Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger zu Kenntnis und beschließt nach Beratung unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach II“ entsprechend Planvariante A mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Sollte sich im Verlauf der weiteren Planungen zur Gebietsentwässerung in Verbindung mit dem vorhandenen Graben A zeigen, dass die Beibehaltung des Grabens als offenes Gewässer erfolgen soll, wird schon jetzt beschlossen, die Offenlage der Planvariante B durchzuführen. Falls im Verfahren die Notwendigkeit deutlich wird, den Graben A als Abwasseranlage auszuweisen, soll die Offenlage der Planvariante C erfolgen.

Diese Beschlüsse beziehen sich auf die der Vorlage 035/2015 beigefügten Planvarianten A, B und C.

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 035/2015 liegt vor.

 

 

Frau Böse berichtet, dass im Bau- und Verkehrsausschuss vom 19.03.2015 die Verwaltung beauftragt worden sei, Vorschläge zu den passiven Lärmschutzmaßnahmen für die heutige Ratssitzung vorzubereiten und ein Lärmgutachten vorzulegen. Hierzu ist Herr Wenzel vom Büro Uppenkamp + Partner eingeladen.

 

Dieser fasst die Ergebnisse des Lärmgutachtens kurz zusammen, welches den Ratsmitgliedern als Tischvorlage vorliegt.

Hierauf erläutert er, dass die Verbindung beider Baugebiete Habichtsbach I und Habichtsbach II durch eine Durchfahrtstraße möglich sei; wesentlich sei dabei jedoch, dass die Durchfahrt für LKW-Verkehr unterbunden werde. Ferner könne die Straßentrasse im Zuge des Endausbaus für Autofahrer so unangenehm wie möglich gestaltet werden, um die Nutzungsfrequenz zu mindern.

Auf die Frage aus dem Bau- und Verkehrsausschuss vom 19.03.2015, ob passive Schallschutzmaßnahmen im Baugebiet Habichtsbach II erforderlich sein werden, verneint Herr Wenzel dies. Moderne Fenster und eine aus energetischen Gründen übliche Bauweise bieten seiner Ansicht nach genügend Schallschutz. Er empfiehlt jedoch, dass die Schlafräume nicht zur Straße hin gebaut werden sollen.

Frau Böse fasst hierauf zusammen, dass im Bebauungsplan somit keine Festsetzung, sondern nur ein Hinweis auf Schallschutzmaßnahen erfolgen solle.

 

Da viele interessierte Bürger im Sitzungssaal anwesend sind, öffnet Herr Gromöller nach einstimmigem Beschluss der Ratsmitglieder die Sitzung.

 

Einige Bürger aus dem Baugebiet Habichtsbach I äußern ihre Bedenken zu der geplanten Durchfahrtsstraße durch beide Siedlungsgebiete. Sie machen darauf aufmerksam, dass einige Abschnitte der Straßen jetzt schon zu schmal seien und bei einer Begegnung zweier PKWs einer auf den Bürgersteig ausweichen müsse. Dadurch würden Fußgänger – vor allem aber Kinder – ihrer Ansicht nach gefährdet.

 

Nachdem Herr Gromöller die Sitzung geschlossen hat, erläutert Frau Böse die im Planverfahren mögliche Beteiligung der Öffentlichkeit und lädt die interessierten Anwohner ausdrücklich ein, im Rahmen eines Erörterungsgespräches die dem Planverfahren zugrunde liegenden gutachtlichen Bewertungen der Belastungsfähigkeit des Straßennetzes sowie der Verkehrslärmbelastung zu besprechen. Außerdem weist sie daraufhin, dass sich jeder Bürger bzgl. des Bebauungsplanes auch schriftlich äußern könne.

 

Hierauf erfolgt die einzelne Abstimmung über die Ordnungsnummern und Anregungen:

 

 

Ordnungsziffer 13

 

Zu 1.

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Kreises Coesfeld auf die im Plangebiet vorkommenden „besonders schutzwürdigen Böden“ (Plaggenesch) zur Kenntnis und stellt fest, dass eine Beanspruchung besonders schutzwürdiger Böden vor allem in Siedlungsnähe bei der Neuausweisung von Bauflächen unvermeidbar ist.

 

Zu 2.

Der Gemeinderat nimmt die Anregung des Kreises Coesfeld zur Kenntnis und beschließt, im Rahmen der Bestandsbewertung der Eingriffsbilanzierung schutzwürdige Böden um eine Wertstufe aufzuwerten.

 

Zu 3.

Der Gemeinderat nimmt die Anregung des Kreises Coesfeld zur Kenntnis und beschließt, unvermeidbare Beeinträchtigungen möglichst zu begrenzen und entsprechende Hinweise in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 27

 

 

Anregung Aufgabenbereich Oberflächenwasser

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Kreises Coesfeld zur Kenntnis und beschließt, bei Verrohrung des Grabens A ein wasserrechtliches Verfahren einzuleiten. Der Gemeinderat beschließt weiterhin, die notwendigen Festlegungen zu den ökologischen Ausgleichmaßnahmen bis zum Satzungsbeschluss des Planes zu treffen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja 25; Nein: 0; Enthaltungen: 2.

 

 

 

Untere Landschaftsbehörde

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis und beschließt die Eingriffsbilanzierung –auch bezüglich der zwischenzeitlich trocken gefallenen Teiche- in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde durchzuführen und entsprechend anzupassen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 23; Nein: 1; Enthaltungen: 3.

 

Brandschutzdienststelle

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Brandschutzdienststelle zur Kenntnis und beschließt, die Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen Löschwasserversorgung im Rahmen der Konkretisierung der Planung zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 27.

 

Ordnungsziffer 16

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregung der Westnetz GmbH zur Kenntnis und beschließt die Aufnahme und Festsetzung eines Standortes für eine Trafostation in die Plangrundlage.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 27.

 

 

 

Ordnungsziffer B 1

 

Zu 1.

Der Gemeinderat nimmt die Anregung der Bürger B1 zur Kenntnis und stellt fest, dass die Straßen im Baugebiet Habichtsbach I durch die Realisierung und Anbindung des Baugebietes Habichtsbach II nicht in ihrer Funktion eingeschränkt werden und nicht über das zulässige Maß hinaus belastet werden. Gleiches gilt für den Kreisverkehr an der Altenberger Straße.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 27.

 

 

Herr Gromöller erläutert, dass die Durchfahrt planerisch ermöglicht werden solle. Durch einen politischen Beschluss könne dies bei Bedarf später auch geändert werden.

 

Nach kurzer Beratung hierzu erfolgt die Abstimmung zu 2:

 

Zu 2.

Der Gemeinderat nimmt die Anregung der Bürger B1 zur Kenntnis und beschließt, ihr nicht zu folgen, da nachweislich der schalltechnischen Begutachtung hierfür kein zwingendes Erfordernis besteht, wenn die Durchfahrt für Schwerlastverkehr unterbunden wird.

Als Hinweis ist eine Empfehlung auf passive Schallschutzmaßnahmen in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen: Ja:22; Nein: 1; Enthaltungen: 4.

 

 

 

Zu 3.

Der Gemeinderat nimmt die Anregung der Bürger B1 zur Kenntnis und beschließt, die trocken gefallenen Teichflächen planungsrechtlich nicht als Teichfläche zu entwickeln. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Wiederherstellung der Teiche aus ökologischen Gründen im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht verfolgt werden soll, da es sich hierbei nicht um natürliche Gewässer gehandelt hat. Vielmehr soll die Fläche zur Nutzung durch die Bewohner als Parkanlage entwickelt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen: Ja: 26; Nein: 1; Enthaltungen: 0.

 

 

 

Ordnungsziffer B 2

 

Zu 1.

Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die Anregungen der Bürger B 2 zur Kenntnis und stellt fest, dass weißes und anthrazitfarbenes Verblendmauerwerk im Sinne der Bürger B 2 bereits im Planverfahren berücksichtigt werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 26; Nein: 0; Enthaltungen: 1.

 

 

Zu 2.

Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die Anregungen der Bürger B 2 zur Kenntnis und stellt fest, dass die verschiedenen Bauformen im Sinne der Bürger B 2 unter Beachtung einer räumlichen Gliederung bereits im Plan für die Offenlage berücksichtigt sind.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 27.

 

 

Zu 3.

Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die Anregungen der Bürger B 2 zur Kenntnis und stellt fest, dass der Teilbereich WA 5 in dem Plan für die Offenlage bereits als eingeschossig bebaubares Gebiet mit Satteldach berücksichtigt und die angesprochenen Baufelder in dem mit WA 2 gekennzeichneten Bereich im Übrigen ausdrücklich mit einer zwingend zweigeschossigen Bebauung berücksichtigt wurden, um aus städtebaulichen Gründen eine Raumkante entlang der Haupterschließungsachse des Baugebietes zu sichern.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 27.

 

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Gesamtbeschluss.

 

 


Abstimmungsergebnis: