Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschießt nach Beratung die folgende Satzung:

 

Satzung

über die Aufhebung der Zweckbindung von Interessentengrundstücken und Veräußerung dieser Flächen vom …..

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW, Seite 666) – in der aktuell gültigen Fassung – und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten, gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die folgende Satzung erlassen:

 

                                                        § 1

 

Die Grundstücke Gemarkung Havixbeck, Flur 14, Flurstück 1940, groß 918 m², Wegefläche, und Flur 14, Flurstück 1760, groß 872 m², Waldfläche, welche im Eigentum der Interessentengemeinschaft des Flothfeldes stehen, werden aus der Verwaltung der Interessenten des Flothfeldes herausgenommen und die Zweckbindung aufgehoben.

Die Flurstücke 1940 der Flur 14 und 1760 der Flur 14 werden an die Gemeinde Havixbeck, Willi-Richter-Platz 1, 48329 Havixbeck veräußert.

 

Die vorgenannten Flächen sind im beigefügten Lageplan dargestellt.

§ 2

Die erforderlichen Eigentumsänderungen werden mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages geregelt.

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 047/2015 liegt vor.

 

Nach Klärung einer Detailfrage erfolgt die Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis: