Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die erste Änderung der Satzung vom 27.07.2012 für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ (OGS) der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck, mit Wirkung zum 01.08.2015 bezüglich der Ermäßigung bei Geschwisterkindern in der OGS oder anderen Tageseinrichtungen lt. § 7 Absatz 1 dieser Satzung. Die Ermäßigung für Geschwisterkinder innerhalb der OGS und in anderen Kindertageseinrichtungen wird hälftig reduziert, so dass zukünftig ein Elternbeitrag von 50 % des vollen Beitrages bei einem Einkommen bis 49.000 €, von 60 % bei einem Einkommen zwischen 49.001 und 61.000 €, von 75 % bei einem Einkommen zwischen 61.001 bis 73.000 € sowie von 80 % bei einem Einkommen oberhalb von 73.000 € zu entrichten ist, wenn die Geschwisterkind-Regelung zum Tragen kommt.

 

Ab dem 01.08.2015 lautet der § 7 Absatz 1, Satz eins und zwei der Satzung vom 27.07.2012 für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ (OGS) der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck wie folgt:

 

 

§ 7 Ermäßigungen

 

(1) Besuchen zwei Kinder einer Familie/eines verantwortlichen Elternteils oder von Personen im Sinne des § 1 Abs. 4 gleichzeitig die „Offene Ganztagsschule“ oder die „Übermittagbetreuung bis 13.00 Uhr“ der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck, oder eine andere Tageseinrichtung in Havixbeck, wird auf Antrag dem zweiten Kind und jedem weiteren eine Ermäßigung von 50 % bei einem Einkommen bis 49.000 €, von 40% bei einem Einkommen zwischen 49.001 und 61.000 €, von 25 %  bei einem Einkommen zwischen 61.001 und bis 73.000 € und von 20 % bei einem Einkommen oberhalb  von 73.000 € gewährt. Ergeben sich bei gleichzeitigem Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ als auch der „Übermittagbetreuung bis 13.00 Uhr“ der Baumberge-Schule, kath. Grundschule Havixbeck, unterschiedlich hohe Beiträge, so ist der höhere Beitrag mit 100% und der geringere mit  dem Prozentsatz nach vorheriger Auflistung zu zahlen.

 

Alle weiteren Regelungen dieser Satzung bleiben unberührt.

 

2. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt zudem die erste Änderung der Anlage zur Satzung vom 27.07.2012 für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ (OGS) der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck, mit Wirkung zum 01.08.2015. Mit dieser Änderung wird der durch Erlass ab Januar 2015 zu berücksichtigende Höchstbeitragssatz der Elternbeiträge von 170 € bei der Elternbeitragsermittlung umgesetzt.

Folgende neue Beträge ergeben sich:

0 €(bei einem Jahreseinkommen von bis zu 15.000 €),

50 € (bei einem Jahreseinkommen von 25.000 €),

75 € (bei einem Jahreseinkommen von 37.000 €),

100 € (bei einem Jahreseinkommen von bis zu 49.000 €),

140 € (bei einem Jahreseinkommen von bis zu 61.000 €),

155€ (bei einem Jahreseinkommen von bis zu 73.000 €)

170 € (bei einem Jahreseinkommen von über 73.000 €).

 

 


Die Verwaltungsvorlage 034/2015 liegt vor.

Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport vom 24. 03.2015 TOP 8

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport vom 15.04.2015 hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, anhand des von Herrn Webering vorgestellten Modells eine Beitragserhöhung nach folgenden zwei Kriterien zu prüfen:

  1. Festlegung unterschiedlicher Einkommensstaffelungen für die Berechnung von Kita- und OGS-Beiträgen.

Hierzu führt Herr Gottheil aus, dass dies nicht möglich sei, da die Einkommensstaffelung bei der OGS und den Kita-Beiträgen aus programmtechnischen Gründen identisch sein müssen.

  1. Geschwisterkindermäßigung nach Einkommenshöhe.

Hierzu wird von Herrn Gottheil ausgeführt, dass die Beitragssätze ab dem 2. Kind für die verschiedenen Einkommensgruppen manuell im EDV-System einstellbar seien. Die zuvor befürchteten EDV-Kosten fallen nicht an.

Der Ausschuss möge entscheiden, ob man dem Vorschlag der Verwaltung oder dem Berechnungsmodell der CDU-Fraktion folgen solle.

 

 

Herr Wesselmann plädiert dafür, über den Vorschlag der CDU-Fraktion hinsichtlich der Geschwisterkindregelung abzustimmen, da ihm diese sozial gerechter erscheint.

                                               

Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage mit den Änderungen, die sich aus dem CDU-Antrag ergeben, wie folgt abstimmen:

 

 

 


Abstimmungsergebnis: