Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.10.2013 (GV. NRW S. 564) beschließt der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung am 26.02.2015 folgende Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung:

 

Artikel I

 

Der § 2 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Havixbeck im Kreis Coesfeld in der Fassung der bislang gültigen 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Havixbeck vom 15.12.2011 wird wie folgt geändert:

 

§ 2

Steuermaßstab und Steuersatz

                                              

(1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

a)  nur ein Hund gehalten wird:                                    84,00 €

b)  zwei Hunde gehalten werden:                                 96,00 € je Hund

c)   drei oder mehr Hunde gehalten werden:                108,00 € je Hund

d)  ein gefährlicher Hund gehalten wird:                      480,00 €

e)  zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden: 576,00 € je Hund.

 

Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt.

 

Hunde, für die Steuerermäßigung nach § 4 gewährt wird, werden mitgezählt.

 

Artikel II

 

Diese Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Havixbeck im Kreis Coesfeld tritt zum 01.07.2015 in Kraft.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 016/2015 liegt vor.

 


Abstimmungsergebnis: