Mit Schreiben vom 16.03.2015 stellt der Seniorenbeirat eine Anfrage/einen Antrag, auf dem bislang nur mit „Fußweg“ bezeichneten Abschnitt zwischen den Märkten und dem Ortskern zusätzlich das Schild „Radfahrer absteigen!“ anzubringen.

Das Schreiben wird von Frau Böse verlesen und ist dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.

 

 

Antwort der Verwaltung:

 

Das Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld hat diesbezüglich folgende Stellungnahme abgegeben:

 

„Nach § 39 Abs. 3 StVO sind Zusatzzeichen auch Verkehrszeichen, deren Anordnung somit den strengen Voraussetzungen der StVO unterliegt. Nach Ziff. I VwV vor § 39 StVO sind Verkehrszeichen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes Verkehrszeichen erreicht wird, nicht anzuordnen. Im vorliegenden Fall ist bereits über das VZ 242.1 eine Fußgängerzone vorhanden. In der Folge, darf die Straße schon aufgrund dieses Verkehrszeichens nicht von anderem als Fußgängerverkehr benutzt werden. Radfahrer dürfen die Fußgängerzone nicht befahren, so dass ein Zusatzzeichen 1012-32 „Radfahrer absteigen“ entbehrlich und nach den genannten Vorschriften auch unzulässig ist.

Ich weise auch darauf hin, dass sich Radfahrer, die widerrechtlich eine Fußgängerzone befahren, vermutlich auch von dem benannten Zusatzzeichen kaum aufhalten lassen. Insbesondere der von Ihnen geschilderte dramatische Vorfall wäre auch mit dem Zusatzzeichen wohl kaum verhindert worden. Eine sinnvollere Maßnahme ist aus meiner Sicht eine gezielte Kontrolle von Radfahrern in der Fußgängerzone. Ggf. kann ja hier der Bezirksdienst der Polizei angesprochen und um entsprechende Unterstützung gebeten werden.“

 

 

Seitens der Verwaltung erfolgte bereits ein Gespräch mit dem Bezirksdienst der Polizei. Es wurde zugesagt, dass im Rahmen der personellen Möglichkeiten, verstärkte Kontrollen erfolgen.