Die Verwaltungsvorlage 009/2015 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 19.03.2015 TOP 10

 

Wie in der letzten Sitzung des Gemeinderates erwünscht, hat die Gemeindeverwaltung die Kommunalagentur NRW um eine Stellungnahme zur wasserrechtlichen Bewertung des Graben A gebeten.

Hierzu ist durch die Kommunalagentur NRW eine sehr ausführliche E-Mail vom 12.04.2015 eingegangen, die dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Herr Gromöller fasst das Schreiben kurz zusammen und schlägt vor, verwaltungsseitig zeitnah mit der Oberen und Unteren Wasserbehörde, dem Planungsbüro sowie der Kommunalagentur NRW ein Gespräch zu vereinbaren, um in der kommenden 3. Sitzungsfolge über den Graben A entscheiden zu können. Da das Bebauungsplanverfahren zum Wohnpark Habichtsbach II nicht weiter verzögert werden soll, bedankt er sich für die Bereitschaft der Ausschussmitglieder, evtl. in einer Sondersitzung hierüber zu beraten. Des Weiteren schlägt er vor, dass der Gemeinderat für diesen Fall dem Bau- und Verkehrsausschuss bei Bedarf eine Beschlussvollmacht für die Entscheidung der Ausbauvariante für den Graben A erteilt.

 

Nach kurzer Diskussion  darüber, ob und wie hoch ein Ansatz für den Graben A in den Haushalt 2015 eingestellt werden soll, schlägt Herr Gromöller vor, nicht zu diesem Tagesordnungspunkt einen Beschluss zur Mittelbereitstellung zu fassen.  Er schlägt die Erörterung unter TOP 17 der heutigen Sitzung vor.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise ohne formelle Abstimmung zu.