Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Vorbereitungen zur Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ auf der Grundlage des anliegenden Planentwurfes zusammen mit den in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 05.02.2015 beschlossenen Änderungen fortzusetzen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 119/2014 liegt vor.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Lang von WoltersPartner eingeladen.

 

Seitens der CDU-Fraktion werden folgende Ideen zum Bebauungsplan vorgetragen. Diese sind anhand eines Planes, der dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt ist, ersichtlich.

1)   im Bereich der Hauptstraße solle eine dichtere Bebauung entstehen, um damit den Verkehrslärm abfangen zu können

2)   in einigen Bereichen solle eine niedrige Bebauung – 1- bis 1 ½ Geschossigkeit -  eingehalten werden

3)   auf dem Grünstreifen im unteren Bereich des Bebauungsplanes möge eine Anbindung der Radwege in den Ortskern ermöglicht werden

4)   außerdem sollen zusätzliche Grünflächen angelegt werden

5)   auch die Frage, ob Teiche angelegt werden können, solle geklärt werden.

 

Hierauf entsteht zunächst eine rege Diskussion, ob eine Regelung bzgl. der Geschossigkeit getroffen werden soll oder nicht. Herr Krotoszynski ist gegen eine 1 ½ Geschossigkeit, da vor allem von jungen Familien eine solche nicht gewünscht sei. Hierzu berichtet Frau Böse, dass die von der Projektentwicklungsgesellschaft durchgeführte Umfrage ergeben habe, dass die Mehrheit der befragten Interessenten eine 2-geschossige Bauweise vorziehen. Hierauf stellt Herr Gromöller den Antrag, die Sitzung zu öffnen, da Herr Winkelhues (Geschäftsführer der Projektentwicklungsgesellschaft Wohnpark Habichtsbach) im Sitzungssaal anwesend ist.

Herr Dirks lässt über Herrn Gromöllers Antrag abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 10.

 

Hierauf wird die Sitzung geöffnet.

 

Herr Winkelhues erklärt, dass der Habichtsbach I grundsätzlich positiv bewertet werde. Der einzige Aspekt, der negativ angesehen werde, sei der Umstand, dass niedrige Gebäude neben hohen Gebäuden stehen. Dies sollte beim neuen Baugebiet „Habichtsbach II“ vermieden werden. Außerdem bestätigt er, dass der 2-geschossige Haustyp die beliebteste Variante bei jungen Familien sei.

 

Hierauf lässt Herr Dirks darüber abstimmen, ob eine Gliederung des Bebauungsplangebietes nach Höhe bzw. Geschossigkeit erfolgen soll.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen: Ja: 8; Nein 1; Enthaltungen: 1.

 

Hierauf lässt Herr Dirks darüber abstimmen, für welche Bereiche (im anliegenden Plan mit 1 gekennzeichnet) die eingeschossige Bebauung zugelassen werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 1.

 

Nach dieser Abstimmung schlägt Herr Lang vor, die Dachneigung der von der zuvor getroffenen Festsetzung betroffenen Gebäude auf 38° -45° festzusetzen. Herr Dirks lässt über diesen Vorschlag wie folgt abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 10.

 

Nach einer kurzen Diskussion, ob über die äußere Gestaltung der Gebäude abgestimmt werden soll, lässt Herr Dirks über die Festsetzung gem. § 86 BauO NRW (Ziff. 4 des Planentwurfes) wie folgt abstimmen:

„4 Außenwandflächen

Die Außenwandflächen der Hauptgebäude sind als rotes, braunes, weißes oder anthrazitfarbenes Sicht-/Verblendmauerwerk (unglasiert), Naturstein oder Putzbau (weiß) auszuführen. Vollflächige Holzverschalungen der Hauptgebäude sind unzulässig. Für untergeordnete Teilflächen (max. 15 % Wandflächenanteil je Gebäudeseite, Brüstungsfelder, Balkone, Stürze, Gesimse etc.) dürfen auch andere Materialien verwendet werden. Diese Einschränkung gilt nicht für Glas. Bei Doppelhäusern ist je Baukörper das gleiche Material zu verwenden.“

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen: Ja: 8; Nein: 2; Enthaltungen: 0.

 

Seitens der CDU-Fraktion war eine Anbindung des Fuß- und Radweges in südwestlicher Richtung zur Grünfläche vorgeschlagen worden (s. anliegenden Plan; der Bereich ist mit Ziff. 2 gekennzeichnet).

Hierüber wird wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 10.

 

Die Frage, ob über die Grünfläche, die südlich des Plangebietes verläuft (Graben A) eine Anbindung des Fuß- und Radweges an die Straße Hangwerweg erfolgen soll (s. Plan – Ziff. 3) wurde nicht abschließend beraten und entschieden. Vielmehr soll hier die Entscheidung im Zusammenhang mit der Verrohrung des Grabens A abgewartet werden.

 

Auf Anfrage verschiedener Ausschussmitglieder lässt Herr Dirks über die Frage abstimmen, ob ein Spielplatz in der westlich gelegenen Grünfläche in den Bebauungsplan aufgenommen werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt: Ja: 2; Nein: 6; Enthaltungen: 2.

 

Zur Frage der planerischen Absicherung von Teichflächen in der westlichen Grünfläche erklärt Herr Lang auf Anfrage, dass die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche ausreiche. In Ausführung des B-Planes könne dann im Detail die Gestaltung der Fläche vorgenommen werden.

 

Daraufhin lässt Herr Dirks über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage zusammen mit den unter diesem Tagesordnungspunkt getroffenen Änderungen wie folgt abstimmen:

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: