Sitzung: 15.04.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 009/2015
Die Verwaltungsvorlage 009/2015 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 19.03.2015 TOP 10
Wie in der letzten Sitzung des Gemeinderates erwünscht,
hat die Gemeindeverwaltung die Kommunalagentur NRW um eine Stellungnahme zur
wasserrechtlichen Bewertung des Graben A gebeten.
Hierzu ist durch die Kommunalagentur NRW eine sehr
ausführliche E-Mail vom 12.04.2015 eingegangen, die dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt ist.
Herr Gromöller fasst das Schreiben kurz zusammen und
schlägt vor, verwaltungsseitig zeitnah mit der Oberen und Unteren
Wasserbehörde, dem Planungsbüro sowie der Kommunalagentur NRW ein Gespräch zu
vereinbaren, um in der kommenden 3. Sitzungsfolge über den Graben A entscheiden
zu können. Da das Bebauungsplanverfahren zum Wohnpark Habichtsbach II nicht
weiter verzögert werden soll, bedankt er sich für die Bereitschaft der
Ausschussmitglieder, evtl. in einer Sondersitzung hierüber zu beraten. Des
Weiteren schlägt er vor, dass der Gemeinderat für diesen Fall dem Bau- und
Verkehrsausschuss bei Bedarf eine Beschlussvollmacht für die Entscheidung der
Ausbauvariante für den Graben A erteilt.
Nach kurzer Diskussion
darüber, ob und wie hoch ein Ansatz für den Graben A in den Haushalt
2015 eingestellt werden soll, schlägt Herr Gromöller vor, nicht zu diesem
Tagesordnungspunkt einen Beschluss zur Mittelbereitstellung zu fassen. Er schlägt die Erörterung unter TOP 17 der
heutigen Sitzung vor.
Die Ausschussmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise
ohne formelle Abstimmung zu.