Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 23. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 054/2015 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt und in der anliegenden Übersichtskarte (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 054/2015) gekennzeichnet.

                                                                  

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat für das Flurstück 901 der Flur 39 die Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich der Änderung der Dachform von Pultdach auf Satteldach, wobei die Firstrichtung wie beim östlich angrenzenden Grundstück vorzusehen ist.

 

Weiterhin wird die 23. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ als Satzung beschlossen.

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 054/2015 liegt vor.

 

Herr Böttcher befindet sich nicht im Sitzungssaal.

 

Nach kurzer Beratung wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 054/2015 abgestimmt, wobei eine Ergänzung über die Festsetzung der Firstrichtung des Satteldaches für das Flurstück 901 der Flur 39 im zweiten Absatz des Beschlussvorschlages ergänzt wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Herr Böttcher hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.