Sitzung: 28.05.2015 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 056/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 34 i. V. m. § 36
BauGB zunächst zu versagen. Zur Vervollständigung der Antragsunterlagen ist die
Straßenabwicklung (Darstellung der First- und Traufhöhen) der westlich und
südlich an der Hauptstraße angrenzenden Bebauung vorzulegen. Darüber hinaus
sollte eine Umplanung des Bauvorhabens im Sinne der Empfehlungen des
Gestaltungsbeirates erfolgen.
Der Gemeinderat behält
sich ausdrücklich vor, zur Sicherung der beabsichtigen Entwicklung des
Bebauungsplanes „Ortskern II“ eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu
beschließen.
Die
Verwaltungsvorlage 056/2015 liegt vor.
Herr Dirks
zieht sich von der Beratung und der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt
zurück, da er beruflich mit dem Investor zu tun habe. Somit übernimmt der
stellvertretende Ausschussvorsitzende Herr Albrecht den Vorsitz.
Seitens der
Verwaltung wird mitgeteilt, dass die vorgelegte Planung am 26.05.2015 auf der
Grundlage der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates sowie unter Beteiligung
eines Beiratsmitgliedes erörtert worden sei. Das Erörterungsergebnis werde zu
einer Veränderung der Planung führen, die zurzeit vom Antragsteller erarbeitet
werde. Sobald der Verwaltung die überarbeiteten Pläne vorliegen, werde der
Gestaltungsbeirat mittels Umlaufverfahren erneut beteiligt. Insofern schlägt
die Verwaltung vor, in der heutigen Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
keine Beratung vorzunehmen. Bis zur Sitzung des Gemeinderates am 18.06.2015 werden
die überarbeiteten Planunterlagen sowie die neue Stellungnahme des
Gestaltungsbeirates vorgelegt. Eine fristgerechte Entscheidung zur Frage des
gemeindlichen Einvernehmens könne dann in dieser Sitzung erfolgen.
Die
Ausschussmitglieder sind gegen den Vorschlag der Verwaltung. Sie plädieren für
eine Beratung im Bau- und Verkehrsausschuss als Fachausschuss in der nächsten
Sitzungsfolge. Da die 2-Monatsfrist für die Erteilung des gemeindlichen
Einvernehmens möglicherweise dann nicht eingehalten werden kann, wird in
Erwägung gezogen, bei Bedarf in einer Sondersitzung des Bau- und
Verkehrsausschuss einen Dringlichkeitsbeschluss zu fassen.
Ein
Ausschussmitglied schlägt dagegen vor, eine Entscheidung über die genaue
Vorgehensweise in der vorliegenden Angelegenheit in der kommenden
Gemeinderatssitzung am 18.06.2015 zu fassen und davon abhängig zu machen, wann
ein neuüberarbeiteter Plan eingereicht wird.
Dies wird
ohne förmliche Abstimmung von den Ausschussmitgliedern zustimmend zur Kenntnis
genommen.
Hierauf
erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage
056/2015.
Abstimmungsergebnis:
Herr Dirks hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.