Sitzung: 28.05.2015 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 5
Vorlage: 059/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 5. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz – 1. Förmliche Änderung“ gem. § 2
Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr.
059/2015 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt dargestellt.
Darüber hinaus
beschließt der Gemeinderat die westliche Baugrenze des Flurstücks 1177 der Flur
24 um 5,33 m in östlicher Richtung zu verschieben, und zwar in der Form, wie
sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 059/2015 als Anlage 2 beigefügten
Planausschnitt dargestellt ist.
Weiterhin beschließt
der Gemeinderat die bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften für den
Bereich des Flurstückes 1177 wie folgt zu ergänzen:
„Für den Bereich des
Flurstückes 1177 ist die Errichtung von Dachgauben zum Flurstück 1178 hin
unzulässig.“
Ferner wird die 5.
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz – 1.
Förmliche Änderung“ als Satzung beschlossen.
Die
Verwaltungsvorlage 059/2015 liegt vor.
Herr Dirks übernimmt den Vorsitz des Ausschusses und lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 059/2015 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: