Betreff
Einbringung des Haushalts 2016 der Gemeinde Havixbeck gemäß § 80 GO NRW
Vorlage
023/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Nach § 78 Abs. 1 GO NRW ist jede Gemeinde verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Aus ihr ist der Haushaltsplan zu entwickeln. In diesem Plan sind alle zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben voraussichtlichen Einzahlungen, die zu leistenden Auszahlungen sowie Aufwendungen und Erträge und Verpflichtungsermächtigungen auszuweisen.

 

Gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 dem Gemeinderat in der Sitzung am 03.03.2016 vorgelegt. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2016 sind in den Anlagen der Haushaltssatzung enthalten. Im Übrigen werden durch den Bürgermeister in der Ratssitzung am 03.03.2016 weitere Erläuterungen gegeben.

 

Beschlussvorschlag 

 

Der in der Sitzung von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                      nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Keine