Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 5, Enthaltungen: 4

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck, und zwar als sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2 b BauGB. Auf der Grundlage der der Vorlage 057/2015 beigefügten Unterlagen (Planentwurf, Entwurf der Begründung mit Umweltbericht) ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchzuführen.

                                                                                                                     

 

 


Die Verwaltungsvorlage 057/2015 liegt vor.

 

Dieser Tagesordnungspunkt wird nach dem Tagesordnungspunkt 10 „Vorstellung und Freigabe der Planung des Endausbaus Schmitz Kamp“ beraten.

 

Da Herr Böngeler, der zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen worden ist, leider nicht an der Sitzung teilnehmen kann, stellt Frau Böse die vorliegende Verwaltungsvorlage vor und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Die Ausschussmitglieder wollen u.a. wissen, ob bestimmte Festsetzungen - wie z.B. größere Abstände zu Wohngebäuden schon in dieser Sitzung festgelegt werden müssen. Auch wird die Frage gestellt, ob schon jetzt Aussagen zu bestimmten Techniken und Standorten der Windkraftanlagen getroffen werden müssen. Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass im jetzigen Planungsschritt lediglich der Aufstellungsbeschluss erfolge und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ermöglicht werden soll. Ziel der frühzeitigen Beteiligung sei die möglichst umfangreiche Sammlung von Abwägungsmaterial, das dann nach Abwägung durch den Gemeinderat in den noch auszulegenden Plan eingearbeitet werden sollte. Insofern seien die detaillierten Vorgaben zum jetzigen Zeitpunkt nicht zwingend notwendig.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, zentrale Fragen wie z.B. die genaue Festsetzung der Abstände zwischen den Windkraftanlagen und den besiedelten Flächen fraktionsintern zu klären und die Beratung über diese Verwaltungsvorlage auf die nächste Sitzungsfolge nach den Sommerferien zu verschieben.

 

Auf Rückfrage von Frau Böse erklären die Fraktionsvertreter, dass sie der Verwaltung die offenen Punkte zeitnah zuleiten, damit gemeinsam mit dem Planungsbüro rechtzeitig vor der nächsten Sitzungsfolge die notwendigen fachlichen Stellungnahmen hierzu erarbeitet werden können.

 

Herr Dirks läßt sodann über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 057/2015 abstimmen:

 

 

 


Abstimmungsergebnis: