Der Ausschuss empfiehlt dem Haupt und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport spricht sich generell für eine Anhebung der Elternbeiträge im Bereich der OGS aus. Auf der Grundlage des von Herrn Webering vorgestellten Modells soll zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.04.2015 die Prüfung der Beitragserhöhung nach folgenden Kriterien erfolgen: 1. Sozialstaffelung nach Einkommen der Eltern und 2. Staffelung der Geschwisterkindermäßigung nach Einkommenshöhe. Die Verwaltung möge zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.04.2015 mit der citeq klären ob und in welcher Höhe Kosten für die EDV-Umstellung entstehen.

                                                

Dies wird ohne formelle Abstimmung zur Kenntnis genommen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 034/2015 liegt vor.

 

Herr Wesselmann ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Beitragsstaffelung nicht in ausreichendem Maße sozialverträglich und damit zu wenig familienfreundlich sei. Er schlägt vor, bei der Geschwisterkind-Regelung die Eltern mit höheren Einkommen stärker zu belasten. Auch hält er die Geschwisterkind-Regelung für verbesserungsfähig; die  Eltern mit geringeren Einkommen sollten bei einem Geschwisterkind z. B. nur 50 % des normalen Beitrages zahlen müssen. Frau Schäpers stimmt einer Beratung zu Alternativlösungen in dieser Frage generell zu, jedoch kritisiert sie, dass die heute vorgelegten Vorschläge der CDU-Fraktion den Fraktionen und der Verwaltung nicht vorher per Mail zugegangen seien.

 

Im Verlauf der Beratungen des von Herrn Wesselmann vorgetragenen Änderungsvorschlages wird seitens der Verwaltung auf evtl. entstehenden Mehraufwand bei der EDV-mäßigen Umsetzung hingewiesen. Zurzeit werde das Programm, mit dem auch die Elternbeiträge für die Kitas ermittelt werden, genutzt. Abweichungen seien separat zu programmieren und führten evtl. zu zusätzlichen Kosten.

 

Herr Webering teilt diese Bedenken nicht. Er plädiert für eine sozial gerechtere Aufteilung der Beträge vor allem bei sozial schwächeren Eltern mit mehreren Kindern. Hierzu schlägt er vor, dass eine Excel-Tabelle erstellt wird, in der die Rabattstufen einstellbar seien. Diese Tabelle könne er vorbereiten und an alle Fraktionen und die Verwaltung schicken. Über diesen Lösungsansatz solle dann in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusssitzung am 15.04.2015 beraten werden. Hinsichtlich der Geschwisterkindregelung schlägt er vor, dass bei Einkommen bis 49.000 € eine Ermäßigung von 50 %, bis 61.000 € von 40 %, bis 73.000 € von 25 % und über 73.000 € von 20 % erfolge.

 

Nachtrag der Verwaltung:

Die E-Mail von Herrn Webering sowie die Excel-Tabelle sind dem Protokoll als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

 

 

Nach Klärung von Detailfragen wird vorgeschlagen, wie folgt vorzugehen: