Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen
Vorlage
050/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsentwurf 2016 ist am 03.03.2016 in den Rat eingebracht und von dort zur Beratung in die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen worden. Die Bekanntmachung über den Entwurf der Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen erfolgte am 23.03.2016 im 3. Amtsblatt 2016 der Gemeinde Havixbeck. Darüber hinaus ist der Haushaltsplan auf der Homepage der Gemeinde Havixbeck veröffentlicht worden.

 

Sofern sich im Verlauf der Beratungen in den Fachausschüssen Änderungen im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2016 ergeben, werden diese in einer Änderungsliste zusammengefasst. Diese wird rechtzeitig vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nachgereicht.

 

Nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.04.2016 werden alle Änderungen in einer zusammengefassten Übersicht als Beratungsgrundlage für die Sitzung des Gemeinderates am 28.04.2016 vorbereitet.

 

Zum Stellenplan (Punkt 2 des Beschlussvorschlags):

 

An dieser Stelle wird auf die Vorbemerkungen zum Stellenplan 2016 auf der Seite 364 des Haushaltsentwurfs verwiesen und nur der wesentliche Teil als Auszug dargestellt.

  • Die Beförderung einer Beamtin von A10 nach A11 ist – vorbehaltlich einer entsprechenden Stellenbewertung – vorgesehen und im Stellenplan Teil A vermerkt.
  • In der Ratssitzung am 10.12.2015 wurde durch den Gemeinderat die Einrichtung neuer Stellen für den Bereich Asyl/Flüchtlinge beschlossen. Es sollten zwei neue Stellen nach Entgeltgruppe 8 geschaffen werden. Ein Sozialpädagoge (Entgeltgruppe S 11) sollte ebenfalls eingestellt werden. Diese neu geschaffenen Stellen sind im Stellenplan Teil B bzw. Teil C aufgeführt.
  • Zwei weitere Stellen sind hier vorgesehen für den Fall, dass sich die Flüchtlingsthematik wie bisher weiterentwickelt. Bei Bedarf können dann zwei weitere Mitarbeiter in der Entgeltgruppe 8 eingestellt werden.
  • Auch in 2016 ist wie im Vorjahr vorgesehen, in den Sommermonaten im Bereich des Bauhofs eine Saisonkraft zusätzlich einzustellen. Diese Person soll temporär für Entlastung bei der täglichen Arbeit (insbesondere Grünpflege) sorgen. Diese Lösung ist günstiger als eine Fremdvergabe von Dienstleistungen an eine Fachfirma.
  • Die Stellenübersicht zeigt, dass auch im Haushaltsjahr 2016 erneut eine Ausbildungsstelle vorgesehen ist. Wie im Vorjahr ist vorgesehen, zum 01.08.2016 eine Person als Auszubildende/n zur/m Verwaltungsfachangestellten einzustellen.

 

Zur Mittelübertragung (Punkt 3 des Beschlussvorschlags):

 

Gemäß § 78 Abs. 3 Satz 1 GO NRW gilt die Haushaltssatzung für ein Haushaltsjahr und damit auch die gem. § 78 Abs. 2 GO NRW in der Haushaltssatzung enthaltenen Festsetzungen im Ergebnis-und Finanzplan.

 

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans lässt sich nicht immer genau absehen, ob die veranschlagten Ermächtigungen bis zum Ende des Haushaltsjahres wie geplant in Anspruch genommen werden können. Gerade bei größeren Investitionsmaßnahmen kommt es in der Umsetzung häufig zu Verzögerungen, die eine Fortführung der Maßnahmen über das Haushaltsjahr hinaus erfordern. Jedoch sind diese Faktoren nicht immer so rechtzeitig erkennbar, dass auch im Folgejahr ausreichende Haushalt mittelbereitgestellt werden können.

 

Gemäß § 22 Abs. 1 der GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen. Durch die Übertragung von Ermächtigungen werden die Ansätze der Haushaltspositionen im neuen Haushaltsplan entsprechend erhöht. Für das abgelaufene Haushaltsjahr 2015 ergibt sich eine Verbesserung gegenüber der Planung, die zu höheren Belastungen des Folgejahres 2016 führt. Bei der Übertragung einer Ermächtigung bleibt die sachliche Bindung an den ursprünglich im Haushaltsplan veranschlagten Betrag und den ausgewiesenen Zweck bestehen. Daher sollten die in 2015 politisch abgestimmten investiven Haushaltsansätze grundsätzlich bis zur abschließenden Umsetzung der Maßnahme verfügbar bleiben.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat:

 

  1. Die im Haushaltsentwurf 2016 ausgewiesenen Ergebnisse unter Berücksichtigung von evtl. Abweichungen lt. Beratung in der Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses am 20.04.2016 anzuerkennen und zu beschließen,

 

  1. den Stellenplan 2016 unter Berücksichtigung der Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.04.2016 anzuerkennen und zu beschließen

 

  1. sowie die investiven Ermächtigungen des Haushaltes 2015 im auf Seite 46 des Haushaltsentwurfs 2016 dargestellten Umfang nach 2016 zu übertragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Haushaltsausführung!