Die Verwaltungsvorlage 032/2015 liegt vor.

 

Der Antragsteller, Her Olaf Holler, ist anwesend und erhält das Wort.

 

Anhand von Skizzen und einem Modell stellt Herr Holler seinen Antrag „Erweiterung des Schießstandes Herkentrup“ vor.

Er plant die Errichtung von drei Schießbahnen, einem Wurfscheiben-Schießstand und einer Raumschießanlage. Er betont, dass sein Vorhaben sowohl wirtschaftlich, aber auch für die Anwohner bzgl. der Lärmbelastung annehmbar sein solle.

 

Um den Schalllärm minimieren zu können, würden zukünftig die Schützen aus einem Gebäude heraus schießen und nicht mehr - wie sonst üblich - im Freien ihre Schießübungen durchführen. Auch werde nicht mehr mit Bleischrot, sondern mit einer speziell entwickelten Munition geschossen werden, welche um 1/3 leichter sei als üblicher Bleischrot. Man habe sich mit einem Schießstand in Kalifornien in Verbindung gesetzt und die Idee des Auffangens der Munition in speziellen Netzen aufgegriffen. Diese drei Aspekte würden dazu beitragen, den Schallpegel für die Anwohner so gering wie möglich zu halten.

 

Anschließend geht Herr Holler auf die Ergebnisse des Bodengutachtens ein. Da der Schießstand vor 50 Jahren erbaut worden sei und damals andere Umweltschutzrichtlinien gegolten hätten, habe das Gutachten ergeben, dass der Boden kontaminiert sei. Durch die neuentwickelten Schrotkugeln aus Stahl, werde es keine Kontamination des Grundwassers geben. Man könne die Rückstände mit Magneten aufsammeln. Schutznetze sollen den Schrot auffangen und die Schallemissionen mindern. Nach dem Bau des Schießstandes plane man, biotoperhaltende Maßnahmen durchzuführen.

 

Nach Herrn Hollers Vorstellung erfolgen Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Berning fragt, ob es konkrete maximale dB-Angaben gebe, die eingehalten werden müssten. Herr Holler erklärt, dass diese bei 90 dB liege und der geplante Schießstand diese Werte nicht erreichen werde.

 

Herr Paß geht auf die von Herrn Holler mitgebrachten Pläne ein und stellt Detailfragen - wie z.B. nach dem genauen Maßstab dieser. Die max. Höhe, in der die Netze angebracht werden sollen, werde von der Baumkronenhöhe bemessen und betrage 15 m. Die Netze seien kugeldicht, grünfarbig und würden nur während des Schießbetriebes hochgezogen werden.

 

Hierauf wird die Frage geklärt, mit welchem Schallpegel bei den Schießübungen zu rechnen sein werde. Frau Böse erläutert, dass über den ganzen Tag gesehen die maximalen db-Werte im Bereich von 60db liegen werden. Herr von Schönfels regt an, dass man diese Werte mit den Werten zum Straßenverkehr in Vergleich setzen solle.

 

 

Seitens der Ausschussmitglieder erfolgen weitere Detailfragen zum angedachten Schießstand, die anhand eines Modells von Herrn Holler geklärt werden. Herr Kemmann macht darauf aufmerksam, dass durch die aktuell geplante Lage des Schießstandes die aus Richtung Tilbeck kommenden Autofahrer an der Kreuzung K 50/L 581 eine eingeschränkte Sicht haben werden und somit die Unfallgefahr steigen werde.

 

Auf Herrn Dirks Nachfrage erläutert Frau Böse die rechtlichen und zeitlichen Vorgaben, die für eine evtl. Genehmigung des vorliegenden Antrages zu berücksichtigen seien. Für diesen Schießstand sei eine sog. BImSch-Genehmigung erforderlich; zwingende Bestandteile der Antragsunterlagen seien z. B. Lärmschutz- und Bodengutachen. Außerdem müssten die genauen Betriebszeiten geklärt werden. Seitens der Gemeinde müsse geklärt werden, ob diese angedachte Anlage  den gemeindlichen Planungen entgegensteht. Für die Entscheidung, ob die Gemeinde ihr gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt,  habe  sie zwei Monate Zeit. Die Frist kann jedoch z. B. dadurch gehemmt werden, wenn nicht alle für eine gemeindliche Entscheidung relevanten Planunterlagen vorliegen.

Ihr persönlich fehle es noch an einer konkreten Sortimentsliste für den ebenfalls im Zuge des Neubaus einzurichtenden Einzelhandel/Shop. Sie plädiert dafür, in der aktuellen Sitzungsfolge über den vorliegenden Antrag nicht zu entscheiden, sondern erst dann, wenn die noch offenen Fragen durch den Antragsteller geklärt worden sind.

 

Herr Kemmann fasst die Bedenken der Nachbarschaft zusammen, die sich jahrelang wegen der Lärmbelästigung für die Schließung der Schießanlage eingesetzt hätten. Vor allem ältere Bürger seien um ihre Ruhe besorgt. Auch wird kritisiert, dass Herr Holler die Nachbarschaft über seine Pläne nicht informiert habe. Herr Holler versteht die Ängste der Anlieger und erklärt, dass im Gegensatz zu früher die Schussrichtung nun genau in die entgegengesetzte Richtung geplant sei. Durch die neuen Entwicklungen im Bereich des Schallschutzes werde es nicht zu hohen Lärmbelästigungen kommen.

 

Erneut wird darauf aufmerksam gemacht, dass die angedachte Anlage zu nah an der Kreuzung stehe. Herr Holler erklärt hierauf, dass die Anlage auch verschoben werden könne. Herr Paß schlägt vor, den Schießstand evtl. im Gewerbegebiet anzusiedeln. Dies wird kontrovers diskutiert. Herr Holler erläutert, dass er auf den aktuellen Standort angewiesen sei.

 

Da viele Nachbarn im Sitzungssaal anwesend sind, schlägt Herr Dirks vor, die Sitzung zu öffnen und lässt hierüber abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 10.

 

Zwei Anlieger erhalten das Wort und lesen eine Stellungnahme vor. Sie befürchten, dass der angedachte Schießstand  ihre Lebensqualität massiv einschränken werde. Sie möchten wissen, an wie vielen Tagen genau dieser betrieben werde und warum keine genauen Informationen an die Nachbarn gegeben worden seien.

 

Herr Holler kann die Entrüstung der Nachbarschaft nachvollziehen. Er versichert, dass es keinen durchgehenden Betrieb an 365 Tagen im Jahr und an Sonntagen geben werde. Außerdem würden Mittagspausen eingehalten werden.

 

Herr Gromöller schlägt vor, die Anlage tiefer in das Gelände zu legen, um die Lärmbelästigung und die Höhe der Schutzwälle zu verringern.

 

Da die Öffnungszeiten in der vorliegenden Verwaltungsvorlage 032/2015 nicht mit den von Herrn Holler angegeben Zeiten übereinstimmen, plädiert Herr Böttcher dafür, zunächst die offenen Fragen zu klären und erst in der nächsten Sitzungsfolge hierüber zu beraten.

 

Herr Dirks stimmt Herrn Böttcher zu. Frau Böse fasst folgende Punkte zusammen, welche für eine Beratung in der nächsten Sitzungsfolge geklärt sein müssen:

  1. Konkretisierung der Betriebszeiten
  2. Konkretisierung der Anordnung der Wallanlage in Verbindung zur Kreuzung der K 50 und der L 581
  3. Prüfung einer Absenkung der Baukörper und Schießbahnen ins Gelände
  4. Vergleich der Schallimmission zum vorhandenen Straßenlärm klären
  5. Nachreichung der Sortimentsliste.

 

Herr Pass bittet die Anwesenden darum, das Einvernehmen des Ausschusses in der heutigen Sitzung zu versagen.

 

Herr Böttcher möchte, dass das Lärmgutachten aus dem BImSchG-Antrag dem Protokoll beigefügt wird. Diese ist im Ratsinformationssystem als Anlage 9 zum Protokoll eingestellt. Frau Böse bittet zusätzlich Herrn Holler, der Gemeinde die von ihm in der Sitzung in Papierform vorgestellten Pläne in digitaler Form zukommen zu lassen.

Nachtrag der Verwaltung:

Die Pläne werden zur nächsten Sitzungsfolge vorliegen

 

Hierauf lässt Herr Dirks wie folgt abstimmen.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss versagt in der heutigen Sitzung vom 19.03.2015 das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag zur Erweiterung des Schießstandes Herkentrup durch die Errichtung und den Betrieb von drei Schießbahnen, eines Wurfscheiben-Schießstandes und einer Raumschießanlage.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 10.