Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2014 die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 4. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Südost“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Außerdem hat der Rat die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes für die Dauer eines Monats beschlossen, die in der Zeit vom 01.02.2015 bis 01.03.2015 stattgefunden hat.

Während des Auslegungszeitraumes wurde seitens der betroffenen Öffentlichkeit u.a. befürchtet, dass die Aufstockung der eingeschossigen Flachdachgebäude zu erhöhten Geruchsimmissionen aufgrund der Viehhaltung des in der Nachbarschaft befindlichen landwirtschaftlichen Betriebs führen werde. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und das Umwelt des Kreises Coesfeld wurden gebeten, zu diesen Bedenken aus immissionsschutzrechtlicher Sicht Stellung zu nehmen. Sobald die Stellungnahmen der Fachbehörden hier vorliegen, wird dem Bau- und Verkehrsausschuss das Ergebnis des Auslegungsverfahrens zur Beratung vorgelegt werden.