Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 18.12.2014, das Flächennutzungsplanverfahren für alle 3 in Havixbeck als potentiell für die Nutzung von Windenergie geeigneten Flächen einzuleiten, hat auf Einladung der Verwaltung am 17.02.2015 eine Informationsveranstaltung mit den Eigentümern der betroffenen Flächen stattgefunden. Die Eigentümer aller 3 Flächen haben nach wie vor großes Interesse am Bau von Windkraftanlagen, wobei je nach Flächengröße 3 oder 4 Anlagen pro Areal geplant werden. Die anwesenden Vertreter äußerten übereinstimmend, dass sie offen für den Wunsch sind, Bürgerwindkraftanlagen zu ermöglichen. Zurzeit finden für alle drei Flächen die im Rahmen der Artenschutzprüfung notwendigen Kartierungen statt.

Seitens der Eigentümer wird darum gebeten, die gemeindlichen Planungen so rechtzeitig abzuschließen, dass noch im Jahr 2016 die notwendigen BImSchG-Genehmigungen erteilt werden können, weil zeitliche Verzögerungen über diesen Zeitpunkt hinaus die Wirtschaftlichkeit der Anlagen negativ beeinträchtigen.

Zur Absicherung der rechtlichen Rahmenbedingungen des privaten und öffentlichen Engagements wird der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen Gemeinde und Vorhabenträger vorbereitet. Darüber hinaus soll in der letzten Sitzungsfolge vor den Ferien der 1. Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht zur Beschlusslage über die vorgezogene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgelegt werden.