Sitzung: 11.02.2015 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Frau Böse erklärt,
dass in Deutschland ein Denkmalschutzgesetz seit 1980 bestehe. Man habe
daraufhin im gesamten Land eine Schnellinventarisation der schützenswerten Objekte durchgeführt. In
Havixbeck habe man seinerzeit ca. 150 Objekte aufgelistet.
Die Führung der
Denkmallisten obliege den Gemeinden. Die Denkmalliste ist in drei Teilbereiche
zu gliedern:
-
Baudenkmäler –
aktuell 64 Objekte in Havixbeck
-
Bodendenkmäler
(z.Zt. 4 Objekte)
-
Bewegliche Denkmäler
Die Gemeinden
treffen ihre Entscheidungen im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege im
Benehmen mit dem Westf. Amt für Denkmalpflege beim LWL. Diese Stelle ist für
den denkmalfachlichen Aspekt zuständig. Kommt eine Einigung nicht zustande, hat
das Amt für Denkmalpflege die Möglichkeit, die Entscheidung der Obersten
Denkmalbehörde, das ist das zuständige Landesministerium, einzuholen.
Auf eine Zustimmung
des Eigentümers bei der Frage, ob ein Denkmal in die Denkmalliste einzutragen
ist, kommt es rechtlich nicht an. Umso wichtiger ist es, die Eigentümer
frühzeitig zu informieren und im Verfahren mit einzubinden.
Wenn ein Denkmal in
die Denkmalliste eingetragen ist, entsteht für den Eigentümer eine Verpflichtung,
das Denkmal zu erhalten. Werden Änderungen am Objekt vorgenommen, bedarf es
einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Dies gilt auch für Maßnahmen in der näheren
Umgebung von Denkmälern.
Die Eintragungen in
die Denkmalliste der Gemeinde erfolgt in der Regel auf der Grundlage eines
entsprechenden Ratsbeschlusses, wobei die Vorberatung in diesem Ausschuss
stattfindet (deshalb ist in diesem Ausschuss auch die sachverständige Bürgerin
für Denkmalpflege beteiligt).
Nach dem Bericht von
Frau Böse erfolgen Detailfragen der Ausschussmitglieder, die von ihr
beantwortet werden.
Auf Wunsch der
Ausschussmitglieder wird dem Protokoll die aktuelle Denkmalliste (aus
Datenschutzgründen jedoch ohne Angabe des Eigentümers) als Anlage 4 beigefügt.