Sitzung: 15.04.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 047/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschießt nach Beratung die folgende Satzung:
Satzung
über die Aufhebung der
Zweckbindung von Interessentengrundstücken und Veräußerung dieser Flächen vom
…..
Aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV.NRW, Seite 666) – in der aktuell gültigen Fassung – und des § 2
des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten,
gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der
Rat der Gemeinde Havixbeck die folgende Satzung erlassen:
§
1
Die Grundstücke
Gemarkung Havixbeck, Flur 14, Flurstück 1940, groß 918 m², Wegefläche, und Flur
14, Flurstück 1760, groß 872 m², Waldfläche, welche im Eigentum der
Interessentengemeinschaft des Flothfeldes stehen, werden aus der Verwaltung der
Interessenten des Flothfeldes herausgenommen und die Zweckbindung aufgehoben.
Die Flurstücke 1940
der Flur 14 und 1760 der Flur 14 werden an die Gemeinde Havixbeck,
Willi-Richter-Platz 1, 48329 Havixbeck veräußert.
Die vorgenannten
Flächen sind im beigefügten Lageplan dargestellt.
§ 2
Die erforderlichen
Eigentumsänderungen werden mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages
geregelt.
Diese Satzung tritt am
Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die
Verwaltungsvorlage 047/2015 liegt vor.
Nach
Klärung einer Detailfrage erfolgt die Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: