Sitzung: 28.05.2015 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 054/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 23. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde
Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 054/2015 als Anlage 1 beigefügten
Planausschnitt umrandet dargestellt und in der anliegenden Übersichtskarte
(Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 054/2015) gekennzeichnet.
Darüber hinaus
beschließt der Gemeinderat für das Flurstück 901 der Flur 39 die Änderung der
bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich
der Änderung der Dachform von Pultdach auf Satteldach, wobei die Firstrichtung
wie beim östlich angrenzenden Grundstück vorzusehen ist.
Weiterhin wird die 23.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ als Satzung
beschlossen.
Die
Verwaltungsvorlage 054/2015 liegt vor.
Herr
Böttcher befindet sich nicht im Sitzungssaal.
Nach kurzer
Beratung wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 054/2015
abgestimmt, wobei eine Ergänzung über die Festsetzung der Firstrichtung des
Satteldaches für das Flurstück 901 der Flur 39 im zweiten Absatz des
Beschlussvorschlages ergänzt wird.
Abstimmungsergebnis:
Herr Böttcher hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.