Sitzung: 23.04.2015 Gemeinderat
Seitens der Ratsmitglieder werden folgende Anfragen
gestellt:
TOP 23.1 Herr Spüntrup
Was gedenkt die Verwaltung bzgl. der
Umlegungsverfahren zu tun?
Antwort der Verwaltung:
Für die Fortführung der noch offenen
Umlegungsverfahren ist ein Umlegungsausschuss nach den Vorschriften des BauGB
erforderlich. Die Bildung eines Umlegungsausschusses wird zurzeit vorbereitet.
Sobald alle noch erforderlichen Vorbereitungsgespräche hinsichtlich der
notwendigen fachkundigen Mitglieder geführt sind, erfolgt die Vorlage im Rat
zur Besetzung des Ausschusses.
TOP 23.2 Herr Böttcher
Warum ist der Umlegungsausschuss noch nicht gebildet
worden?
Antwort der Verwaltung:
Der Umlegungsausschuss wird nicht nur aus Vertretern
der Politik, sondern auch aus Fachkundigen bestehen.
Nachtrag der Verwaltung:
Die erforderliche Zusammensetzung ist wie folgt geregelt:
„§ 4 [1]Zusammensetzung
(1) 1Der Umlegungsausschuss besteht
aus fünf Mitgliedern einschließlich der oder des Vorsitzenden. 2Die
oder der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren
allgemeinen Verwaltungsdienst, ein Mitglied die Befähigung zum höheren
vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen oder als Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in
Nordrhein-Westfalen nach den §§ 3 bis 5 oder 22 der Berufsordnung (ÖbVermIng BO NW) vom
15. Dezember 1992 (GV. NW. S. 524), zuletzt geändert durch Gesetz vom
5. April 2005 (GV. NRW. S. 306), zugelassen und ein Mitglied
Sachverständige oder Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten
sein; diese Personen dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde sein oder in
einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen. 3Die
beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde angehören.
(2) Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind
eine oder mehrere Personen als Vertretung zu bestellen, die dieselben
Voraussetzungen wie das vertretene Mitglied erfüllen müssen.“
Die Verwaltung braucht Zeit, um dem Rat Fachkundige als Gremiumsmitglieder
vorschlagen zu können.
TOP 23.3 Frau Schäpers
Wie oft und wann genau hat die Gruppe „Kleine
Steppkes“ die Räumlichkeiten in der Alten Schule Hohenholte für den
Turnunterricht benutzt? Wie viele Altenberger Bürger nehmen das Angebot der
„Kleinen Steppkes“ in Hohenholte an? Wie lange – mit genauer Uhrzeitangabe –
sind die Kinder der Gruppe „Kleine Steppkes“ in der Alten Schule?
Antwort der Verwaltung:
Eine Antwort hierzu erfolgt in der nächsten
Sitzungsfolge.
TOP 23.4 Frau Bergmoser
Gibt es andere Raumalternativen für die Unterbringung
der Gruppe „Kleine Steppkes“? Vielleicht könnten die Räumlichkeiten der Feuerwehr
genutzt werden? Wie weit sind die Gespräche mit der Kirche?
Antwort der Verwaltung:
Das Feuerwehrgerätehaus kommt für eine Mitnutzung
durch die Gruppe nicht in Betracht. Gespräche mit der Kath. Kirchengemeinde
haben in der Sache bereits stattgefunden.
TOP 23.5 Herr Hense
Entgegen der Aussage von Herrn Gromöller, dass es
keinen Vertrag mit der Gruppe „Kleine Steppkes“ gibt, hat sich jetzt herausgestellt, dass es einen
Gestattungsvertrag gibt. Warum wurde der Rat hierüber nicht informiert?
Antwort der Verwaltung:
Auch der Verwaltung sind heute Morgen Kopien der im
Jahr 2002 abgeschlossenen Vereinbarung zugeleitet worden. Diese Vereinbarung
bezieht sich aber nicht auf die von der Gruppe heute genutzten Räumlichkeiten.