Sitzung: 28.05.2015 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 066/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden sowie
der Bürger zur Kenntnis und trifft nach Beratung unter Berücksichtigung der zu
den vorgebrachten Anregungen und Bedenken die entsprechenden Einzelbeschlüsse.
Unter Berücksichtigung dieser Abwägungsergebnisse beschließt der Gemeinderat
die 28. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht. Der
Änderungsplan ist der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen.
Die
Verwaltungsvorlage 066/2015 liegt vor.
Nach
Beratung wird zunächst über die Ordnungsnummern und Anregungen einzeln
abgestimmt:
Ordnungsziffer 2
Zu 1.
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass keine
Bedenken vorliegen.
Zu 2.
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass durch die
geplante Wohnbebauung die Baukörperhöhen von 30 m nicht überschritten werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Ordnungsziffer 5
Zu 1.
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass keine
Höchstspannungsleitungen der Amprion GmbH betroffen sind.
Zu 2.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis auf die Beteiligung
weiterer Unternehmen zur Kenntnis und stellt fest, dass keine weiteren
Unternehmen zu beteiligen sind.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Ordnungsziffer 10
Zu 1.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass
der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen
noch keine Auswertung durchführt.
Zu 2.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der Erforderlichkeit
zur Beantragung einer Luftbildauswertung bei der Durchführung der maßgeblichen
Bauleitplanung zur Kenntnis. Der Hinweis wird beachtet.
Zu 3.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass
der Kampfmittelbeseitigungsdienst kein Träger öffentlicher Belange und somit
nicht an entsprechende Fristen gebunden ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Ordnungsziffer 16
Zu 1.
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des
Sachgebietes Abfallwirtschaft -
anlagenbezogener Immissionsschutz - , keine Bedenken bestehen.
Zu 2.
Der Gemeinderat nimmt die Bedenken bezüglich der
Inanspruchnahme schutzwürdigen Bodens zur Kenntnis und stellt fest, dass der
Anregung, eine Bedarfsprüfung durchzuführen und darzulegen, warum nicht Flächen
mit einer geringeren Schutzwürdigkeit in Anspruch genommen werden, gefolgt
wurde.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Ordnungsziffer 17
Schreiben des Kreises Coesfeld vom
15.04.2015
Aufgabenbereich – Immissionsschutz –
Zu 1.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
Zu 2.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Aufgabenbereich –
Oberflächengewässer –
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und
beschließt die Ergänzung der Begründung zum Entwurf zur 28. Änderung des
Flächennutzungsplans im umweltrechtlichen Teil dahingehend, dass die
Auswirkungen der Planungen auf den Graben A berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Aufgabenbereich – Kommunale
Abwasserbeseitigung –
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und
beschließt, die Umsetzung des konkreten Entwässerungskonzepts im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Aufgabenbereich – Altlasten /
Bodenschutz –
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und
beschließt, die Möglichkeit zur Erhöhung der Bestandsbewertung der
schutzwürdigen Böden um eine Wertstufe im Rahmen der Beratungen zur
verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Aufgabenbereich – Untere Landschaftsbehörde –
Zu 1.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und
beschließt, die planungsrechtliche Sicherung der ökologischen Qualitäten des
Planungsgebietes im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu erörtern.
Zu 2.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und
beschließt die Beratung über die mögliche Ausweisung der Fläche als „
Grünfläche „ oder „Öffentliche Fläche“ im Planungsgebiet im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Aufgabenbereich - Brandschutzdienststelle
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und
beschließt, die Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen
Löschwasserversorgung und die notwendigen Maßnahmen für die Bereitstellung
ausreichender Zufahrts-und Bewegungsflächen der Rettungsfahrzeuge im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Ordnungsziffer 18
Schreiben der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius und
St. Georg v. 15.04.2015
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und
beschließt die Entwicklung der Bauflächen als gesondertes Bauleitverfahren
sobald die erschließungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt sind.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Hierauf erfolgt die
Abstimmung über den zusammenfassenden Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis: