Sitzung: 18.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Zu diesem
Tagesordnungspunkt befindet sich Herr Mühlenbeck wieder im Sitzungssaal.
Zunächst
wird eine Anfrage aus der letzten Sitzung des Haupt- und Verkehrsausschusses
vom 10.12.2014 beantwortet:
TOP 14.5
Herr Messing: Halteverbot
Kann die Gemeinde ein generelles Halteverbot an der
Josef-Heydt-Straße für den Bereich an den Imbissstuben kurz vor dem Kreisel
erheben?
Antwort der Verwaltung:
An dieser
Stelle ist bereits beidseitig ein absolutes Halteverbot vorhanden und auch
entsprechend beschildert. Das Halteverbot vor den Imbissbetrieben hat keine
zeitliche Beschränkung. Auf der gegenüberliegenden Seite ist das Halteverbot
werktags von 07:00-19:00 Uhr beschränkt. Die Begründung der zeitlichen
Beschränkung liegt darin, dass die Josef-Heydt-Straße nach 19:00 Uhr nicht mehr
so stark frequentiert wird.
Daraufhin
erfolgt eine Beantwortung einer Anfrage aus der letzten Ratssitzung vom
18.12.2014, welche sich auf eine Anfrage aus der Haupt- und
Finanzausschusssitzung vom 10.12.2015 bezieht:
TOP
23.1
Herr
Messing: Korrektur seiner Anfrage aus der Sitzung des Haupt-
und
Finanzausschusses vom 10.12.2014
Unter
dem Tagesordnungspunkt 14.3 aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 10.12.2014 ist meine Anfrage nicht richtig aufgenommen worden. Ich habe den
Kämmerer gebeten, eine Liste der Positionen, die im Falle einer
Haushaltssicherung 2015 aus dem Haushalt gestrichen werden müssten, vorzulegen.
Kann das Protokoll des Haupt- und Finanzausschusses unter diesem Punkt
korrigiert und die angeforderte Liste vorgelegt werden?
Antwort
der Verwaltung:
Das
Protokoll wurde wie gewünscht korrigiert.
Ergänzende Antwort der Verwaltung:
Wenn die Gemeinde mit dem Beschluss über den
Haushalt 2015 nach § 76 GO NRW ein Haushaltssicherungskonzept erstellen muss,
ist darin darzustellen, wie innerhalb eines Zeitraums von maximal 10 Jahren ein
tatsächlicher Haushaltsausgleich (die Summe der Erträge ist wenigstens so hoch
wie die Summe der Aufwendungen, derzeitiger Fehlbetrag 2015 lt. Entwurf des
Haushalts 2015 trotz einkalkulierter Steuererhöhung knapp 1,2 Mio. €) erreicht
werden kann. Im Haushaltssicherungskonzept sind daher also Ertragssteigerungen
oder Aufwandsminderungen aufzuführen.
In der Informationsveranstaltung am 29.01.2015 ist
durch den externen Referenten, Herrn Große-Ruiken, Kämmerer der Stadt Dorsten,
deutlich gemacht worden, dass die zu erstellende Konsolidierungsliste nur
gemeinsam von Verwaltung und Politik erstellt und möglichst mit deutlicher
Mehrheit beschlossen werden sollte. Augenblicklich sind die politisch
konsensfähigen Schwerpunkte einer möglichen „Streichliste“ noch nicht bekannt.
Verwaltungsseitig wird parallel zu den fraktionsinternen/-übergreifenden
Beratungen zum Haushalt 2015 eine Übersicht möglicher Handlungsfelder
vorbereitet. Diese wird zu gegebener Zeit vorgelegt.
Weitere
Anfragen der Ratsmitglieder erfolgen wie folgt: