Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz – 1. Förmliche Änderung“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 059/2015 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die westliche Baugrenze des Flurstücks 1177 der Flur 24 um 5,33 m in östlicher Richtung zu verschieben, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 059/2015 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat die bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften für den Bereich des Flurstückes 1177 wie folgt zu ergänzen:

„Für den Bereich des Flurstückes 1177 ist die Errichtung von Dachgauben zum Flurstück 1178 hin unzulässig.“

 

Ferner wird die 5. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz – 1. Förmliche Änderung“ als Satzung beschlossen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 059/2015 liegt vor.

 

Herr Dirks übernimmt den Vorsitz des Ausschusses und lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 059/2015 abstimmen.


Abstimmungsergebnis: