Sitzung: 19.03.2015 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Der
Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2014 die Aufstellung eines
Bebauungsplanes zur 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet
Flothfeld VIII“ gem. § 13 BauGB beschlossen. Darüber hinaus hat der Rat die
öffentliche Auslegung des Änderungsplanes für die Dauer eines Monats
beschlossen, die in der Zeit vom 23.10.2014
bis 23.11.2014 stattgefunden hat.
Während
des Auslegungszeitraumes wurden von einem Grundstückseigentümer, dessen Flächen
unmittelbar an den Änderungsbereich angrenzen, Einwände gegen die begehrte
Planänderung erhoben mit der Begründung, dass eine Umsiedlung der jetzigen
Hofstelle aus einer anderen Bauerschaft in Havixbeck in das unmittelbar an das
Änderungsgebiet angrenzende Gebäude vorgesehen ist. Durch die Umwandlung der
jetzigen landwirtschaftlichen Fläche in bebaubare Fläche für den Gewerbebetrieb
werden seitens des Einwenders erhebliche Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen
befürchtet, da die neu ausgewiesene Baufläche zukünftig nur noch weniger als
25,00 m von dem zukünftigen Hofgebäude entfernt liege.
Die
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und das Umwelt des Kreises Coesfeld
wurden gebeten, zu diesen Bedenken aus immissionsschutzrechtlicher Sicht
Stellung zu nehmen. Sobald die Stellungnahmen der Fachbehörden hier vorliegen,
wird dem Bau- und Verkehrsausschuss das Ergebnis des Auslegungsverfahrens zur
Beratung vorgelegt werden.