Begründung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2016 beschlossen, dass die Baumaßnahme umgesetzt werden kann, wenn 50 % der Baukosten durch Drittmittel eingeworben werden können. Andernfalls sollte eine erneute Beratung erfolgen. Da Drittmittel leider nicht eingeworben werden konnten, ist die Maßnahme bisher nicht umgesetzt worden. Zwischenzeitlich liegt eine Petition der Aktionsgruppe mit einer entsprechenden Unterschriftenliste vor. Diese zeigt deutlich, dass die Interessen an einer Wegebeleuchtung und somit an einer Wegesicherung über die Bedarfe der Menschen mit Behinderung hinausgehen.
Aufgrund dieser besonderen Situation schlage ich vor, dass in diesem Einzelfall auf den Baukostenzuschuss von 50 % verzichtet werden soll.
Nach Einschätzung der Verwaltung müssen 2 Beleuchtungsstandorte installiert werden. Es ist mit Baukosten von ca. 3.000,- € zu rechnen, siehe auch Verwaltungsvorlage 082/2015.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, dem
Antrag der Aktionsgruppe Wegebeleuchtung "Auf
dem Blick" und "Schmitz Kamp" auf Errichtung einer
Wegebeleuchtung an dem Fußweg zwischen den Straßen "Auf dem Blick"
und "Schmitz Kamp" stattzugeben und die entsprechenden Mittel
bereitzustellen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 3.000,- € stehen im Produkt 12.01 zur Verfügung.
Klaus Gromöller