Sitzung: 19.03.2015 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Der
Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2014 die Aufstellung eines
Bebauungsplanes zur 4. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Südost“ im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Außerdem hat der Rat die
öffentliche Auslegung des Änderungsplanes für die Dauer eines Monats
beschlossen, die in der Zeit vom 01.02.2015 bis 01.03.2015 stattgefunden hat.
Während
des Auslegungszeitraumes wurde seitens der betroffenen Öffentlichkeit u.a.
befürchtet, dass die Aufstockung der eingeschossigen Flachdachgebäude zu erhöhten
Geruchsimmissionen aufgrund der Viehhaltung des in der Nachbarschaft
befindlichen landwirtschaftlichen Betriebs führen werde. Die
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und das Umwelt des Kreises Coesfeld
wurden gebeten, zu diesen Bedenken aus immissionsschutzrechtlicher Sicht
Stellung zu nehmen. Sobald die Stellungnahmen der Fachbehörden hier vorliegen,
wird dem Bau- und Verkehrsausschuss das Ergebnis des Auslegungsverfahrens zur
Beratung vorgelegt werden.