Seitens der Ratsmitglieder werden folgende Anfragen gestellt:

 

TOP 23.1 Herr Spüntrup

Was gedenkt die Verwaltung bzgl. der Umlegungsverfahren zu tun?

 

Antwort der Verwaltung:

Für die Fortführung der noch offenen Umlegungsverfahren ist ein Umlegungsausschuss nach den Vorschriften des BauGB erforderlich. Die Bildung eines Umlegungsausschusses wird zurzeit vorbereitet. Sobald alle noch erforderlichen Vorbereitungsgespräche hinsichtlich der notwendigen fachkundigen Mitglieder geführt sind, erfolgt die Vorlage im Rat zur Besetzung des Ausschusses.

 

 

TOP 23.2 Herr Böttcher

Warum ist der Umlegungsausschuss noch nicht gebildet worden?

 

 

Antwort der Verwaltung:

Der Umlegungsausschuss wird nicht nur aus Vertretern der Politik, sondern auch aus Fachkundigen bestehen.

 

Nachtrag der Verwaltung:

Die erforderliche Zusammensetzung ist wie folgt geregelt:

㤠4 [1]Zusammensetzung

(1) 1Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern einschließlich der oder des Vorsitzenden. 2Die oder der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst, ein Mitglied die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen oder als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen nach den §§ 3 bis 5 oder 22 der Berufsordnung (ÖbVermIng BO NW) vom 15. Dezember 1992 (GV. NW. S. 524), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 306), zugelassen und ein Mitglied Sachverständige oder Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein; diese Personen dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde sein oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen. 3Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde angehören.

(2) Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind eine oder mehrere Personen als Vertretung zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen wie das vertretene Mitglied erfüllen müssen.“

 

Die Verwaltung braucht Zeit, um dem Rat Fachkundige als Gremiumsmitglieder vorschlagen zu können.

 

 

 

TOP 23.3 Frau Schäpers

Wie oft und wann genau hat die Gruppe „Kleine Steppkes“ die Räumlichkeiten in der Alten Schule Hohenholte für den Turnunterricht benutzt? Wie viele Altenberger Bürger nehmen das Angebot der „Kleinen Steppkes“ in Hohenholte an? Wie lange – mit genauer Uhrzeitangabe – sind die Kinder der Gruppe „Kleine Steppkes“ in der Alten Schule?

 

Antwort der Verwaltung:

Eine Antwort hierzu erfolgt in der nächsten Sitzungsfolge.

 

 

 

TOP 23.4 Frau Bergmoser

Gibt es andere Raumalternativen für die Unterbringung der Gruppe „Kleine Steppkes“? Vielleicht könnten die Räumlichkeiten der Feuerwehr genutzt werden? Wie weit sind die Gespräche mit der Kirche?

 

 

Antwort der Verwaltung:

Das Feuerwehrgerätehaus kommt für eine Mitnutzung durch die Gruppe nicht in Betracht. Gespräche mit der Kath. Kirchengemeinde haben in der Sache bereits stattgefunden.

 

 

TOP 23.5 Herr Hense

Entgegen der Aussage von Herrn Gromöller, dass es keinen Vertrag mit der Gruppe „Kleine Steppkes“ gibt, hat sich jetzt  herausgestellt, dass es einen Gestattungsvertrag gibt. Warum wurde der Rat hierüber nicht informiert?

 

 

Antwort der Verwaltung:

Auch der Verwaltung sind heute Morgen Kopien der im Jahr 2002 abgeschlossenen Vereinbarung zugeleitet worden. Diese Vereinbarung bezieht sich aber nicht auf die von der Gruppe heute genutzten Räumlichkeiten.