Sitzung: 10.02.2015 Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport
Mit Datum vom 19.12.2014 hat die Bezirksregierung in Münster den
Beschluss des Rates vom 18.12.2014 zur Vierzügigkeit der Sekundarstufen I und
II der Anne-Frank-Gesamtschule (AFG) ab dem Schuljahr 2015/16 genehmigt. In
diesem Schreiben hat Herr Kock von der Bezirksregierung darauf hingewiesen,
dass „dem wachsenden Raumbedarf durch geeignete Maßnahmen Rechnung getragen
wird, um weiterhin eine ordnungsgemäße Beschulung der SchülerInnen und Schüler
i.S. d. § 79 SchulG zu gewährleisten“. Hierzu erläuterte die Bezirksregierung
in einem Gespräch, dass eine Schaffung entsprechender Räume für die Oberstufe
der AFG durch den Schulträger sichergestellt werden solle und hierüber eine
Mitteilung an die Bezirksregierung erfolgen möge.