Sitzung: 24.03.2015 Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport
Vorlage: 034/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem
Haupt und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport spricht sich generell
für eine Anhebung der Elternbeiträge im Bereich der OGS aus. Auf der Grundlage
des von Herrn Webering vorgestellten Modells soll zur Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 15.04.2015 die Prüfung der Beitragserhöhung nach folgenden
Kriterien erfolgen: 1. Sozialstaffelung nach Einkommen der Eltern und 2.
Staffelung der Geschwisterkindermäßigung nach Einkommenshöhe. Die Verwaltung
möge zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.04.2015 mit der citeq
klären ob und in welcher Höhe Kosten für die EDV-Umstellung
entstehen.
Dies wird ohne formelle
Abstimmung zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltungsvorlage 034/2015 liegt vor.
Herr Wesselmann ist der Ansicht, dass die
vorgeschlagene Beitragsstaffelung nicht in ausreichendem Maße sozialverträglich
und damit zu wenig familienfreundlich sei. Er schlägt vor, bei der
Geschwisterkind-Regelung die Eltern mit höheren Einkommen stärker zu belasten.
Auch hält er die Geschwisterkind-Regelung für verbesserungsfähig; die Eltern mit geringeren Einkommen sollten bei
einem Geschwisterkind z. B. nur 50 % des normalen Beitrages zahlen müssen. Frau
Schäpers stimmt einer Beratung zu Alternativlösungen in dieser Frage generell
zu, jedoch kritisiert sie, dass die heute vorgelegten Vorschläge der
CDU-Fraktion den Fraktionen und der Verwaltung nicht vorher per Mail zugegangen
seien.
Im Verlauf der Beratungen des von Herrn Wesselmann
vorgetragenen Änderungsvorschlages wird seitens der Verwaltung auf evtl.
entstehenden Mehraufwand bei der EDV-mäßigen Umsetzung hingewiesen. Zurzeit
werde das Programm, mit dem auch die Elternbeiträge für die Kitas ermittelt
werden, genutzt. Abweichungen seien separat zu programmieren und führten evtl.
zu zusätzlichen Kosten.
Herr Webering teilt diese Bedenken nicht. Er plädiert
für eine sozial gerechtere Aufteilung der Beträge vor allem bei sozial
schwächeren Eltern mit mehreren Kindern. Hierzu schlägt er vor, dass eine
Excel-Tabelle erstellt wird, in der die Rabattstufen einstellbar seien. Diese
Tabelle könne er vorbereiten und an alle Fraktionen und die Verwaltung
schicken. Über diesen Lösungsansatz solle dann in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusssitzung am 15.04.2015 beraten werden. Hinsichtlich der
Geschwisterkindregelung schlägt er vor, dass bei Einkommen bis 49.000 € eine Ermäßigung
von 50 %, bis 61.000 € von 40 %, bis 73.000 € von 25 % und über 73.000 € von 20
% erfolge.
Nachtrag der Verwaltung:
Die E-Mail von Herrn Webering sowie die Excel-Tabelle sind dem Protokoll
als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Nach Klärung von Detailfragen wird vorgeschlagen, wie
folgt vorzugehen: