Sitzung: 19.03.2015 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Mit
Schreiben vom 16.03.2015 stellt der Seniorenbeirat eine Anfrage/einen Antrag,
auf dem bislang nur mit „Fußweg“ bezeichneten Abschnitt zwischen den Märkten
und dem Ortskern zusätzlich das Schild „Radfahrer absteigen!“ anzubringen.
Das
Schreiben wird von Frau Böse verlesen und ist dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.
Antwort der
Verwaltung:
Das
Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld hat diesbezüglich folgende
Stellungnahme abgegeben:
„Nach
§ 39 Abs. 3 StVO sind Zusatzzeichen auch Verkehrszeichen, deren Anordnung somit
den strengen Voraussetzungen der StVO unterliegt. Nach Ziff. I VwV vor § 39
StVO sind Verkehrszeichen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes
vorhandenes Verkehrszeichen erreicht wird, nicht anzuordnen. Im vorliegenden
Fall ist bereits über das VZ 242.1 eine Fußgängerzone vorhanden. In der Folge,
darf die Straße schon aufgrund dieses Verkehrszeichens nicht von anderem als
Fußgängerverkehr benutzt werden. Radfahrer dürfen die Fußgängerzone nicht
befahren, so dass ein Zusatzzeichen 1012-32 „Radfahrer absteigen“ entbehrlich
und nach den genannten Vorschriften auch unzulässig ist.
Ich
weise auch darauf hin, dass sich Radfahrer, die widerrechtlich eine
Fußgängerzone befahren, vermutlich auch von dem benannten Zusatzzeichen kaum
aufhalten lassen. Insbesondere der von Ihnen geschilderte dramatische Vorfall
wäre auch mit dem Zusatzzeichen wohl kaum verhindert worden. Eine sinnvollere
Maßnahme ist aus meiner Sicht eine gezielte Kontrolle von Radfahrern in der
Fußgängerzone. Ggf. kann ja hier der Bezirksdienst der Polizei angesprochen und
um entsprechende Unterstützung gebeten werden.“
Seitens
der Verwaltung erfolgte bereits ein Gespräch mit dem Bezirksdienst der Polizei.
Es wurde zugesagt, dass im Rahmen der personellen Möglichkeiten, verstärkte
Kontrollen erfolgen.