Sitzung: 18.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 4
Vorlage: 009/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem
Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die
Umgestaltung des Graben A sowie den Bau des Mischwasserbeckens, auf Grundlage
der vorgestellten Machbarkeitsstudie zur Mischwasserrückhaltung, Variante A.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von
1.300.000,- € sind im Haushaltsplan 2015 unter dem Produkt 1106 – Entwässerung
& Abwasserbeseitigung bereitzustellen.
Die Verwaltungsvorlage 009/2015 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 05.02.2015 TOP 7
Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof
vom 11.02.2015 TOP 7.1
Herr Gromöller liest zunächst die Anfragen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, welche in der Sitzung des Bau- und
Verkehrsausschusses vom 05.02.2015 in der Protokollnotiz gestellt worden sind
und diesem Protokoll als Anlage 5 beigefügt
ist, vor. Er gibt folgende Antworten hierzu:
Antworten der Verwaltung zu den Fragen von Bündnis90/Die Grünen:
Antwort zur Frage a.:
Der Graben A gilt solange als Gewässer, wie das
natürliche Einzugsgebiet erhalten bleibt und natürlicher Oberflächenabfluss
stattfindet.
Antworten zu Fragen b.:
Eine zukünftige Verrohrung wäre Bestandteil der
öffentlichen Abwasseranlage. Die Kosten würden auf die Abwassergebühr umgelegt
werden.
Bei geschätzten Investitionskosten von rd. 1,3 Mio. €
und jährlichen Unterhaltungskosten von rd. 1.000 € würden sich die
Schmutzwassergebühr um 5 Cent/m³ und die Niederschlagswassergebühr um 3 Cent/m³
erhöhen.
Die Amortisation der Herstellungs- bzw.
Anschaffungskosten erfolgt gemäß den kalkulatorischen Abschreibungen in Höhe
von 2 % bei einer Abschreibungsdauer von 50 Jahren.
Bei der Abschreibung vom Wiederbeschaffungszeitwert
(Anschaffungskosten und jährliche Kostensteigerung gemäß Baukostenindex des
Statistischen Bundesamtes) fließen die aufgewendeten Investitionsmittel schon
vor Ablauf von 50 Jahren vollständig zurück. Der Amortisationszeitraum ist umso
kürzer, je schneller der Baukostenindex steigt. Durch stetig steigende
Wiederbeschaffungszeitwerte erhöhen sich die Abschreibungsbeträge mit der Folge
des schnelleren Rückflusses des Anschaffungsbetrages.
Durch evtl. Zuschüsse der
Projektentwicklungsgesellschaft zu den Baukosten verkürzt sich der
Amortisationszeitraum entsprechend, da auch in diesem Fall vom
Wiederbeschaffungszeitwert abgeschrieben wird.
Zur Frage, wie hoch der ökologische Ausgleich im Falle
einer Verrohrung sein wird, kann Folgendes gesagt werden:
Die Ermittlung des notwendigen Ausgleichs im Falle
einer Grabenverrohrung erfolgt im Rahmen der Ausgleichsbilanzierung des gesamten
Plangebietes. Die genaue Ermittlung wird durch das Büro Wolters und Partner
vorgenommen, und zwar durch eine Gegenüberstellung des Wertes vor und nach
Verrohrung. Da die Frage, wie die Fläche evtl. nach der Verrohrung gestaltet
wird, noch nicht abschließend beantwortet ist, kann die exakte Berechnung erst
zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Beim Kanal (Mischwasser und Regenwasser) handelt es
sich um die übliche Kanalunterhaltung.
Beim Mischwasserspeicher sind folgende Punkte zu
berücksichtigen:
- 150
Betriebsstunden Entleerungspumpe ca. 5KW
-
Automatische Beckenreinigung ca. 10 KW
- Erhöhung
Laufzeit der Schneckenhebewerke auf der Kläranlage
-
Energiekosten max. 400 – 500 €/a
-
Instandhaltungsarbeiten der Maschinen- und elektrotechnischen Ausrüstung à ca.
600€/a
Bzgl. der Frage wer bei dem Gewinn von weiterem
Bauland finanziell profitieren werde, liest Herr Gromöller einen Teil einer
Mail der Projektentwicklungsgesellschaft vom 17.02.2015 vor, in der es heißt:
„Kostenbeteiligung durch die Projektgesellschaft
Bei der bisherigen Ermittlung der Nettobaulandfläche
sind wir bisher davon ausgegangen, dass der Graben „A“ erhalten bleibt. Unter
Berücksichtigung einer Abstandsfläche von ca. 10 Metern zum Graben haben wir
Nettobauland von ca. 36.900 qm ermittelt. Ob dieser Abstand ausreicht, müsste
noch weiter abgeklärt werden. Nach dem jetzigen Kenntnisstand erübrigen sich
aber weitere Gespräche zu dieser Variante.
Sollte der Graben „A“ verrohrt werden, vergrößert sich
die vorgenannte Nettobaulandfläche. Allerdings kann heute nicht verlässlich
gesagt werden, wie hoch der Flächengewinn ist. Das Ergebnis hängt z.B. auch mit
der Lage und der Größe eines möglichen Rückhaltebeckens ab. Unabhängig von
dieser noch durchzuführenden Berechnung erklärt sich die
Grundstücksentwicklungsgesellschaft Habichtsbach GmbH Co KG grundsätzlich damit
einverstanden, dass der Erlös aus dem Verkauf der durch die Verrohrung
zusätzlich gewonnenen Nettobaulandfläche nur dem Mitgesellschafter Gemeinde
Havixbeck zufließen soll. Unter Erlös versteht sich in diesem Zusammenhang die
Differenz aus dem Verkaufspreis für Nettobauland (steht heute noch nicht fest)
und einem Projektierungsaufwand von 20% des vorgenannten Verkaufspreises.“
Hierauf bittet Herr Gromöller, soweit von den Anwesenden
gewünscht, über Inhalte der Kalkulation im nichtöffentlichen Teil zu beraten.
Nach Herrn Gromöllers Beantwortungen der Anfragen aus
der Protokollnotiz erfolgen weitere Anfragen der Ausschussmitglieder.
Zunächst wird die Frage diskutiert, wer genau für die
Bauleistungen am Graben A aufkommen solle. Herr Dr. Höfener fragt an, ob nur
die Anwohner von Habichtsbach II eine Sonderabgabe für den Graben A entrichten
könnten, um einen Teil der anfallenden Kosten abdecken zu können. Seitens der
Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass dies der Zustimmung der
Projektentwicklungsgesellschaft bedürfen werde. Außerdem betreffe der Graben A
nicht nur das neue Baugebiet des Habichtsbaches II, vielmehr fließen auch
Mischwasser und Niederschlagswasser aus anderen Quartieren Havixbecks in den
Graben A. Aus diesem Grunde müssten die Abwassergebühren für alle Bürger erhöht
werden.
Hierauf fasst Herr Wientges anhand einer
Power-Point-Präsentation die Beratungen zu den einzelnen Varianten aus der
letzten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 05.02.2015 und des
Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 11.02.2015
zusammen. Diese ist dem Protokoll als Anlage
6 beigefügt.
Beim Vergleich der einzelnen Varianten kann Herr
Wientges anhand der Folien aufzeigen, dass die Variante A die kostengünstigste
Option ist. Unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen könne man bei
dieser Variante auch von einer Akzeptanz durch die Untere Wasserbehörde des
Kreises Coesfeld ausgehen, wobei er dazu rät, hierbei zeitnah eine schriftliche
Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde einzuholen, um eine Planungssicherheit
für die Gemeinde zu erzielen. Deswegen plädiert er für diese Variante.
Herr Gromöller und Herr Wientges machen darauf
aufmerksam, dass weiterhin Grundstücksangelegenheiten zu klären seien , da die
Verrohrung teilweise durch private Grundstücke geführt werden müsste. Dies
wiederum werde zu Kosten führen, deren Höhe noch nicht abzusehen sei.
Bei der Variante A hingegen müssten – wie in allen
übrigen Varianten auch – lediglich mit der katholischen Kirche über die
Eintragung eines Leitungsrechts oder den Ankauf einer Teilfläche zu einem sich
aus einem vorliegenden Wertgutachten ergebenden Preis geklärt werden.
Herr Hense weist darauf hin, dass Gespräche mit der
katholischen Kirche schon hätten geführt werden können. Hierauf erläutern Herr
Gromöller und Herr Wientges, dass ein Erstgespräch stattgefunden habe und man
sich natürlich mit Kirchenvertretern bzgl. leitungsrechtlicher Fragen abstimmen
werde. Dies könne aber qualifiziert erst nach einer Entscheidung der
Ratsmitglieder bzgl. einer der vielen Varianten erfolgen.
Um die Kosten bei der Variante A noch zusätzlich
senken zu können, macht Herr Dirks zwei Vorschläge: Es solle geprüft werden, ob
die Baukosten am Hangwerfeld (Durchlass) durch die
Projektentwicklungsgesellschaft übernommen werden können. Außerdem sollten die
übrigen Durchlässe daraufhin geprüft werden, ob diese kleiner und somit
kostengünstiger errichtet werden könnten, aber dennoch bei Starkregenereignissen
den hydraulischen Anforderungen gerecht werden. Diese Vorschläge sollen bei der
Entwurfsplanung berücksichtigt werden.
Seitens der Verwaltung wird erneut für die Variante A
plädiert und um eine Entscheidung gebeten, damit das Planungsbüro Wolters und
Partner für die nächste Ratssitzung am 26.02.2015 auf dieser Grundlage den
Bebauungsplan vorbereiten und vorstellen und der Rat am 26.02.2015 den
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan fassen könne.
Herr Messing äußert seine Meinung, dass die
Problematik des Graben A schon 2004 hätte vorhergesehen werden können.
Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut
Verwaltungsvorlage 009/2015 abstimmen.
Nach der Abstimmung wird von der Verwaltung auf
Nachfrage zugesichert, dass die Vorschläge von Herrn Dirks an das zuständige
Ingenieurbüro als Arbeitsauftrag weitergegeben werden.
Abstimmungsergebnis: