Sitzung: 18.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 022/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem
Rat folgende Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt die
Schaffung einer Großtagespflegestelle im Bereich der U3-Betreuung. Die
endgültige Entscheidung, für die
Schaffung von 9 U-3-Betreuungsplätzen in einer Großtagespflegestelle, zunächst
befristet für einen Zeitraum von 2 Jahren einen gemeindlichen Zuschuss von
monatlich bis zu 1.000 € bereit zu stellen, und zwar beginnend mit dem 1. Mai
2015 soll in der Sitzung des Gemeinderates am 26.02.2015 getroffen werden. Die
Verwaltung wird gebeten, mit den Antragstellerinnen über die Abdeckung der
Freitagsbetreuung in Kontakt zu treten und zu verhandeln.
Die Verwaltungsvorlage 022/2015 liegt vor.
Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport vom
10.02.2015 TOP 7 (öffentlicher Teil) und TOP 17.1 (nichtöffentlicher Teil)
Herr Gromöller fasst zusammen, dass in der letzten
Ausschusssitzung für Schule, Soziales, Jugend und Sport vom 10.02.2015 die
Ausschussmitglieder darum gebeten haben, mit den Antragstellerinnen zu klären,
ob diese bereit seien, ihre Arbeitszeiten auch auf den Freitag auszudehnen.
Hierzu liegt der Verwaltung eine Stellungnahme der
Antragstellerinnen vor, welche den Ausschussmitgliedern tlw. per Mail vorliegt,
als Tischvorlage ausgehändigt wird und dem Protokoll als Anlage 8 beiliegt.
Hierauf liest Herr Gromöller folgenden Bericht der
Verwaltung vor:
Seitens der Verwaltung ist beim Kreisjugendamt
Coesfeld auf Wunsch des Sozialausschusses die Frage der Zuschusshöhe
hinterfragt worden. Der Kreis Coesfeld hat hierzu ausgeführt, dass die Finanzierung
von Gruppen in Kindertagesstätten sich deutlich unterscheidet von einer
finanziellen Förderung in einer Großtagespflegestelle. In der
Großtagespflegestelle wird nicht mit sog. Kindpauschalen, sondern mittels
Stundensätzen gehandelt. Nach den Vorschriften des SGB VIII ist den
Pflegepersonen eine angemessene Entlohnung zu gewähren. Die genaue Höhe der
Entlohnung wird vom Träger der Jugendhilfe festgesetzt. Der Kreis Coesfeld hat
den Fördersatz auf 5 € pro Kind und Betreuungsstunde festgesetzt. Mit dieser
Förderhöhe befindet sich der Kreis Coesfeld im oberen Mittelfeld der anderen
Jugendämter. Eine Anhebung des Satzes ist daher nicht wahrscheinlich. Lediglich
durch eine Ausweitung der Betreuungsstunden pro Woche ließe sich die Summe der
Stundenpauschalen erhöhen.
Nach der Verlesung erfolgt eine rege Diskussion über
die weitere Vorgehensweise. Alle Ausschussmitglieder befürworten grundsätzlich
das vorgestellte Pilotprojekt. Der geplante Betrieb einer Großtagespflegestelle
wird für Havixbeck als sehr positiv bewertet. Eine Grundvoraussetzung für eine
monatliche Bezuschussung durch die Gemeinde jedoch sei laut der SPD-Fraktion
die Ausweitung der Betreuungszeiten auch auf den Freitag. Frau Schäpers bittet
die Verwaltung aus diesem Grund, mit den Antragstellerinnen hierüber nochmals
in Verbindung zu treten. Auch die CDU-Fraktion sieht das Projekt als positiv,
wobei die finanzielle Frage noch geklärt werden solle. Man hoffe, dass die
Antragstellerinnen ihre Forderung von 1.500 € monatlich auf 1.000 € monatlich senken.
Um den Antragstellerinnen die Möglichkeit zur
Stellungnahme zu den zwei offenen Fragen – Ausweitung der Betreuungszeiten auf
den Freitag und die Klärung der Höhe der finanziellen Bezuschussung – geben zu
können, öffnet Herr Gromöller im Einvernehmen mit den Ausschussmitgliedern ohne
formelle Abstimmung hierüber die Sitzung.
Zwei der Antragstellerinnen sind im Sitzungssaal
anwesend. Sie erläutern, dass eine Betreuung von 40 Std/Woche nicht
durchführbar sei. Da ein 1jähriges Kind einen Rechtsanspruch auf 25 Std/Woche
habe, aber nur wenige Elternteile – zumeist die Mütter – mehr als halbtags
arbeiten, befürchten sie, dass jede zusätzliche Stunde vom Kreisjugendamt nicht
bezahlt werde, weil die Förderung durch das Kreisjugendamt an den Zeitumfang
der beruflichen Beschäftigung geknüpft sei. Außerdem seien sie selbst Mütter
von kleinen Kindern und könnten aus persönlichen bzw. familiären Gründen nicht
mehr Stunden leisten.
Von einer ganzwöchigen Betreuungszeit „montags bis
freitags bis 13:30 Uhr“ raten sie ab, da der Mittagsschlaf der Kinder gestört
werden würde.
Nach der Stellungnahme der Antragstellerinnen schließt
Herr Gromöller die Sitzung.
Nach einer kurzen Diskussion, wie weiter zu verfahren
sei, lässt Herr Gromöller über den Beschlussvorschlag laut Ausschusssitzung für
Schule, Soziales, Jugend und Sport vom 10.02.2015 mit dem Zusatz zur Klärung
der zusätzlichen Freitagsbetreuung wie folgt abstimmen:
Abstimmungsergebnis: