Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt die Schaffung einer Großtagespflegestelle im Bereich der U3-Betreuung. Die endgültige Entscheidung, für die Schaffung von 9 U-3-Betreuungsplätzen in einer Großtagespflegestelle, zunächst befristet für einen Zeitraum von 2 Jahren einen gemeindlichen Zuschuss von monatlich bis zu 1.000 € bereit zu stellen, und zwar beginnend mit dem 1. Mai 2015 soll in der Sitzung des Gemeinderates am 26.02.2015 getroffen werden. Die Verwaltung wird gebeten, mit den Antragstellerinnen über die Abdeckung der Freitagsbetreuung in Kontakt zu treten und zu verhandeln.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 022/2015 liegt vor.

Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport vom 10.02.2015 TOP 7 (öffentlicher Teil) und TOP 17.1 (nichtöffentlicher Teil)

 

Herr Gromöller fasst zusammen, dass in der letzten Ausschusssitzung für Schule, Soziales, Jugend und Sport vom 10.02.2015 die Ausschussmitglieder darum gebeten haben, mit den Antragstellerinnen zu klären, ob diese bereit seien, ihre Arbeitszeiten auch auf den Freitag auszudehnen.

Hierzu liegt der Verwaltung eine Stellungnahme der Antragstellerinnen vor, welche den Ausschussmitgliedern tlw. per Mail vorliegt, als Tischvorlage ausgehändigt wird und dem Protokoll als Anlage 8 beiliegt.

 

Hierauf liest Herr Gromöller folgenden Bericht der Verwaltung vor:

Seitens der Verwaltung ist beim Kreisjugendamt Coesfeld auf Wunsch des Sozialausschusses die Frage der Zuschusshöhe hinterfragt worden. Der Kreis Coesfeld hat hierzu ausgeführt, dass die Finanzierung von Gruppen in Kindertagesstätten sich deutlich unterscheidet von einer finanziellen Förderung in einer Großtagespflegestelle. In der Großtagespflegestelle wird nicht mit sog. Kindpauschalen, sondern mittels Stundensätzen gehandelt. Nach den Vorschriften des SGB VIII ist den Pflegepersonen eine angemessene Entlohnung zu gewähren. Die genaue Höhe der Entlohnung wird vom Träger der Jugendhilfe festgesetzt. Der Kreis Coesfeld hat den Fördersatz auf 5 € pro Kind und Betreuungsstunde festgesetzt. Mit dieser Förderhöhe befindet sich der Kreis Coesfeld im oberen Mittelfeld der anderen Jugendämter. Eine Anhebung des Satzes ist daher nicht wahrscheinlich. Lediglich durch eine Ausweitung der Betreuungsstunden pro Woche ließe sich die Summe der Stundenpauschalen erhöhen.

 

Nach der Verlesung erfolgt eine rege Diskussion über die weitere Vorgehensweise. Alle Ausschussmitglieder befürworten grundsätzlich das vorgestellte Pilotprojekt. Der geplante Betrieb einer Großtagespflegestelle wird für Havixbeck als sehr positiv bewertet. Eine Grundvoraussetzung für eine monatliche Bezuschussung durch die Gemeinde jedoch sei laut der SPD-Fraktion die Ausweitung der Betreuungszeiten auch auf den Freitag. Frau Schäpers bittet die Verwaltung aus diesem Grund, mit den Antragstellerinnen hierüber nochmals in Verbindung zu treten. Auch die CDU-Fraktion sieht das Projekt als positiv, wobei die finanzielle Frage noch geklärt werden solle. Man hoffe, dass die Antragstellerinnen ihre Forderung von 1.500 € monatlich auf 1.000 € monatlich senken.

 

Um den Antragstellerinnen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den zwei offenen Fragen – Ausweitung der Betreuungszeiten auf den Freitag und die Klärung der Höhe der finanziellen Bezuschussung – geben zu können, öffnet Herr Gromöller im Einvernehmen mit den Ausschussmitgliedern ohne formelle Abstimmung hierüber die Sitzung.

 

Zwei der Antragstellerinnen sind im Sitzungssaal anwesend. Sie erläutern, dass eine Betreuung von 40 Std/Woche nicht durchführbar sei. Da ein 1jähriges Kind einen Rechtsanspruch auf 25 Std/Woche habe, aber nur wenige Elternteile – zumeist die Mütter – mehr als halbtags arbeiten, befürchten sie, dass jede zusätzliche Stunde vom Kreisjugendamt nicht bezahlt werde, weil die Förderung durch das Kreisjugendamt an den Zeitumfang der beruflichen Beschäftigung geknüpft sei. Außerdem seien sie selbst Mütter von kleinen Kindern und könnten aus persönlichen bzw. familiären Gründen nicht mehr Stunden leisten.

Von einer ganzwöchigen Betreuungszeit „montags bis freitags bis 13:30 Uhr“ raten sie ab, da der Mittagsschlaf der Kinder gestört werden würde.

 

Nach der Stellungnahme der Antragstellerinnen schließt Herr Gromöller die Sitzung.

 

Nach einer kurzen Diskussion, wie weiter zu verfahren sei, lässt Herr Gromöller über den Beschlussvorschlag laut Ausschusssitzung für Schule, Soziales, Jugend und Sport vom 10.02.2015 mit dem Zusatz zur Klärung der zusätzlichen Freitagsbetreuung wie folgt abstimmen:

 

 


Abstimmungsergebnis: