Die Verwaltungsvorlage 031/2015 liegt vor.

 

Herr Dirks lässt über die Öffnung der Sitzung abstimmmen, um einem Bürger die Möglichkeit zu geben, seine Bedenken gegen die Aufstockung der eingeschossigen Flachdachgebäude zu äußern.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja:11.

 

Somit wird die Sitzung geöffnet.

 

Herr Schleithoff erhält das Wort und liest eine Stellungnahme vor, welche dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt ist. Er fordert die Einholung eines Immissionsgutachtens, um die zulässigen Geruchswerte ermitteln zu lassen und so evtl. spätere Einschränkungen seines landwirtschaftlichen Betriebes ausschließen zu können. Hinsichtlich der Kritik an der Transparenz des Verwaltungshandelns verweist der Bürgermeister auf die bisherige und jetzige öffentliche Beratung und Beschlussfassung.

 

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt auch eine E-Mail einer Tochter der Antragstellerin vom 26.05.2015 vor, welche dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt ist.

 

Nach Beratung wird zunächst über die Ordnungsnummern und Anregungen einzeln abgestimmt:

 

Vor der Abstimmung über die Ordnungsnummer B 1 wird über die Festsetzung der Dachneigung der Satteldächer kontrovers diskutiert. Einige der Ausschussmitglieder vertreten die Meinung, dass eine Festsetzung der Dachneigung auf 25° - 30° zu gering sei, da hierbei nur wenig Nutzraum entstehe. Die Antragstellerin erhält das Wort und gibt zu bedenken, dass die Gebäude auf dem gegenüberliegenden Areal eine Dachneigung von 50° hätten. Sie schlägt vor, die Dachneigung bis zu 40° zuzulassen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dirks erklärt Frau Böse, dass die Drempelhöhe im überplanten Bereich mit 50 cm festgesetzt wurde.

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung zu Ordnungsnummer B1.

 

Ordnungsnummer B 1

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregung der Bürger B 1 zur Kenntnis und beschließt dieser in dem Sinne zu folgen, dass die Dachneigung der Satteldächer mit 25° - 30° festgesetzt wird. Von einem Verbot zur Schaffung von Dachgauben soll abgesehen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen: Ja: 3; Nein: 2; Enthaltungen: 6.

 

Hierauf wird über die Bedenken des Bürgers B 2 beraten. Einige Ausschussmitglieder können die Bedenken von Herrn Schleithoff nachvollziehen und sprechen sich für die Einholung eines Immissionsgutachtens aus. Jedoch müsse zunächst geklärt werden, wer für dieses Gutachten aufkommen müsse. Die Antragstellerin erhält das Wort und bestätigt erneut, dass sich bislang keiner der Anwohner über den Geruch beschwert habe und gibt zu bedenken, dass Herr Schleithoff eine rechtliche Genehmigung für seinen Betrieb habe.

 

Hierauf lässt Herr Dirks über folgenden Beschlussvorschlag zur Ordnungsnummer B 2 abstimmen:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss gibt in seiner Sitzung vom 28.05.2015 keine Beschlussempfehlung zu Ordnungsnummer B 2 ab. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt rechtlich folgende Punkte mit den zuständigen Fachbehörden zu klären:

1)  Prüfung, ob ein Geruchsimmissionsgutachten sinnvoll ist

2)  Ermittlung der Kostenträgerschaft eines solchen Geruchsimmissionsgutachtens.

Auf Basis dieser Erkenntnisse soll die Verwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Beschlussvorschlag zur Beratung vorlegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über die Ordnungsnummer B 3.

 

Ordnungsnummer B 3

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Bürgerin B 3 zur Kenntnis und beschließt, dieser aus den o.g. Gründen nicht zu folgen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen: Ja: 7; Nein: 1; Enthaltungen: 3.

 

 

Ordnungsnummer B 4

 

Der Gemeinderat nimmt die Schreiben des Bürgers B 4 zur Kenntnis und stellt fest, dass das Verfahren zur Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit entsprechend den Vorschriften des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches erfolgt ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

Eine Abstimmung über den zusammenfassenden Beschlussvorschlag erfolgt nicht, da über die Ordnungsnummer B 2 noch zu beraten ist.