Mit Schreiben vom 02.01.2015 informiert das Finanzministerium des Landes NRW die Städte und Gemeinden, dass öffentliche Dienste leistende Personen (wie z.B. Ratsmitglieder) ihre sowohl dienstlich als auch privat genutzte Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte hinsichtlich des damit verbundenen geldwerten Vorteils von der Steuer befreien lassen können.

Das Schreiben liegt dem Protokoll als Anlage 5 bei.