Sitzung: 19.03.2015 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Vorlage: 032/2015
Die Verwaltungsvorlage 032/2015 liegt vor.
Der Antragsteller, Her Olaf Holler, ist anwesend und
erhält das Wort.
Anhand von Skizzen und einem Modell stellt Herr Holler
seinen Antrag „Erweiterung des Schießstandes Herkentrup“ vor.
Er plant die Errichtung von drei Schießbahnen, einem
Wurfscheiben-Schießstand und einer Raumschießanlage. Er betont, dass sein
Vorhaben sowohl wirtschaftlich, aber auch für die Anwohner bzgl. der
Lärmbelastung annehmbar sein solle.
Um den Schalllärm minimieren zu können, würden
zukünftig die Schützen aus einem Gebäude heraus schießen und nicht mehr - wie
sonst üblich - im Freien ihre Schießübungen durchführen. Auch werde nicht mehr
mit Bleischrot, sondern mit einer speziell entwickelten Munition geschossen
werden, welche um 1/3 leichter sei als üblicher Bleischrot. Man habe sich mit
einem Schießstand in Kalifornien in Verbindung gesetzt und die Idee des
Auffangens der Munition in speziellen Netzen aufgegriffen. Diese drei Aspekte
würden dazu beitragen, den Schallpegel für die Anwohner so gering wie möglich
zu halten.
Anschließend geht Herr Holler auf die Ergebnisse des
Bodengutachtens ein. Da der Schießstand vor 50 Jahren erbaut worden sei und
damals andere Umweltschutzrichtlinien gegolten hätten, habe das Gutachten
ergeben, dass der Boden kontaminiert sei. Durch die neuentwickelten
Schrotkugeln aus Stahl, werde es keine Kontamination des Grundwassers geben.
Man könne die Rückstände mit Magneten aufsammeln. Schutznetze sollen den Schrot
auffangen und die Schallemissionen mindern. Nach dem Bau des Schießstandes
plane man, biotoperhaltende Maßnahmen durchzuführen.
Nach Herrn Hollers Vorstellung erfolgen Fragen der
Ausschussmitglieder.
Herr Berning fragt, ob es konkrete maximale dB-Angaben
gebe, die eingehalten werden müssten. Herr Holler erklärt, dass diese bei 90 dB
liege und der geplante Schießstand diese Werte nicht erreichen werde.
Herr Paß geht auf die von Herrn Holler mitgebrachten
Pläne ein und stellt Detailfragen - wie z.B. nach dem genauen Maßstab dieser.
Die max. Höhe, in der die Netze angebracht werden sollen, werde von der
Baumkronenhöhe bemessen und betrage 15 m. Die Netze seien kugeldicht,
grünfarbig und würden nur während des Schießbetriebes hochgezogen werden.
Hierauf wird die Frage geklärt, mit welchem
Schallpegel bei den Schießübungen zu rechnen sein werde. Frau Böse erläutert,
dass über den ganzen Tag gesehen die maximalen db-Werte im Bereich von 60db
liegen werden. Herr von Schönfels regt an, dass man diese Werte mit den Werten
zum Straßenverkehr in Vergleich setzen solle.
Seitens der Ausschussmitglieder erfolgen weitere
Detailfragen zum angedachten Schießstand, die anhand eines Modells von Herrn
Holler geklärt werden. Herr Kemmann macht darauf aufmerksam, dass durch die
aktuell geplante Lage des Schießstandes die aus Richtung Tilbeck kommenden
Autofahrer an der Kreuzung K 50/L 581 eine eingeschränkte Sicht haben werden und
somit die Unfallgefahr steigen werde.
Auf Herrn Dirks Nachfrage erläutert Frau Böse die
rechtlichen und zeitlichen Vorgaben, die für eine evtl. Genehmigung des
vorliegenden Antrages zu berücksichtigen seien. Für diesen Schießstand sei eine
sog. BImSch-Genehmigung erforderlich; zwingende Bestandteile der
Antragsunterlagen seien z. B. Lärmschutz- und Bodengutachen. Außerdem müssten
die genauen Betriebszeiten geklärt werden. Seitens der Gemeinde müsse geklärt
werden, ob diese angedachte Anlage den
gemeindlichen Planungen entgegensteht. Für die Entscheidung, ob die Gemeinde
ihr gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, habe
sie zwei Monate Zeit. Die Frist kann jedoch z. B. dadurch gehemmt
werden, wenn nicht alle für eine gemeindliche Entscheidung relevanten
Planunterlagen vorliegen.
Ihr persönlich fehle es noch an einer konkreten
Sortimentsliste für den ebenfalls im Zuge des Neubaus einzurichtenden
Einzelhandel/Shop. Sie plädiert dafür, in der aktuellen Sitzungsfolge über den
vorliegenden Antrag nicht zu entscheiden, sondern erst dann, wenn die noch
offenen Fragen durch den Antragsteller geklärt worden sind.
Herr Kemmann fasst die Bedenken der Nachbarschaft
zusammen, die sich jahrelang wegen der Lärmbelästigung für die Schließung der
Schießanlage eingesetzt hätten. Vor allem ältere Bürger seien um ihre Ruhe
besorgt. Auch wird kritisiert, dass Herr Holler die Nachbarschaft über seine
Pläne nicht informiert habe. Herr Holler versteht die Ängste der Anlieger und
erklärt, dass im Gegensatz zu früher die Schussrichtung nun genau in die
entgegengesetzte Richtung geplant sei. Durch die neuen Entwicklungen im Bereich
des Schallschutzes werde es nicht zu hohen Lärmbelästigungen kommen.
Erneut wird darauf aufmerksam gemacht, dass die
angedachte Anlage zu nah an der Kreuzung stehe. Herr Holler erklärt hierauf,
dass die Anlage auch verschoben werden könne. Herr Paß schlägt vor, den
Schießstand evtl. im Gewerbegebiet anzusiedeln. Dies wird kontrovers
diskutiert. Herr Holler erläutert, dass er auf den aktuellen Standort
angewiesen sei.
Da viele Nachbarn im Sitzungssaal anwesend sind,
schlägt Herr Dirks vor, die Sitzung zu öffnen und lässt hierüber abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 10.
Zwei Anlieger erhalten das Wort und lesen eine
Stellungnahme vor. Sie befürchten, dass der angedachte Schießstand ihre Lebensqualität massiv einschränken
werde. Sie möchten wissen, an wie vielen Tagen genau dieser betrieben werde und
warum keine genauen Informationen an die Nachbarn gegeben worden seien.
Herr Holler kann die Entrüstung der Nachbarschaft
nachvollziehen. Er versichert, dass es keinen durchgehenden Betrieb an 365
Tagen im Jahr und an Sonntagen geben werde. Außerdem würden Mittagspausen eingehalten
werden.
Herr Gromöller schlägt vor, die Anlage tiefer in das
Gelände zu legen, um die Lärmbelästigung und die Höhe der Schutzwälle zu
verringern.
Da die Öffnungszeiten in der vorliegenden
Verwaltungsvorlage 032/2015 nicht mit den von Herrn Holler angegeben Zeiten
übereinstimmen, plädiert Herr Böttcher dafür, zunächst die offenen Fragen zu
klären und erst in der nächsten Sitzungsfolge hierüber zu beraten.
Herr Dirks stimmt Herrn Böttcher zu. Frau Böse fasst folgende Punkte
zusammen, welche für
eine Beratung in der nächsten Sitzungsfolge geklärt sein müssen:
- Konkretisierung
der Betriebszeiten
- Konkretisierung
der Anordnung der Wallanlage in Verbindung zur Kreuzung der K 50 und der L
581
- Prüfung
einer Absenkung der Baukörper und Schießbahnen ins Gelände
- Vergleich
der Schallimmission zum vorhandenen Straßenlärm klären
- Nachreichung
der Sortimentsliste.
Herr Pass bittet die Anwesenden darum, das
Einvernehmen des Ausschusses in der heutigen Sitzung zu versagen.
Herr Böttcher möchte, dass das Lärmgutachten aus dem
BImSchG-Antrag dem Protokoll beigefügt wird. Diese ist im
Ratsinformationssystem als Anlage 9 zum
Protokoll eingestellt. Frau Böse bittet zusätzlich Herrn Holler, der Gemeinde
die von ihm in der Sitzung in Papierform vorgestellten Pläne in digitaler Form
zukommen zu lassen.
Nachtrag der Verwaltung:
Die Pläne werden zur nächsten Sitzungsfolge vorliegen
Hierauf lässt Herr Dirks wie folgt abstimmen.
Der Ausschuss empfiehlt dem
Rat folgende Beschlussfassung:
Der Bau- und Verkehrsausschuss versagt in der heutigen Sitzung vom
19.03.2015 das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag zur
Erweiterung des Schießstandes Herkentrup durch die Errichtung und den Betrieb
von drei Schießbahnen, eines Wurfscheiben-Schießstandes und einer
Raumschießanlage.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 10.