Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung entsprechend dem Antrag der Werbegemeinschaft
Havixbeck e. V. zunächst den für die Durchführung des Frühlingsfestes
erforderlichen verkaufsoffenen Sonntag zuzulassen. Er beschließt die dieser
Verwaltungsvorlage im Entwurf beiliegende Neufassung der Ordnungsbehördlichen
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im
Gebiet der Gemeinde Havixbeck.
Die Verwaltungsvorlage 030/2015 liegt vor.
Abstimmungsergebnis: