Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 34 i. V. m. § 36 BauGB zunächst zu versagen. Zur Vervollständigung der Antragsunterlagen ist die Straßenabwicklung (Darstellung der First- und Traufhöhen) der westlich und südlich an der Hauptstraße angrenzenden Bebauung vorzulegen. Darüber hinaus sollte eine Umplanung des Bauvorhabens im Sinne der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates erfolgen.

Der Gemeinderat behält sich ausdrücklich vor, zur Sicherung der beabsichtigen Entwicklung des Bebauungsplanes „Ortskern II“ eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu beschließen.

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 056/2015 liegt vor.

 

Herr Dirks zieht sich von der Beratung und der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt zurück, da er beruflich mit dem Investor zu tun habe. Somit übernimmt der stellvertretende Ausschussvorsitzende Herr Albrecht den Vorsitz.

 

Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass die vorgelegte Planung am 26.05.2015 auf der Grundlage der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates sowie unter Beteiligung eines Beiratsmitgliedes erörtert worden sei. Das Erörterungsergebnis werde zu einer Veränderung der Planung führen, die zurzeit vom Antragsteller erarbeitet werde. Sobald der Verwaltung die überarbeiteten Pläne vorliegen, werde der Gestaltungsbeirat mittels Umlaufverfahren erneut beteiligt. Insofern schlägt die Verwaltung vor, in der heutigen Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses keine Beratung vorzunehmen. Bis zur Sitzung des Gemeinderates am 18.06.2015 werden die überarbeiteten Planunterlagen sowie die neue Stellungnahme des Gestaltungsbeirates vorgelegt. Eine fristgerechte Entscheidung zur Frage des gemeindlichen Einvernehmens könne dann in dieser Sitzung erfolgen.

 

Die Ausschussmitglieder sind gegen den Vorschlag der Verwaltung. Sie plädieren für eine Beratung im Bau- und Verkehrsausschuss als Fachausschuss in der nächsten Sitzungsfolge. Da die 2-Monatsfrist für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens möglicherweise dann nicht eingehalten werden kann, wird in Erwägung gezogen, bei Bedarf in einer Sondersitzung des Bau- und Verkehrsausschuss einen Dringlichkeitsbeschluss zu fassen.

 

Ein Ausschussmitglied schlägt dagegen vor, eine Entscheidung über die genaue Vorgehensweise in der vorliegenden Angelegenheit in der kommenden Gemeinderatssitzung am 18.06.2015 zu fassen und davon abhängig zu machen, wann ein neuüberarbeiteter Plan eingereicht wird.

Dies wird ohne förmliche Abstimmung von den Ausschussmitgliedern zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 056/2015.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Herr Dirks hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.