Zu diesem Tagesordnungspunkt befindet sich Herr Mühlenbeck wieder im Sitzungssaal.

 

Zunächst wird eine Anfrage aus der letzten Sitzung des Haupt- und Verkehrsausschusses vom 10.12.2014 beantwortet:

 

TOP 14.5

Herr Messing: Halteverbot

 

Kann die Gemeinde ein generelles Halteverbot an der Josef-Heydt-Straße für den Bereich an den Imbissstuben kurz vor dem Kreisel erheben?

 

Antwort der Verwaltung:

 

An dieser Stelle ist bereits beidseitig ein absolutes Halteverbot vorhanden und auch entsprechend beschildert. Das Halteverbot vor den Imbissbetrieben hat keine zeitliche Beschränkung. Auf der gegenüberliegenden Seite ist das Halteverbot werktags von 07:00-19:00 Uhr beschränkt. Die Begründung der zeitlichen Beschränkung liegt darin, dass die Josef-Heydt-Straße nach 19:00 Uhr nicht mehr so stark frequentiert wird.

 

 

Daraufhin erfolgt eine Beantwortung einer Anfrage aus der letzten Ratssitzung vom 18.12.2014, welche sich auf eine Anfrage aus der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 10.12.2015 bezieht:

 

TOP 23.1

Herr Messing: Korrektur seiner Anfrage aus der Sitzung des Haupt-

 und Finanzausschusses vom 10.12.2014

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 14.3 aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2014 ist meine Anfrage nicht richtig aufgenommen worden. Ich habe den Kämmerer gebeten, eine Liste der Positionen, die im Falle einer Haushaltssicherung 2015 aus dem Haushalt gestrichen werden müssten, vorzulegen. Kann das Protokoll des Haupt- und Finanzausschusses unter diesem Punkt korrigiert und die angeforderte Liste vorgelegt werden?

 

Antwort der Verwaltung:

Das Protokoll wurde wie gewünscht korrigiert.

 

Ergänzende Antwort der Verwaltung:

Wenn die Gemeinde mit dem Beschluss über den Haushalt 2015 nach § 76 GO NRW ein Haushaltssicherungskonzept erstellen muss, ist darin darzustellen, wie innerhalb eines Zeitraums von maximal 10 Jahren ein tatsächlicher Haushaltsausgleich (die Summe der Erträge ist wenigstens so hoch wie die Summe der Aufwendungen, derzeitiger Fehlbetrag 2015 lt. Entwurf des Haushalts 2015 trotz einkalkulierter Steuererhöhung knapp 1,2 Mio. €) erreicht werden kann. Im Haushaltssicherungskonzept sind daher also Ertragssteigerungen oder Aufwandsminderungen aufzuführen.

In der Informationsveranstaltung am 29.01.2015 ist durch den externen Referenten, Herrn Große-Ruiken, Kämmerer der Stadt Dorsten, deutlich gemacht worden, dass die zu erstellende Konsolidierungsliste nur gemeinsam von Verwaltung und Politik erstellt und möglichst mit deutlicher Mehrheit beschlossen werden sollte. Augenblicklich sind die politisch konsensfähigen Schwerpunkte einer möglichen „Streichliste“ noch nicht bekannt. Verwaltungsseitig wird parallel zu den fraktionsinternen/-übergreifenden Beratungen zum Haushalt 2015 eine Übersicht möglicher Handlungsfelder vorbereitet. Diese wird zu gegebener Zeit vorgelegt.

 

 

Weitere Anfragen der Ratsmitglieder erfolgen wie folgt: