Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 4

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Umgestaltung des Graben A sowie den Bau des Mischwasserbeckens, auf Grundlage der vorgestellten Machbarkeitsstudie zur Mischwasserrückhaltung, Variante A.

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.300.000,- € sind im Haushaltsplan 2015 unter dem Produkt 1106 – Entwässerung & Abwasserbeseitigung bereitzustellen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 009/2015 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 05.02.2015 TOP 7

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 11.02.2015 TOP 7.1

 

Herr Gromöller liest zunächst die Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, welche in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 05.02.2015 in der Protokollnotiz gestellt worden sind und diesem Protokoll als Anlage 5 beigefügt ist, vor. Er gibt folgende Antworten hierzu:

 

Antworten der Verwaltung zu den Fragen von Bündnis90/Die Grünen:

Antwort zur Frage a.:

Der Graben A gilt solange als Gewässer, wie das natürliche Einzugsgebiet erhalten bleibt und natürlicher Oberflächenabfluss stattfindet.

 

Antworten zu Fragen b.:

Eine zukünftige Verrohrung wäre Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage. Die Kosten würden auf die Abwassergebühr umgelegt werden.

Bei geschätzten Investitionskosten von rd. 1,3 Mio. € und jährlichen Unterhaltungskosten von rd. 1.000 € würden sich die Schmutzwassergebühr um 5 Cent/m³ und die Niederschlagswassergebühr um 3 Cent/m³ erhöhen.

Die Amortisation der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten erfolgt gemäß den kalkulatorischen Abschreibungen in Höhe von 2 % bei einer Abschreibungsdauer von 50 Jahren.

Bei der Abschreibung vom Wiederbeschaffungszeitwert (Anschaffungskosten und jährliche Kostensteigerung gemäß Baukostenindex des Statistischen Bundesamtes) fließen die aufgewendeten Investitionsmittel schon vor Ablauf von 50 Jahren vollständig zurück. Der Amortisationszeitraum ist umso kürzer, je schneller der Baukostenindex steigt. Durch stetig steigende Wiederbeschaffungszeitwerte erhöhen sich die Abschreibungsbeträge mit der Folge des schnelleren Rückflusses des Anschaffungsbetrages.

Durch evtl. Zuschüsse der Projektentwicklungsgesellschaft zu den Baukosten verkürzt sich der Amortisationszeitraum entsprechend, da auch in diesem Fall vom Wiederbeschaffungszeitwert abgeschrieben wird.

 

Zur Frage, wie hoch der ökologische Ausgleich im Falle einer Verrohrung sein wird, kann Folgendes gesagt werden:

 

Die Ermittlung des notwendigen Ausgleichs im Falle einer Grabenverrohrung erfolgt im Rahmen der Ausgleichsbilanzierung des gesamten Plangebietes. Die genaue Ermittlung wird durch das Büro Wolters und Partner vorgenommen, und zwar durch eine Gegenüberstellung des Wertes vor und nach Verrohrung. Da die Frage, wie die Fläche evtl. nach der Verrohrung gestaltet wird, noch nicht abschließend beantwortet ist, kann die exakte Berechnung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Beim Kanal (Mischwasser und Regenwasser) handelt es sich um die übliche Kanalunterhaltung.

 

Beim Mischwasserspeicher sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

- 150 Betriebsstunden Entleerungspumpe ca. 5KW

- Automatische Beckenreinigung ca. 10 KW

- Erhöhung Laufzeit der Schneckenhebewerke auf der Kläranlage

- Energiekosten max. 400 – 500 €/a

- Instandhaltungsarbeiten der Maschinen- und elektrotechnischen Ausrüstung à ca. 600€/a

 

Bzgl. der Frage wer bei dem Gewinn von weiterem Bauland finanziell profitieren werde, liest Herr Gromöller einen Teil einer Mail der Projektentwicklungsgesellschaft vom 17.02.2015 vor, in der es heißt:

 

„Kostenbeteiligung durch die Projektgesellschaft

 

Bei der bisherigen Ermittlung der Nettobaulandfläche sind wir bisher davon ausgegangen, dass der Graben „A“ erhalten bleibt. Unter Berücksichtigung einer Abstandsfläche von ca. 10 Metern zum Graben haben wir Nettobauland von ca. 36.900 qm ermittelt. Ob dieser Abstand ausreicht, müsste noch weiter abgeklärt werden. Nach dem jetzigen Kenntnisstand erübrigen sich aber weitere Gespräche zu dieser Variante.

 

Sollte der Graben „A“ verrohrt werden, vergrößert sich die vorgenannte Nettobaulandfläche. Allerdings kann heute nicht verlässlich gesagt werden, wie hoch der Flächengewinn ist. Das Ergebnis hängt z.B. auch mit der Lage und der Größe eines möglichen Rückhaltebeckens ab. Unabhängig von dieser noch durchzuführenden Berechnung  erklärt sich die Grundstücksentwicklungsgesellschaft Habichtsbach GmbH Co KG grundsätzlich damit einverstanden, dass der Erlös aus dem Verkauf der durch die Verrohrung zusätzlich gewonnenen Nettobaulandfläche nur dem Mitgesellschafter Gemeinde Havixbeck zufließen soll. Unter Erlös versteht sich in diesem Zusammenhang die Differenz aus dem Verkaufspreis für Nettobauland (steht heute noch nicht fest) und einem Projektierungsaufwand von 20% des vorgenannten Verkaufspreises.“

 

Hierauf bittet Herr Gromöller, soweit von den Anwesenden gewünscht, über Inhalte der Kalkulation im nichtöffentlichen Teil zu beraten.

 

Nach Herrn Gromöllers Beantwortungen der Anfragen aus der Protokollnotiz erfolgen weitere Anfragen der Ausschussmitglieder.

 

Zunächst wird die Frage diskutiert, wer genau für die Bauleistungen am Graben A aufkommen solle. Herr Dr. Höfener fragt an, ob nur die Anwohner von Habichtsbach II eine Sonderabgabe für den Graben A entrichten könnten, um einen Teil der anfallenden Kosten abdecken zu können. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass dies der Zustimmung der Projektentwicklungsgesellschaft bedürfen werde. Außerdem betreffe der Graben A nicht nur das neue Baugebiet des Habichtsbaches II, vielmehr fließen auch Mischwasser und Niederschlagswasser aus anderen Quartieren Havixbecks in den Graben A. Aus diesem Grunde müssten die Abwassergebühren für alle Bürger erhöht werden.

 

Hierauf fasst Herr Wientges anhand einer Power-Point-Präsentation die Beratungen zu den einzelnen Varianten aus der letzten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 05.02.2015 und des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 11.02.2015 zusammen. Diese ist dem Protokoll als Anlage 6 beigefügt.

Beim Vergleich der einzelnen Varianten kann Herr Wientges anhand der Folien aufzeigen, dass die Variante A die kostengünstigste Option ist. Unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen könne man bei dieser Variante auch von einer Akzeptanz durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Coesfeld ausgehen, wobei er dazu rät, hierbei zeitnah eine schriftliche Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde einzuholen, um eine Planungssicherheit für die Gemeinde zu erzielen. Deswegen plädiert er für diese Variante.

Herr Gromöller und Herr Wientges machen darauf aufmerksam, dass weiterhin Grundstücksangelegenheiten zu klären seien , da die Verrohrung teilweise durch private Grundstücke geführt werden müsste. Dies wiederum werde zu Kosten führen, deren Höhe noch nicht abzusehen sei.

Bei der Variante A hingegen müssten – wie in allen übrigen Varianten auch – lediglich mit der katholischen Kirche über die Eintragung eines Leitungsrechts oder den Ankauf einer Teilfläche zu einem sich aus einem vorliegenden Wertgutachten ergebenden Preis geklärt werden.

 

Herr Hense weist darauf hin, dass Gespräche mit der katholischen Kirche schon hätten geführt werden können. Hierauf erläutern Herr Gromöller und Herr Wientges, dass ein Erstgespräch stattgefunden habe und man sich natürlich mit Kirchenvertretern bzgl. leitungsrechtlicher Fragen abstimmen werde. Dies könne aber qualifiziert erst nach einer Entscheidung der Ratsmitglieder bzgl. einer der vielen Varianten erfolgen.

 

Um die Kosten bei der Variante A noch zusätzlich senken zu können, macht Herr Dirks zwei Vorschläge: Es solle geprüft werden, ob die Baukosten am Hangwerfeld (Durchlass) durch die Projektentwicklungsgesellschaft übernommen werden können. Außerdem sollten die übrigen Durchlässe daraufhin geprüft werden, ob diese kleiner und somit kostengünstiger errichtet werden könnten, aber dennoch bei Starkregenereignissen den hydraulischen Anforderungen gerecht werden. Diese Vorschläge sollen bei der Entwurfsplanung berücksichtigt werden.

 

Seitens der Verwaltung wird erneut für die Variante A plädiert und um eine Entscheidung gebeten, damit das Planungsbüro Wolters und Partner für die nächste Ratssitzung am 26.02.2015 auf dieser Grundlage den Bebauungsplan vorbereiten und vorstellen und der Rat am 26.02.2015 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan fassen könne.

 

Herr Messing äußert seine Meinung, dass die Problematik des Graben A schon 2004 hätte vorhergesehen werden können.

 

Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 009/2015 abstimmen.

 

Nach der Abstimmung wird von der Verwaltung auf Nachfrage zugesichert, dass die Vorschläge von Herrn Dirks an das zuständige Ingenieurbüro als Arbeitsauftrag weitergegeben werden.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: