Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger zu Kenntnis und
beschließt nach Beratung unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten
Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Entwurf des
Bebauungsplanes „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach II“ entsprechend
Planvariante A mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Sollte sich im Verlauf der weiteren Planungen zur
Gebietsentwässerung in Verbindung mit dem vorhandenen Graben A zeigen, dass die
Beibehaltung des Grabens als offenes Gewässer erfolgen soll, wird schon jetzt
beschlossen, die Offenlage der Planvariante B durchzuführen. Falls im Verfahren
die Notwendigkeit deutlich wird, den Graben A als Abwasseranlage auszuweisen,
soll die Offenlage der Planvariante C erfolgen.
Diese Beschlüsse
beziehen sich auf die der Vorlage 035/2015 beigefügten Planvarianten A, B und
C.
Die Verwaltungsvorlage 035/2015 liegt vor.
Frau Böse berichtet, dass im Bau- und
Verkehrsausschuss vom 19.03.2015 die Verwaltung beauftragt worden sei,
Vorschläge zu den passiven Lärmschutzmaßnahmen für die heutige Ratssitzung
vorzubereiten und ein Lärmgutachten vorzulegen. Hierzu ist Herr Wenzel vom Büro
Uppenkamp + Partner eingeladen.
Dieser fasst die Ergebnisse des Lärmgutachtens kurz
zusammen, welches den Ratsmitgliedern als Tischvorlage vorliegt.
Hierauf erläutert er, dass die Verbindung beider
Baugebiete Habichtsbach I und Habichtsbach II durch eine Durchfahrtstraße
möglich sei; wesentlich sei dabei jedoch, dass die Durchfahrt für LKW-Verkehr
unterbunden werde. Ferner könne die Straßentrasse im Zuge des Endausbaus für
Autofahrer so unangenehm wie möglich gestaltet werden, um die Nutzungsfrequenz
zu mindern.
Auf die Frage aus dem Bau- und Verkehrsausschuss vom
19.03.2015, ob passive Schallschutzmaßnahmen im Baugebiet Habichtsbach II
erforderlich sein werden, verneint Herr Wenzel dies. Moderne Fenster und eine
aus energetischen Gründen übliche Bauweise bieten seiner Ansicht nach genügend
Schallschutz. Er empfiehlt jedoch, dass die Schlafräume nicht zur Straße hin
gebaut werden sollen.
Frau Böse fasst hierauf zusammen, dass im
Bebauungsplan somit keine Festsetzung, sondern nur ein Hinweis auf Schallschutzmaßnahen
erfolgen solle.
Da viele interessierte Bürger im Sitzungssaal anwesend
sind, öffnet Herr Gromöller nach einstimmigem Beschluss der Ratsmitglieder die
Sitzung.
Einige Bürger aus dem Baugebiet Habichtsbach I äußern
ihre Bedenken zu der geplanten Durchfahrtsstraße durch beide Siedlungsgebiete.
Sie machen darauf aufmerksam, dass einige Abschnitte der Straßen jetzt schon zu
schmal seien und bei einer Begegnung zweier PKWs einer auf den Bürgersteig
ausweichen müsse. Dadurch würden Fußgänger – vor allem aber Kinder – ihrer
Ansicht nach gefährdet.
Nachdem Herr Gromöller die Sitzung geschlossen hat,
erläutert Frau Böse die im Planverfahren mögliche Beteiligung der
Öffentlichkeit und lädt die interessierten Anwohner ausdrücklich ein, im Rahmen
eines Erörterungsgespräches die dem Planverfahren zugrunde liegenden
gutachtlichen Bewertungen der Belastungsfähigkeit des Straßennetzes sowie der
Verkehrslärmbelastung zu besprechen. Außerdem weist sie daraufhin, dass sich
jeder Bürger bzgl. des Bebauungsplanes auch schriftlich äußern könne.
Hierauf
erfolgt die einzelne Abstimmung über die Ordnungsnummern und Anregungen:
Ordnungsziffer 13
Zu 1.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Kreises Coesfeld
auf die im Plangebiet vorkommenden „besonders schutzwürdigen Böden“
(Plaggenesch) zur Kenntnis und stellt fest, dass eine Beanspruchung besonders
schutzwürdiger Böden vor allem in Siedlungsnähe bei der Neuausweisung von
Bauflächen unvermeidbar ist.
Zu 2.
Der Gemeinderat nimmt die Anregung des Kreises
Coesfeld zur Kenntnis und beschließt, im Rahmen der Bestandsbewertung der
Eingriffsbilanzierung schutzwürdige Böden um eine Wertstufe aufzuwerten.
Zu 3.
Der Gemeinderat nimmt die Anregung des Kreises
Coesfeld zur Kenntnis und beschließt, unvermeidbare Beeinträchtigungen möglichst
zu begrenzen und entsprechende Hinweise in die Begründung zum Bebauungsplan
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 27
Anregung Aufgabenbereich Oberflächenwasser
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Kreises Coesfeld zur Kenntnis und
beschließt, bei Verrohrung des Grabens A ein wasserrechtliches Verfahren
einzuleiten. Der Gemeinderat beschließt weiterhin, die notwendigen Festlegungen
zu den ökologischen Ausgleichmaßnahmen bis zum Satzungsbeschluss des Planes zu
treffen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja 25; Nein: 0; Enthaltungen:
2.
Untere Landschaftsbehörde
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der unteren Landschaftsbehörde zur
Kenntnis und beschließt die Eingriffsbilanzierung –auch bezüglich der
zwischenzeitlich trocken gefallenen Teiche- in Abstimmung mit der unteren
Landschaftsbehörde durchzuführen und entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 23; Nein: 1; Enthaltungen:
3.
Brandschutzdienststelle
Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Brandschutzdienststelle zur
Kenntnis und beschließt, die Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen
angemessenen Löschwasserversorgung im Rahmen der Konkretisierung der Planung zu
berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 27.
Ordnungsziffer 16
Der Gemeinderat nimmt die Anregung der Westnetz GmbH
zur Kenntnis und beschließt die Aufnahme und Festsetzung eines Standortes für
eine Trafostation in die Plangrundlage.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen:
Ja: 27.
Ordnungsziffer B 1
Zu 1.
Der Gemeinderat nimmt die Anregung der Bürger B1 zur Kenntnis und stellt
fest, dass die Straßen im Baugebiet Habichtsbach I durch die Realisierung und
Anbindung des Baugebietes Habichtsbach II nicht in ihrer Funktion eingeschränkt
werden und nicht über das zulässige Maß hinaus belastet werden. Gleiches gilt
für den Kreisverkehr an der Altenberger Straße.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 27.
Herr Gromöller erläutert, dass die Durchfahrt planerisch
ermöglicht werden solle. Durch einen politischen Beschluss könne dies bei
Bedarf später auch geändert werden.
Nach kurzer Beratung hierzu erfolgt die Abstimmung zu
2:
Zu 2.
Der Gemeinderat nimmt die Anregung der Bürger B1 zur Kenntnis und beschließt,
ihr nicht zu folgen, da nachweislich der schalltechnischen Begutachtung hierfür
kein zwingendes Erfordernis besteht, wenn die Durchfahrt für Schwerlastverkehr
unterbunden wird.
Als Hinweis ist eine Empfehlung auf passive Schallschutzmaßnahmen in den Bebauungsplan
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen: Ja:22; Nein: 1;
Enthaltungen: 4.
Zu 3.
Der Gemeinderat nimmt die Anregung der Bürger B1 zur Kenntnis und
beschließt, die trocken gefallenen Teichflächen planungsrechtlich nicht als
Teichfläche zu entwickeln. Der Gemeinderat stellt fest, dass die
Wiederherstellung der Teiche aus ökologischen Gründen im Rahmen der
Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht verfolgt werden soll, da es sich
hierbei nicht um natürliche Gewässer gehandelt hat. Vielmehr soll die Fläche
zur Nutzung durch die Bewohner als Parkanlage entwickelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
angenommen: Ja: 26; Nein: 1; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer B 2
Zu 1.
Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die Anregungen der Bürger B 2 zur
Kenntnis und stellt fest, dass weißes und anthrazitfarbenes Verblendmauerwerk
im Sinne der Bürger B 2 bereits im Planverfahren berücksichtigt werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 26; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Zu 2.
Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die Anregungen der Bürger B 2 zur
Kenntnis und stellt fest, dass die verschiedenen Bauformen im Sinne der Bürger
B 2 unter Beachtung einer räumlichen Gliederung bereits im Plan für die
Offenlage berücksichtigt sind.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 27.
Zu 3.
Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die Anregungen der Bürger B 2 zur
Kenntnis und stellt fest, dass der Teilbereich WA 5 in dem Plan für die
Offenlage bereits als eingeschossig bebaubares Gebiet mit Satteldach
berücksichtigt und die angesprochenen Baufelder in dem mit WA 2
gekennzeichneten Bereich im Übrigen ausdrücklich mit einer zwingend
zweigeschossigen Bebauung berücksichtigt wurden, um aus städtebaulichen Gründen
eine Raumkante entlang der Haupterschließungsachse des Baugebietes zu sichern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 27.
Hierauf
erfolgt die Abstimmung über den Gesamtbeschluss.
Abstimmungsergebnis: