Sitzung: 15.04.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 034/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die erste Änderung der Satzung
vom 27.07.2012 für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule im
Primarbereich“ (OGS) der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck, mit
Wirkung zum 01.08.2015 bezüglich der Ermäßigung bei Geschwisterkindern in der
OGS oder anderen Tageseinrichtungen lt. § 7 Absatz 1 dieser Satzung. Die
Ermäßigung für Geschwisterkinder innerhalb der OGS und in anderen
Kindertageseinrichtungen wird hälftig reduziert, so dass zukünftig ein
Elternbeitrag von 50 % des vollen Beitrages bei einem Einkommen bis 49.000 €,
von 60 % bei einem Einkommen zwischen 49.001 und 61.000 €, von 75 % bei einem
Einkommen zwischen 61.001 bis 73.000 € sowie von 80 % bei einem Einkommen
oberhalb von 73.000 € zu entrichten ist, wenn die Geschwisterkind-Regelung zum
Tragen kommt.
Ab dem 01.08.2015 lautet der § 7 Absatz 1, Satz eins und zwei der Satzung
vom 27.07.2012 für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule im
Primarbereich“ (OGS) der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck wie
folgt:
§ 7 Ermäßigungen
(1) Besuchen zwei Kinder einer Familie/eines
verantwortlichen Elternteils oder von Personen im Sinne des § 1 Abs. 4
gleichzeitig die „Offene Ganztagsschule“ oder die „Übermittagbetreuung bis
13.00 Uhr“ der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck, oder eine andere
Tageseinrichtung in Havixbeck, wird auf Antrag dem zweiten Kind und jedem
weiteren eine Ermäßigung von 50 % bei einem Einkommen bis 49.000 €, von 40% bei
einem Einkommen zwischen 49.001 und 61.000 €, von 25 % bei einem Einkommen zwischen 61.001 und bis
73.000 € und von 20 % bei einem Einkommen oberhalb von 73.000 € gewährt. Ergeben sich bei
gleichzeitigem Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ als auch der
„Übermittagbetreuung bis 13.00 Uhr“ der Baumberge-Schule, kath. Grundschule
Havixbeck, unterschiedlich hohe Beiträge, so ist der höhere Beitrag mit 100%
und der geringere mit dem Prozentsatz
nach vorheriger Auflistung zu zahlen.
Alle
weiteren Regelungen dieser Satzung bleiben unberührt.
2. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt zudem die erste Änderung der
Anlage zur Satzung vom 27.07.2012 für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen
Ganztagsschule im Primarbereich“ (OGS) der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule
Havixbeck, mit Wirkung zum 01.08.2015. Mit dieser Änderung wird der durch
Erlass ab Januar 2015 zu berücksichtigende Höchstbeitragssatz der
Elternbeiträge von 170 € bei der Elternbeitragsermittlung umgesetzt.
Folgende neue Beträge ergeben sich:
0 €(bei einem Jahreseinkommen von bis zu 15.000 €),
50 € (bei einem Jahreseinkommen von 25.000 €),
75 € (bei einem Jahreseinkommen von 37.000 €),
100 € (bei einem Jahreseinkommen von bis zu 49.000 €),
140 € (bei einem Jahreseinkommen von bis zu 61.000 €),
155€ (bei einem Jahreseinkommen von bis zu 73.000 €)
170 € (bei einem Jahreseinkommen von über 73.000 €).
Die Verwaltungsvorlage 034/2015 liegt vor.
Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport vom
24. 03.2015 TOP 8
In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales,
Jugend und Sport vom 15.04.2015 hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, anhand
des von Herrn Webering vorgestellten Modells eine Beitragserhöhung nach
folgenden zwei Kriterien zu prüfen:
- Festlegung
unterschiedlicher Einkommensstaffelungen für die Berechnung von Kita- und
OGS-Beiträgen.
Hierzu führt
Herr Gottheil aus, dass dies nicht möglich sei, da die Einkommensstaffelung bei
der OGS und den Kita-Beiträgen aus programmtechnischen Gründen identisch sein
müssen.
- Geschwisterkindermäßigung
nach Einkommenshöhe.
Hierzu wird
von Herrn Gottheil ausgeführt, dass die Beitragssätze ab dem 2. Kind für die
verschiedenen Einkommensgruppen manuell im EDV-System einstellbar seien. Die
zuvor befürchteten EDV-Kosten fallen nicht an.
Der
Ausschuss möge entscheiden, ob man dem Vorschlag der Verwaltung oder dem
Berechnungsmodell der CDU-Fraktion folgen solle.
Herr Wesselmann plädiert dafür, über den Vorschlag der
CDU-Fraktion hinsichtlich der Geschwisterkindregelung abzustimmen, da ihm diese
sozial gerechter erscheint.
Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut
Verwaltungsvorlage mit den Änderungen, die sich aus dem CDU-Antrag ergeben, wie
folgt abstimmen:
Abstimmungsergebnis: