Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Umgestaltung des Graben A sowie den Bau des Mischwasserbeckens, auf Grundlage der vorgestellten Machbarkeitsstudie zur Mischwasserrückhaltung, Variante A.

              

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.300.000,- € sind im Haushaltsplan 2015 unter dem Produkt 1106 – Entwässerung & Abwasserbeseitigung bereitzustellen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 009/2015 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 05.02.2015 TOP 7

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 11.02.2015 TOP 7.1

Haupt- und Finanzausschuss vom 18.02.2015 TOP 6

 

Zunächst fasst Herr Wientges die Beratungsergebnisse aus den vorgenannten Ausschusssitzungen zusammen. Da der Haupt- und Finanzausschuss sich am 18.02.2015 für eine Verrohrung des Graben A ausgesprochen habe, verweist Herr Wientges auf die E-Mail der Unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld vom 19.02.2015 und die E-Mail der Bezirksregierung Münster vom 23.02.2015, welche dem Protokoll als Anlagen 8 und 9 beigefügt sind. Diese legen die wasserrechtliche Situation dar.

Dieses Beratungsergebnis aus der Haupt- und Finanzausschusssitzung sei auch an das Ingenieurbüro Rummler + Hartmann und an das Büro Wolters und Partner übermittelt worden, wobei das Büro Wolters und Partner den Bebauungsplan hiernach neu überarbeitet habe. Unter den neuen Planungsvoraussetzungen könne vorsichtig geschätzt gesagt werden, dass ca. 800 m² an Wohnbaufläche dazugewonnen werden könnten.

 

Nach der Vorstellung der aktuellen Situation spricht sich Herr Dr. Höfener gegen eine Verrohrung des Graben A aus. Es solle zuerst überprüft werden, ob alternative Lösungsmöglichkeiten bestehen. Eine fachliche Stellungnahme könnte z.B. von der Kommunalagentur NRW eingeholt werden, die kostenfrei sei. Außerdem reichen ihm die hierzu ergangenen Stellungnahmen des Kreises Coesfeld und der Bezirksregierung Münster nicht aus. Herr Dr. Höfener zweifelt die Rechtmäßigkeit der Aussagen an. Außerdem erscheint ihm diese Investition als zu kostenintensiv. Es solle geprüft werden, ob sich die Projektentwicklungsgesellschaft an den Kosten für die Verrohrung des Graben A beteiligen könne. Auch die Frage, wer genau von dieser Lösung profitieren werde, müsse noch geklärt werden. Vor einer endgültigen Entscheidung bittet er ausdrücklich um die Klärung dieser Fragen. Frau Schäpers stimmt Herrn Dr. Höfeners Äußerungen und Bedenken zu und äußert sich gegen die vorliegende Verwaltungsvorlage. Herrn Krotoszynski ist es wichtig, dass der Veräußerungserlös für die 800 m² Baulandgewinn allein der Gemeinde zu Gute kommen. Herr Hense spricht sich dafür aus, dass der Bebauungsplan Habichtsbach II ohne zeitliche Verzögerungen weiterentwickelt werden solle und man deshalb jetzt schon eine sichere Lösung bzgl. des Graben A erzielen möge.

 

Herr Gromöller stimmt Herrn Hense zu. Er warnt vor einer Verzögerung der Weiterentwicklung des Bebauungsplanes Habichtsbach II, da es schon sehr viele Interessenten für Baugrundstücke in Havixbeck gebe, denen man zurzeit keine Flächen anbieten könne. Er plädiert für eine Grundsatzentscheidung bzgl. des Graben A, damit weitergeplant werden könne und kein weiterer Stillstand entsteht. Außerdem habe es schon Gespräche mit der Projektentwicklungsgesellschaft bzgl. der Kostenaufteilung gegeben.

 

Nach einer kontroversen Diskussion darüber, warum seitens der Verwaltung die Problematik des Graben A nicht schon 2004 angesprochen worden sei, äußern sich einige Ratsmitglieder erneut dafür, eine zweite Meinung durch die Kommunalagentur NRW einzuholen. Herr Overs erwähnt, dass eine solche Stellungnahme kostenlos sei. Herr Gromöller unterstützt diesen Vorschlag nicht, da seitens der Verwaltung ein Fachplaner hinzugezogen wurde, Abstimmungsgespräche und Schriftverkehr mit der Unteren und Oberen Wasseraufsichtsbehörde unter fachkundiger Koordination durch den Fachbereichsleiter Herrn Wientges durchgeführt worden seien. Weiterhin seien schon viele Varianten vorgestellt, über die in den Ausschüssen ausführlich diskutiert worden sei.

 

Herr Hense spricht sich gegen eine erneute Beratung in den einzelnen Gremien aus. Er beantragt, dass in der heutigen Sitzung nicht über den Beschlussvorschlag abgestimmt werden solle, sondern zunächst eine zweite Meinung eingeholt und auch ein Arbeitsgremium aus Vertretern aller Fraktionen über den Graben A beraten mögen. Der Vorschlag einer Arbeitsgremiumsbildung wird nicht von allen Ratsmitgliedern mitgetragen.

 

Auf Herrn Gromöllers Anfrage, welche Rahmenbedingungen eingehalten werden müssten, um beim Bebauungsplan Habichtsbach II einen Zeitverlust zu vermeiden, erläutert Frau Böse, dass die Breite des Grünstreifens festgelegt werden müsse. Sie schlägt vor, den Streifen in der nach den vorliegenden Varianten maximalen Breite auszuweisen. In der nächsten Sitzungsfolge könne der Bebauungsplan anhand der evtl. Einholung einer zweiten Meinung und der Ergebnisse des Arbeitsgremiums zusammengefasst werden. Herr Wientges macht darauf aufmerksam, dass die Zeit für die Vorbereitung der Verwaltungsvorlagen für die nächste Sitzungsfolge zu kurz sei, um dazu schon die Stellungnahme der Kommunalagentur NRW vorliegen zu haben. Dies hat aller Voraussicht nach zur Folge, dass dieses Thema auch in der nächsten Sitzungsfolge nicht beraten werden kann.

 

Nach einer erneuten Diskussion über die weitere Vorgehensweise lässt Herr Gromöller über Herrn Dr. Höfeners Antrag über die Verwaltungsvorlage 009/2015 abzustimmen, abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: