Sitzung: 15.04.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 016/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.10.2013 (GV. NRW S. 564) beschließt der
Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung am 26.02.2015 folgende Änderungssatzung
zur Hundesteuersatzung:
Artikel I
Der § 2 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Havixbeck im Kreis
Coesfeld in der Fassung der bislang gültigen 3. Satzung zur Änderung der
Hundesteuersatzung der Gemeinde Havixbeck vom 15.12.2011 wird wie folgt
geändert:
§ 2
Steuermaßstab und Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem
Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird: 84,00 €
b) zwei Hunde gehalten werden: 96,00 € je Hund
c)
drei oder
mehr Hunde gehalten werden: 108,00
€ je Hund
d) ein gefährlicher Hund gehalten wird: 480,00 €
e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden:
576,00 € je Hund.
Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 gewährt
wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt.
Hunde, für die Steuerermäßigung nach § 4 gewährt
wird, werden mitgezählt.
Artikel II
Diese Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Havixbeck
im Kreis Coesfeld tritt zum 01.07.2015 in Kraft.
Die
Verwaltungsvorlage 016/2015 liegt vor.
Abstimmungsergebnis: