Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger zu Kenntnis und beschließt nach Beratung unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach II“ entsprechend Planvariante A mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Sollte sich im Verlauf der weiteren Planungen zur Gebietsentwässerung in Verbindung mit dem vorhandenen Graben A zeigen, dass die Beibehaltung des Grabens als offenes Gewässer erfolgen soll, wird schon jetzt beschlossen, die Offenlage der Planvariante B durchzuführen. Falls im Verfahren die Notwendigkeit deutlich wird, den Graben A als Abwasseranlage auszuweisen, soll die Offenlage der Planvariante C erfolgen.

Diese Beschlüsse beziehen sich auf die der Vorlage 035/2015 beigefügten Planvarianten A, B und C.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 035/2015 liegt vor.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Lang vom Planungsbüro Wolters Partner im Sitzungssaal anwesend.

 

Nach Beratung wird zunächst über die Ordnungsnummern und Anregungen einzeln abgestimmt:

 

Ordnungsziffer 13

 

Zu 1.

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Kreises Coesfeld auf die im Plangebiet vorkommenden „besonders schutzwürdigen Böden“ (Plaggenesch) zur Kenntnis und stellt fest, dass eine Beanspruchung besonders schutzwürdiger Böden vor allem in Siedlungsnähe bei der Neuausweisung von Bauflächen unvermeidbar ist.

 

Zu 2.

Der Gemeinderat nimmt die Anregung des Kreises Coesfeld zur Kenntnis und beschließt, im Rahmen der Bestandsbewertung der Eingriffsbilanzierung schutzwürdige Böden um eine Wertstufe aufzuwerten.

 

Zu 3.

Der Gemeinderat nimmt die Anregung des Kreises Coesfeld zur Kenntnis und beschließt, unvermeidbare Beeinträchtigungen möglichst zu begrenzen und entsprechende Hinweise in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltung: 1.

 

 

Anregung Aufgabenbereich Oberflächenwasser

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Kreises Coesfeld zur Kenntnis und beschließt, bei Verrohrung des Grabens A ein wasserrechtliches Verfahren einzuleiten. Der Gemeinderat beschließt weiterhin, die notwendigen Festlegungen zu den ökologischen Ausgleichmaßnahmen bis zum Satzungsbeschluss des Planes zu treffen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltung: 1.

 

 

 

Vor der Abstimmung über den Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde geht Herr Overs auf das Schreiben des Kreises Coesfeld vom 25.09.2014 ein, in der die Untere Landschaftsbehörde die Wiederherstellung der Teiche bzw. „Gewässer“ vorschlägt. Herr Lang erläutert, dass man zu diesem Zeitpunkt noch angenommen habe, dass es „natürliche Gewässer“ seien. Heute aber gehe man nicht mehr davon aus. Deswegen sei eine Wiederherstellung der Teiche nicht mehr erforderlich. Herr Overs gibt zu bedenken, dass die Anlieger davon ausgegangen seien, dass die Teiche renaturiert würden. Hierauf erläutert Herr Lang, dass eine Festsetzung der Fläche als Biotop für die Anlieger zur Konsequenz haben werde, dass diese die geschützte Fläche nicht mehr benutzen dürfen. Deswegen werde die Fläche als Parkanlage ausgewiesen werden.

 

Auf Herrn Dirks Anfrage, wie in Zukunft die Grundstücksentwässerung vom Hof Schulze Havixbeck erfolgen werde, erläutert Herr Wientges, dass es zwar mit dem Ingenieurbüro Rummler + Hartmann schon Gespräche gegeben habe, aber noch keine abschließende Lösung vereinbart worden sei.

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde:

 

 

Untere Landschaftsbehörde

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis und beschließt die Eingriffsbilanzierung –auch bezüglich der zwischenzeitlich trocken gefallenen Teiche- in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde durchzuführen und entsprechend anzupassen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 8; Nein: 0; Enthaltungen: 2.

 

 

Brandschutzdienststelle

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Brandschutzdienststelle zur Kenntnis und beschließt, die Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen Löschwasserversorgung im Rahmen der Konkretisierung der Planung zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 10.

 

 

Ordnungsziffer 16

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregung der Westnetz GmbH zur Kenntnis und beschließt die Aufnahme und Festsetzung eines Standortes für eine Trafostation in die Plangrundlage.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 10.

 

 

Vor der Abstimmung zu den Anregungen des Bürgers 1 (B 1), erläutert Herr Lang die Lärmrichtlinien zum Straßenverkehr, die bei der Planung des neuen Baugebietes beachtet werden müssen. Er schlägt vor, sich an den Vorschlag des Lärmgutachters zu halten und die Verbindung beider Baugebiete nur durch eine sog. Notzufahrt herzustellen. Sollte die Verbindung ohne diese Einschränkungen erfolgen, müsse über die Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen im Bereich des neuen Baugebietes beraten werden.

 

Herr Böttcher äußert hierzu seine Unzufriedenheit da der Wunsch der Politik seit jeher eine uneingeschränkte Verbindung beider Baugebiete gewesen sei. Außerdem hätte er erwartet, das Lärmgutachten selbst als Anlage zur vorliegenden Verwaltungsvorlage erhalten zu haben. Aus diesem Grund habe er den Gutachter angerufen und erfahren, dass es sich bei den Ergebnissen um Orientierungswerte handele, die auf der Basis eines vorliegenden Verkehrsgutachtens errechnet wurden.

 

Hierauf entsteht eine rege Diskussion darüber, ob passive Schallschutzmaßnahmen für das Plangebiet Habichtsbach II jetzt schon planerisch festgesetzt werden sollen oder nicht. Herr Dirks fragt, ob die Verknüpfungsstraße zwischen den beiden Baugebieten – Habichtsbach I und II – zunächst geöffnet bleiben würde. Herr Lang erläutert hierauf, dass man dann für das Baugebiet Habichtsbach II passive Schallschutzmaßnahen festsetzen müsse, um auch planungsrechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

 

Herr Langer, der im Sitzungssaal anwesend ist, erhält das Wort und gibt zu bedenken, dass solche planerischen Festsetzungen die Attraktivität der betroffenen Baugrundstücke des neuen Baugebietes Habichtsbach II mindern könnten. Er fragt deswegen, ob erst nach der Bebauung passive Schallschutzmaßnahmen – wenn diese denn erforderlich sein sollten – festgesetzt werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit spricht sich Herr Lang für die Festsetzung der Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan aus.

Herr Postruschnik verlässt kurz den Sitzungssaal.

 

Hierauf lässt Herr Dirks zuerst über die abgeänderte Formulierung des Punktes 2 der Ordnungsziffer B 1 abstimmen. Seitens der Verwaltung wird zugesagt, bis zur Ratssitzung am 23.04.2015 die konkreten Vorschläge für passive Lärmschutzmaßnahmen zu erarbeiten und das entsprechende Lärmgutachten vorzulegen.

 

Ordnungsziffer B 1

 

Zu 2.

Der Gemeinderat nimmt die Anregung der Bürger B1 zur Kenntnis. Er beschließt, die Verbindung der beiden Baugebiete nicht einzuschränken. Die notwendigen Maßnahmen zum Lärmschutz sollen durch Festsetzungen zum passiven Lärmschutz erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 9.

(Herr Postruschnik hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

 

Hierauf erfolgen die Abstimmungen zu den Punkten 1 und 3 zur Ordnungsziffer B 1:

 

Zu 1.

Der Gemeinderat nimmt die Anregung der Bürger B1 zur Kenntnis und stellt fest, dass die Straßen im Baugebiet Habichtsbach I durch die Realisierung und Anbindung des Baugebietes Habichtsbach II nicht in ihrer Funktion eingeschränkt werden und nicht über das zulässige Maß hinaus belastet werden. Gleiches gilt für den Kreisverkehr an der Altenberger Straße.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 9.

(Herr Postruschnik hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

 

 

Zu 3.

Der Gemeinderat nimmt die Anregung der Bürger B1 zur Kenntnis und beschließt, die trocken gefallenen Teichflächen planungsrechtlich nicht als Teichfläche zu entwickeln. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Wiederherstellung der Teiche aus ökologischen Gründen im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht verfolgt werden soll, da es sich hierbei nicht um natürliche Gewässer gehandelt hat. Vielmehr soll die Fläche zur Nutzung durch die Bewohner als Parkanlage entwickelt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 10.

(Herr Postruschnik ist wieder im Sitzungsaal anwesend).

 

 

Ordnungsziffer B 2

 

Zu 1.

Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die Anregungen der Bürger B 2 zur Kenntnis und stellt fest, dass weißes und anthrazitfarbenes Verblendmauerwerk im Sinne der Bürger B 2 bereits im Planverfahren berücksichtigt werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 9.

(Frau von Hövel hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

 

 

Zu 2.

Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die Anregungen der Bürger B 2 zur Kenntnis und stellt fest, dass die verschiedenen Bauformen im Sinne der Bürger B 2 unter Beachtung einer räumlichen Gliederung bereits im Plan für die Offenlage berücksichtigt sind.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 9.

(Frau von Hövel hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

 

Zu 3.

Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die Anregungen der Bürger B 2 zur Kenntnis und stellt fest, dass der Teilbereich WA 5 in dem Plan für die Offenlage bereits als eingeschossig bebaubares Gebiet mit Satteldach berücksichtigt und die angesprochenen Baufelder in dem mit WA 2 gekennzeichneten Bereich im Übrigen ausdrücklich mit einer zwingend zweigeschossigen Bebauung berücksichtigt wurden, um aus städtebaulichen Gründen eine Raumkante entlang der Haupterschließungsachse des Baugebietes zu sichern.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 10.

(Frau von Hövel ist wieder im Sitzungssaal anwesend).

 

Herr von Schönfels fragt, warum im zusammenfassenden Beschlussvorschlag nur die drei Varianten aufgeführt worden seien und nicht alle fünf. Frau Böse erklärt, dass im Protokoll dieser Sitzung redaktionell ergänzt wird, welche Entwässerungsvarianten durch die jeweiligen Planvarianten abgedeckt sind. 

 

Nachsatz der Verwaltung:

Durch die Planvariante A werden die Entwässerungsvarianten A und B,

durch die Planvariante B wird die Entwässerungsvariante C und

durch die Planvariante C werden die Entwässerungsvarianten D und E abgebildet. Es wird aber deutlich darauf hingewiesen, dass die Entwässerungsvarianten sich auf dem Niveau einer Konzeptstudie bewegen, mit all seinen Unwägbarkeiten. Erst die konkrete Entwurfsplanung und Abstimmung mit allen Behörden kann hier eine abschließende Planungssicherheit gewährleisten. 

 

 


Abstimmungsergebnis: