Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2014 die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Flothfeld VIII“ gem. § 13 BauGB beschlossen. Darüber hinaus hat der Rat die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes für die Dauer eines Monats beschlossen, die in der Zeit vom 23.10.2014  bis 23.11.2014 stattgefunden hat.

Während des Auslegungszeitraumes wurden von einem Grundstückseigentümer, dessen Flächen unmittelbar an den Änderungsbereich angrenzen, Einwände gegen die begehrte Planänderung erhoben mit der Begründung, dass eine Umsiedlung der jetzigen Hofstelle aus einer anderen Bauerschaft in Havixbeck in das unmittelbar an das Änderungsgebiet angrenzende Gebäude vorgesehen ist. Durch die Umwandlung der jetzigen landwirtschaftlichen Fläche in bebaubare Fläche für den Gewerbebetrieb werden seitens des Einwenders erhebliche Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen befürchtet, da die neu ausgewiesene Baufläche zukünftig nur noch weniger als 25,00 m von dem zukünftigen Hofgebäude entfernt liege.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und das Umwelt des Kreises Coesfeld wurden gebeten, zu diesen Bedenken aus immissionsschutzrechtlicher Sicht Stellung zu nehmen. Sobald die Stellungnahmen der Fachbehörden hier vorliegen, wird dem Bau- und Verkehrsausschuss das Ergebnis des Auslegungsverfahrens zur Beratung vorgelegt werden.