Sitzung: 23.04.2015 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 034/2015
Nach Beratung ergeht
folgender Beschluss:
1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die erste Änderung der Satzung
vom 27.07.2012 für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule im
Primarbereich“ (OGS) der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck, mit
Wirkung zum 01.08.2015 bezüglich der Ermäßigung bei Geschwisterkindern in der
OGS oder anderen Tageseinrichtungen lt. § 7 Absatz 1 dieser Satzung. Die
Ermäßigung für Geschwisterkinder innerhalb der OGS und in anderen
Kindertageseinrichtungen wird hälftig reduziert, so dass zukünftig ein
Elternbeitrag von 50 % des vollen Beitrages bei einem Einkommen bis 49.000 €,
von 60 % bei einem Einkommen zwischen 49.001 und 61.000 €, von 75 % bei einem
Einkommen zwischen 61.001 bis 73.000 € sowie von 80 % bei einem Einkommen
oberhalb von 73.000 € zu entrichten ist, wenn die Geschwisterkind-Regelung zum
Tragen kommt.
Ab dem 01.08.2015 lautet der § 7 Absatz 1, Satz eins und zwei der Satzung
vom 27.07.2012 für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule im
Primarbereich“ (OGS) der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck wie
folgt:
§ 7 Ermäßigungen
(1) Besuchen zwei Kinder einer Familie/eines
verantwortlichen Elternteils oder von Personen im Sinne des § 1 Abs. 4
gleichzeitig die „Offene Ganztagsschule“ oder die „Übermittagbetreuung bis
13.00 Uhr“ der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck, oder eine andere
Tageseinrichtung in Havixbeck, wird auf Antrag dem zweiten Kind und jedem
weiteren eine Ermäßigung von 50 % bei einem Einkommen bis 49.000 €, von 40% bei
einem Einkommen zwischen 49.001 und 61.000 €, von 25 % bei einem Einkommen
zwischen 61.001 und bis 73.000 € und von 20 % bei einem Einkommen oberhalb von 73.000 € gewährt. Ergeben sich bei
gleichzeitigem Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ als auch der
„Übermittagbetreuung bis 13.00 Uhr“ der Baumberge-Schule, kath. Grundschule
Havixbeck, unterschiedlich hohe Beiträge, so ist der höhere Beitrag mit 100%
und der geringere mit dem Prozentsatz nach vorheriger Auflistung zu zahlen.
Alle
weiteren Regelungen dieser Satzung bleiben unberührt.
2. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt zudem die erste Änderung der Anlage
zur Satzung vom 27.07.2012 für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen
Ganztagsschule im Primarbereich“ (OGS) der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule
Havixbeck, mit Wirkung zum 01.08.2015. Mit dieser Änderung wird der durch
Erlass ab Januar 2015 zu berücksichtigende Höchstbeitragssatz der
Elternbeiträge von 170 € bei der Elternbeitragsermittlung umgesetzt.
Folgende neue Beträge ergeben sich:
0 €(bei einem Jahreseinkommen von bis zu 15.000 €),
50 € (bei einem Jahreseinkommen von bis zu 25.000 €),
75 € (bei einem Jahreseinkommen von bis zu 37.000 €),
100 € (bei einem Jahreseinkommen von bis zu 49.000 €),
140 € (bei einem Jahreseinkommen von bis zu 61.000 €),
155€ (bei einem Jahreseinkommen von bis zu 73.000 €)
170 € (bei einem Jahreseinkommen von über 73.000 €).
Die
Verwaltungsvorlage 034/2015 liegt vor,
Ausschuss
für Schule, Soziales, Jugend und Sport vom 24.03.2015 TOP 8
Haupt- und
Finanzausschuss vom 15.04.2015 TOP 10
Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Haupt- und Finanzausschuss vom 15.04.2015 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: