Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 11, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt, an der Durchführung des Sammelversuches zur Einführung einer öffentlich-rechtlichen Sammlung von Altkleidern im Jahr 2015 gemeinsam mit anderen Kommunen des Kreises Coesfeld, unter Beauftragung der Wirtschaftsbetriebe des Kreises Coesfeld, teilzunehmen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 001/2015 liegt vor.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Stefan Bölte von den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld (wbc) eingeladen.

 

Frau Böse fasst zunächst kurz die vorliegende Verwaltungsvorlage zusammen. Sie betont, dass es eine sehr gut organisierte und durchgeführte ehrenamtliche Altkleidersammlung in Havixbeck gebe. Diese ehrenamtliche Tätigkeit wolle die Gemeinde ausdrücklich vor gewerblichen Altkleidersammlern schützen. Aus diesem Grund hätten die Kommunen des Kreises Coesfeld und die Wirtschaftsbetriebe des Kreises Coesfeld (wbc) die Durchführung eines Versuches  einer öffentlich-rechtlichen Sammlung von Altkleidern in Erwägung gezogen. Die ehrenamtlichen Vereine jedoch hätten sich nicht ausreichend hierüber informiert gefühlt, was zu dem jetzt vorliegenden Antrag der Kolpingfamilie geführt habe.

 

 

Außerdem erfolgt noch ein zusätzlicher Bericht zu diesem Tagesordnungspunkt, der von Frau Böse wie folgt vorgetragen wird:

 

Sammelversuch zur Einführung eines öffentlich-rechtlichen Sammelversuches von Altkleidern

 

Mit Schreiben vom 02.02.201 nehmen die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld (WBC) zur weiteren Entwicklung zur Durchführung des Sammelversuches Stellung. Das Schreiben ist dem Protokoll des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 11.02.2015 als Anlage 2 beigefügt.

Ich fasse die wesentlichen Punkte des Schreibens wie folgt zusammen:

  1. Verbindlich nehmen an dem Modellversuch „Duotonne“ die Städte Coesfeld, Olfen sowie Ascheberg teil.
  2. In Billerbeck, Dülmen und Havixbeck soll dies in den kommenden Wochen politisch entschieden werden.
  3. Die Durchführung der Sammlungen sowie die Abrechnungen erfolgen über die WBC und den Gebührenhaushalt des Kreises Coesfeld.
  4. Die Sammlungen werden in 2015 durchgeführt; die erste im März/April, die zweite im September/Oktober. Hinweis: Sollte die Gemeinde Havixbeck an dem Versuch teilnehmen, erfolgt nach Rücksprache mit der Fa. REMONDIS die erste Sammlung am Samstag, 07.03.2015, die zweite am Samstag, 19.09.2015.
  5. Mit den im Kreis tätigen Wohlfahrtsverbänden wurde am 27.01.2015 der geplante Modellversuch vorgestellt. Den Verbänden wurde in Aussicht gestellt, die erfassten Mengen aus der Versuchsphase zu übernehmen und die Erlöse aus der Verwertung zu kassieren. Damit entstehen den Verbänden durch die Durchführung des Sammelversuches keine finanziellen Einbußen.
  6. Ausdrücklich wird auf die neuen Urteile des VG Minden und des OVG NRW hingewiesen. In den Urteilen kommt klar zum Ausdruck, dass eine (geplante) kommunale Betätigung im Bereich der Altkleidererfassung selbst bei weit ausdifferenziertem Sammelsystem keine Abwehransprüche gegenüber gewerblichen Sammlungen generiert. Das bedeutet leider auch  keine vollständige Abwehr von gewerblichen Sammlungen, wie bisher angenommen, bei Etablierung des Modells „Duotonne“.
  7. Dennoch möchten die WBC den Sammelversuch wie geplant durchführen, um

·         belastbare Zahlen über das Potenzial an Altkleidern zu erhalten

·         den tatsächlichen Kostenrahmen des Systems zu erhalten

·         die Entwicklungen der gewerblichen Sammlungen zu beobachten

·         die Auswirkungen auf die gemeinnützigen Sammlungen zu beurteilen.


 

Nach der Verlesung dieses Berichtes erfolgen Anfragen der Ausschussmitglieder. Frau Böse erklärt, dass der Versuch nur im Jahre 2015 durchgeführt werde. Die Firma REMONDIS werde dies im Auftrag der wbc durchführen.

 

Herr Bölte erklärt, dass am 27.01.2015 die wbc alle gemeinnützigen Verbände zu einem Gespräch eingeladen habe. Bereits 2014 seien zwei weitere Gespräche geführt worden. Aus diesem Grund kann er nicht nachvollziehen, warum sich die ehrenamtlichen Verbände nicht informiert fühlen. Er betont, dass sowohl die wbc als auch die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen der Kommunen die karitativen Verbände gegenüber den gewerblichen Sammlern schützen wollen. Es bestehe keine Teilnahmeverpflichtung der Gemeinde an diesem Testverfahren. Dieses Testverfahren solle nur zeigen, ob sich diese Art von Altkleidersammlung wirtschaftlich lohnen werde. Da nach der aktuellen Rechtsprechung jedoch dieses System keine absolute Sicherheit darstelle, gewerbliche Sammlungen auszuschließen, empfiehlt er der Gemeinde ein städtebauliches Konzept für öffentliche Flächen zu entwickeln und Containerstellplätze auszuweisen Die Vergabe dieser Fläche läge dann ausschließlich in der Hand der Gemeinde; eine Berücksichtigung gewerblicher Sammler muss dabei dann nicht erfolgen.

 

Frau Böse bestätigt, dass die Ehrenamtlichen während des Versuches die gesammelten Altkleider gegen Entgelt übernehmen und weiter verkaufen können.

Auf Nachfrage erläutert Herr Bölte, dass die Erlöse des Testverfahrens der Gemeinde zukommen.

 

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Die Ausschussmitglieder äußern Zweifel, dass das Kosten- und Nutzenverhältnis bei der Durchführung des Versuches in einem ausgewogenen Verhältnis steht.

 

Da Vertreter der Kolpingfamilie anwesend sind, öffnet Ausschussvorsitzende Bergmoser die Sitzung.

 

Es wird unter anderem gefragt, warum zwar Herr Bölte aber kein Vertreter der Kolpingfamilie zur heutigen Sitzung eingeladen worden sei. Außerdem wird angegeben, dass bereits 2013 Gespräche geführt worden seien. Auch wird ausgeführt, dass zwei Schreiben der ehrenamtlichen Verbände angeblich nicht beantwortet worden seien. Sie sprechen sich klar gegen eine Beteiligung der Gemeinde Havixbeck am Testbetrieb aus.

 

Herr von Schönfels, der im Zuschauerraum anwesend ist, erwähnt, dass der „Anziehungspunkt“ der evangelischen Gemeinde, welcher auch ehrenamtlich Altkleider sammelt, von der Verwaltung nicht angesprochen worden sei. Durch die Teilnahme am Testverfahren befürchtet er, dass der „Anziehungspunkt“ einen Teils seiner Unterstützer verlieren könnte.

 

Frau Bergmoser schließt die Sitzung und lässt über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 001/2015 wie folgt abstimmen:

 

Nach der Abstimmung bedankt sich Frau Bergmoser bei Herrn Bölte für sein Kommen und verabschiedet ihn.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: