Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung entsprechend dem Antrag der Werbegemeinschaft Havixbeck e. V. zunächst den für die Durchführung des Frühlingsfestes erforderlichen verkaufsoffenen Sonntag zuzulassen. Er beschließt die dieser Verwaltungsvorlage im Entwurf beiliegende Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Gebiet der Gemeinde Havixbeck.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 030/2015 liegt vor.


Abstimmungsergebnis: