Sitzung: 19.03.2015 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 035/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger zu Kenntnis und
beschließt nach Beratung unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten
Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Entwurf des
Bebauungsplanes „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach II“ entsprechend
Planvariante A mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Sollte sich im Verlauf der weiteren Planungen zur
Gebietsentwässerung in Verbindung mit dem vorhandenen Graben A zeigen, dass die
Beibehaltung des Grabens als offenes Gewässer erfolgen soll, wird schon jetzt
beschlossen, die Offenlage der Planvariante B durchzuführen. Falls im Verfahren
die Notwendigkeit deutlich wird, den Graben A als Abwasseranlage auszuweisen,
soll die Offenlage der Planvariante C erfolgen.
Diese Beschlüsse
beziehen sich auf die der Vorlage 035/2015 beigefügten Planvarianten A, B und
C.
Die Verwaltungsvorlage 035/2015 liegt vor.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Lang vom
Planungsbüro Wolters Partner im Sitzungssaal anwesend.
Nach Beratung wird zunächst über die Ordnungsnummern
und Anregungen einzeln abgestimmt:
Ordnungsziffer 13
Zu 1.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Kreises Coesfeld
auf die im Plangebiet vorkommenden „besonders schutzwürdigen Böden“
(Plaggenesch) zur Kenntnis und stellt fest, dass eine Beanspruchung besonders
schutzwürdiger Böden vor allem in Siedlungsnähe bei der Neuausweisung von
Bauflächen unvermeidbar ist.
Zu 2.
Der Gemeinderat nimmt die Anregung des Kreises
Coesfeld zur Kenntnis und beschließt, im Rahmen der Bestandsbewertung der
Eingriffsbilanzierung schutzwürdige Böden um eine Wertstufe aufzuwerten.
Zu 3.
Der Gemeinderat nimmt die Anregung des Kreises
Coesfeld zur Kenntnis und beschließt, unvermeidbare Beeinträchtigungen
möglichst zu begrenzen und entsprechende Hinweise in die Begründung zum
Bebauungsplan aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltung: 1.
Anregung Aufgabenbereich Oberflächenwasser
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Kreises Coesfeld zur Kenntnis und
beschließt, bei Verrohrung des Grabens A ein wasserrechtliches Verfahren
einzuleiten. Der Gemeinderat beschließt weiterhin, die notwendigen Festlegungen
zu den ökologischen Ausgleichmaßnahmen bis zum Satzungsbeschluss des Planes zu
treffen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltung: 1.
Vor der Abstimmung über den Hinweis der Unteren
Landschaftsbehörde geht Herr Overs auf das Schreiben des Kreises Coesfeld vom
25.09.2014 ein, in der die Untere Landschaftsbehörde die Wiederherstellung der
Teiche bzw. „Gewässer“ vorschlägt. Herr Lang erläutert, dass man zu diesem
Zeitpunkt noch angenommen habe, dass es „natürliche Gewässer“ seien. Heute aber
gehe man nicht mehr davon aus. Deswegen sei eine Wiederherstellung der Teiche
nicht mehr erforderlich. Herr Overs gibt zu bedenken, dass die Anlieger davon
ausgegangen seien, dass die Teiche renaturiert würden. Hierauf erläutert Herr
Lang, dass eine Festsetzung der Fläche als Biotop für die Anlieger zur
Konsequenz haben werde, dass diese die geschützte Fläche nicht mehr benutzen
dürfen. Deswegen werde die Fläche als Parkanlage ausgewiesen werden.
Auf Herrn Dirks Anfrage, wie in Zukunft die
Grundstücksentwässerung vom Hof Schulze Havixbeck erfolgen werde, erläutert
Herr Wientges, dass es zwar mit dem Ingenieurbüro Rummler + Hartmann schon
Gespräche gegeben habe, aber noch keine abschließende Lösung vereinbart worden
sei.
Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Hinweis der
Unteren Landschaftsbehörde:
Untere Landschaftsbehörde
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der unteren Landschaftsbehörde zur
Kenntnis und beschließt die Eingriffsbilanzierung –auch bezüglich der
zwischenzeitlich trocken gefallenen Teiche- in Abstimmung mit der unteren
Landschaftsbehörde durchzuführen und entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 8; Nein: 0; Enthaltungen:
2.
Brandschutzdienststelle
Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Brandschutzdienststelle zur
Kenntnis und beschließt, die Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen
angemessenen Löschwasserversorgung im Rahmen der Konkretisierung der Planung zu
berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 10.
Ordnungsziffer 16
Der Gemeinderat nimmt die Anregung der Westnetz GmbH
zur Kenntnis und beschließt die Aufnahme und Festsetzung eines Standortes für
eine Trafostation in die Plangrundlage.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 10.
Vor der
Abstimmung zu den Anregungen des Bürgers 1 (B 1), erläutert Herr Lang die Lärmrichtlinien
zum Straßenverkehr, die bei der Planung des neuen Baugebietes beachtet werden
müssen. Er schlägt vor, sich an den Vorschlag des Lärmgutachters zu halten und
die Verbindung beider Baugebiete nur durch eine sog. Notzufahrt herzustellen.
Sollte die Verbindung ohne diese Einschränkungen erfolgen, müsse über die
Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen im Bereich des neuen Baugebietes
beraten werden.
Herr
Böttcher äußert hierzu seine Unzufriedenheit da der Wunsch der Politik seit
jeher eine uneingeschränkte Verbindung beider Baugebiete gewesen sei. Außerdem
hätte er erwartet, das Lärmgutachten selbst als Anlage zur vorliegenden
Verwaltungsvorlage erhalten zu haben. Aus diesem Grund habe er den Gutachter
angerufen und erfahren, dass es sich bei den Ergebnissen um Orientierungswerte
handele, die auf der Basis eines vorliegenden Verkehrsgutachtens errechnet
wurden.
Hierauf
entsteht eine rege Diskussion darüber, ob passive Schallschutzmaßnahmen für das
Plangebiet Habichtsbach II jetzt schon planerisch festgesetzt werden sollen
oder nicht. Herr Dirks fragt, ob die Verknüpfungsstraße zwischen den beiden
Baugebieten – Habichtsbach I und II – zunächst geöffnet bleiben würde. Herr
Lang erläutert hierauf, dass man dann für das Baugebiet Habichtsbach II passive
Schallschutzmaßnahen festsetzen müsse, um auch planungsrechtlich auf der
sicheren Seite zu sein.
Herr Langer,
der im Sitzungssaal anwesend ist, erhält das Wort und gibt zu bedenken, dass
solche planerischen Festsetzungen die Attraktivität der betroffenen
Baugrundstücke des neuen Baugebietes Habichtsbach II mindern könnten. Er fragt
deswegen, ob erst nach der Bebauung passive Schallschutzmaßnahmen – wenn diese
denn erforderlich sein sollten – festgesetzt werden können. Aus Gründen der
Rechtssicherheit spricht sich Herr Lang für die Festsetzung der
Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan aus.
Herr
Postruschnik verlässt kurz den Sitzungssaal.
Hierauf
lässt Herr Dirks zuerst über die abgeänderte Formulierung des Punktes 2 der
Ordnungsziffer B 1 abstimmen. Seitens der Verwaltung wird zugesagt, bis zur
Ratssitzung am 23.04.2015 die konkreten Vorschläge für passive
Lärmschutzmaßnahmen zu erarbeiten und das entsprechende Lärmgutachten
vorzulegen.
Ordnungsziffer B 1
Zu 2.
Der Gemeinderat nimmt die Anregung der Bürger B1 zur Kenntnis. Er
beschließt, die Verbindung der beiden Baugebiete nicht einzuschränken. Die
notwendigen Maßnahmen zum Lärmschutz sollen durch Festsetzungen zum passiven
Lärmschutz erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 9.
(Herr
Postruschnik hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).
Hierauf
erfolgen die Abstimmungen zu den Punkten 1 und 3 zur Ordnungsziffer B 1:
Zu 1.
Der Gemeinderat nimmt die Anregung der Bürger B1 zur Kenntnis und stellt
fest, dass die Straßen im Baugebiet Habichtsbach I durch die Realisierung und
Anbindung des Baugebietes Habichtsbach II nicht in ihrer Funktion eingeschränkt
werden und nicht über das zulässige Maß hinaus belastet werden. Gleiches gilt
für den Kreisverkehr an der Altenberger Straße.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 9.
(Herr Postruschnik hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen).
Zu 3.
Der Gemeinderat nimmt die Anregung der Bürger B1 zur Kenntnis und
beschließt, die trocken gefallenen Teichflächen planungsrechtlich nicht als
Teichfläche zu entwickeln. Der Gemeinderat stellt fest, dass die
Wiederherstellung der Teiche aus ökologischen Gründen im Rahmen der
Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht verfolgt werden soll, da es sich
hierbei nicht um natürliche Gewässer gehandelt hat. Vielmehr soll die Fläche
zur Nutzung durch die Bewohner als Parkanlage entwickelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 10.
(Herr
Postruschnik ist wieder im Sitzungsaal anwesend).
Ordnungsziffer B 2
Zu 1.
Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die Anregungen der Bürger B 2 zur
Kenntnis und stellt fest, dass weißes und anthrazitfarbenes Verblendmauerwerk
im Sinne der Bürger B 2 bereits im Planverfahren berücksichtigt werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 9.
(Frau von Hövel hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen).
Zu 2.
Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die Anregungen der Bürger B 2 zur
Kenntnis und stellt fest, dass die verschiedenen Bauformen im Sinne der Bürger
B 2 unter Beachtung einer räumlichen Gliederung bereits im Plan für die
Offenlage berücksichtigt sind.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 9.
(Frau von Hövel hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen).
Zu 3.
Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die Anregungen der Bürger B 2 zur
Kenntnis und stellt fest, dass der Teilbereich WA 5 in dem Plan für die
Offenlage bereits als eingeschossig bebaubares Gebiet mit Satteldach
berücksichtigt und die angesprochenen Baufelder in dem mit WA 2
gekennzeichneten Bereich im Übrigen ausdrücklich mit einer zwingend
zweigeschossigen Bebauung berücksichtigt wurden, um aus städtebaulichen Gründen
eine Raumkante entlang der Haupterschließungsachse des Baugebietes zu sichern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 10.
(Frau von Hövel ist wieder im Sitzungssaal anwesend).
Herr von Schönfels fragt, warum im zusammenfassenden
Beschlussvorschlag nur die drei Varianten aufgeführt worden seien und nicht
alle fünf. Frau Böse erklärt, dass im Protokoll dieser Sitzung redaktionell
ergänzt wird, welche Entwässerungsvarianten durch die jeweiligen Planvarianten
abgedeckt sind.
Nachsatz der Verwaltung:
Durch die Planvariante A werden die
Entwässerungsvarianten A und B,
durch die Planvariante B wird die
Entwässerungsvariante C und
durch die Planvariante C werden die
Entwässerungsvarianten D und E abgebildet. Es wird aber deutlich darauf
hingewiesen, dass die Entwässerungsvarianten sich auf dem Niveau einer
Konzeptstudie bewegen, mit all seinen Unwägbarkeiten. Erst die konkrete
Entwurfsplanung und Abstimmung mit allen Behörden kann hier eine abschließende
Planungssicherheit gewährleisten.
Abstimmungsergebnis: