Sitzung: 28.05.2015 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Vorlage: 031/2015
Die
Verwaltungsvorlage 031/2015 liegt vor.
Herr Dirks
lässt über die Öffnung der Sitzung abstimmmen, um einem Bürger die Möglichkeit
zu geben, seine Bedenken gegen die Aufstockung der eingeschossigen
Flachdachgebäude zu äußern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja:11.
Somit wird
die Sitzung geöffnet.
Herr
Schleithoff erhält das Wort und liest eine Stellungnahme vor, welche dem
Protokoll als Anlage 3 beigefügt
ist. Er fordert die Einholung eines Immissionsgutachtens, um die zulässigen
Geruchswerte ermitteln zu lassen und so evtl. spätere Einschränkungen seines
landwirtschaftlichen Betriebes ausschließen zu können. Hinsichtlich
der Kritik an der Transparenz des Verwaltungshandelns verweist der
Bürgermeister auf die bisherige und jetzige öffentliche Beratung und
Beschlussfassung.
Zu diesem
Tagesordnungspunkt liegt auch eine E-Mail einer Tochter der Antragstellerin vom
26.05.2015 vor, welche dem Protokoll als Anlage
4 beigefügt ist.
Nach
Beratung wird zunächst über die Ordnungsnummern und Anregungen einzeln
abgestimmt:
Vor der
Abstimmung über die Ordnungsnummer B 1 wird über die Festsetzung der
Dachneigung der Satteldächer kontrovers diskutiert. Einige der
Ausschussmitglieder vertreten die Meinung, dass eine Festsetzung der
Dachneigung auf 25° - 30° zu gering sei, da hierbei nur wenig Nutzraum
entstehe. Die Antragstellerin erhält das Wort und gibt zu bedenken, dass die
Gebäude auf dem gegenüberliegenden Areal eine Dachneigung von 50° hätten. Sie
schlägt vor, die Dachneigung bis zu 40° zuzulassen.
Auf
Nachfrage von Herrn Dirks erklärt Frau Böse, dass die Drempelhöhe im
überplanten Bereich mit 50 cm festgesetzt wurde.
Hierauf
erfolgt die Abstimmung zu Ordnungsnummer B1.
Ordnungsnummer B 1
Der Gemeinderat nimmt die Anregung der Bürger B 1 zur
Kenntnis und beschließt dieser in dem Sinne zu folgen, dass die Dachneigung der
Satteldächer mit 25° - 30° festgesetzt wird. Von einem Verbot zur Schaffung von
Dachgauben soll abgesehen werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
angenommen: Ja: 3; Nein: 2; Enthaltungen: 6.
Hierauf wird über
die Bedenken des Bürgers B 2 beraten. Einige Ausschussmitglieder können die
Bedenken von Herrn Schleithoff nachvollziehen und sprechen sich für die
Einholung eines Immissionsgutachtens aus. Jedoch müsse zunächst geklärt werden,
wer für dieses Gutachten aufkommen müsse. Die Antragstellerin erhält das Wort
und bestätigt erneut, dass sich bislang keiner der Anwohner über den Geruch
beschwert habe und gibt zu bedenken, dass Herr Schleithoff eine rechtliche
Genehmigung für seinen Betrieb habe.
Hierauf lässt Herr
Dirks über folgenden Beschlussvorschlag zur Ordnungsnummer B 2 abstimmen:
Der Bau- und Verkehrsausschuss gibt in seiner Sitzung
vom 28.05.2015 keine Beschlussempfehlung zu Ordnungsnummer B 2 ab. Die
Verwaltung wird beauftragt, bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt rechtlich
folgende Punkte mit den zuständigen Fachbehörden zu klären:
1)
Prüfung, ob ein Geruchsimmissionsgutachten sinnvoll ist
2)
Ermittlung der Kostenträgerschaft eines solchen
Geruchsimmissionsgutachtens.
Auf Basis dieser Erkenntnisse soll die Verwaltung zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen Beschlussvorschlag zur Beratung vorlegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Hierauf erfolgt die
Abstimmung über die Ordnungsnummer B 3.
Ordnungsnummer B 3
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Bürgerin B
3 zur Kenntnis und beschließt, dieser aus den o.g. Gründen nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
angenommen: Ja: 7; Nein: 1; Enthaltungen: 3.
Ordnungsnummer B 4
Der Gemeinderat nimmt die Schreiben des Bürgers B 4
zur Kenntnis und stellt fest, dass das Verfahren zur Beteiligung der interessierten
Öffentlichkeit entsprechend den Vorschriften des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
erfolgt ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Eine
Abstimmung über den zusammenfassenden Beschlussvorschlag erfolgt nicht, da über
die Ordnungsnummer B 2 noch zu beraten ist.