsgebietes im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu erörtern.

 

Zu 2.

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und beschließt die Beratung über die mögliche Ausweisung der Fläche als „ Grünfläche „ oder „Öffentliche Fläche“ im Planungsgebiet im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Aufgabenbereich - Brandschutzdienststelle

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und beschließt, die Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen Löschwasserversorgung und die notwendigen Maßnahmen für die Bereitstellung ausreichender Zufahrts-und Bewegungsflächen der Rettungsfahrzeuge im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Ordnungsziffer 18

 

Schreiben der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius und St. Georg v. 15.04.2015

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und beschließt die Entwicklung der Bauflächen als gesondertes Bauleitverfahren sobald die erschließungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt sind.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den zusammenfassenden Beschlussvorschlag:

 

 


Abstimmungsergebnis: