Betreff
Beantragung einer Förderung für die Maßnahme "Droste-Kulturzentrum / Zukunftsort Literatur" im Rahmen des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus"
Vorlage
022/2016
Aktenzeichen
BM/II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. Bekanntgabe des Bürgermeisters in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2016 – TOP 3.

 

Die Burg Hülshoff ist ein herausragendes Baudenkmal und kulturelles Glanzlicht im Münsterland mit überregionaler Ausstrahlung. Eine erste Erwähnung der Anlage ist für das Jahr 1349 belegt. Seit 1417 befand sich Burg Hülshoff im Besitz der Familie Droste-Hülshoff.  Seit 2012 ist die Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung Trägerin sowohl der Burg Hülshoff als auch des nahe gelegenen Haus Rüschhaus. Die kulturhistorische, architektonische Bedeutung und Relevanz verdanken beide Anwesen als Wohn- und Lebensorte der bedeutenden und wohl bekanntesten deutschen Dichterin Annette von Droste-Hülshoff (1797 – 1848).

Die Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung verfolgt das Ziel, Burg Hülshoff und Haus Rüschhaus  für die Öffentlichkeit zu erhalten und weiterzuentwickeln. Geschaffen werden soll ein lebendiger und kreativer Literatur- und Kulturort, der dem Rang der Autorin gerecht wird.

Eine im vergangenen Jahr von der Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung im Rahmen des REGIONALE 2016-Prozesses vorgestellte Projektstudie sieht den Ausbau zu einem „Droste-Kulturzentrum I Zukunftsort Literatur“ vor. Die Kernmaßnahme in einem insgesamt sechs Bereich umfassenden Entwicklungsprogramm ist der Ausbau der derzeit ungenutzten Hülshoffer Vorburg zu einem einzigartigen Literatur- und Kulturort, der multifunktionaler Veranstaltungsort sowie Lern-, Denk-, Begegnungs- und Kreativort in einem ist. Hier werden Aktivitäten in Westfalen und darüber hinaus und zu Annette von Droste zu Hülshoff gebündelt zusammengeführt, gefördert sowie neue Aktivitäten angeregt.

Das Projekt will über die Zusammenführung von Burg Hülshoff und Haus Rüschhaus Scharnierfunktion zwischen urbanem und ländlichem Raum, zwischen Stadt und Land, zwischen Münster und dem Münsterland sein. Dies wird auch zu einer Attraktivierung der Gemeinde Havixbeck führen.

Im Rahmen der angestrebten Qualifizierung im Kontext des NRW-Strukturentwicklungsprogramms der REGIONALE 2016 steht das Projekt mit den Entwicklungsbereichen

  • Ausbau der Hülshoffer Vorburg als multifunktionale Veranstaltungs- und Begegnungsstätte, als Denk-, Lern-, Kreativ- und Erlebnisort,
  • Ausbau des Verbindungsweges von Burg Hülshoff zum Haus Rüschhaus als erlebbarer Lyrik- und Literaturweg „Droste-Landschaft und
  • Schaffung von Räumen für ein „Droste-Institut“ / „Droste-Kompetenzzentrum“ in der sogenannten Neuen Ökonomie

kurz vor Erreichen der Qualifizierungsstufe B.

Im Hinblick auf die vom Land NRW geplante Einrichtung eines Studiengangs „Literarisches Schreiben“ wird zudem aktuell geprüft, welche Angebote die Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung in diesem Kontext unterbreiten kann. Gedacht werden kann an Unterbringungs- und Arbeitsmöglichkeiten für Literaten.

Die 2015 im Rahmen der REGIONALE-Projektstudie ermittelten Investitionskosten für den Umbau der Vorburg, den Ausbau der „Neuen Ökonomie“ und den Aufbau und die Gestaltung des Lyrikweges belaufen sich auf rd. 7,5 Mio. €. Die Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung plant das Projekt durchzuführen.

Im Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ stehen im Jahr 2016 insgesamt 50 Mio. € zur Verfügung, um herausragende Projekte des Städtebaus zu fördern. Entsprechend den Förderkriterien des Bundesprogramms kann die Gemeinde Havixbeck für das Vorhaben eine Förderung bis zu 90 % der Gesamtkosten beantragen. Die Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der  federführend für die Weiterentwicklung des Projektes zeichnet, sind nicht antragsberechtigt, dafür aber die Standortkommune, auch wenn sie nicht Eigentümerin der Flächen ist.

Für die Entwicklung des Projektes ist eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ unerlässlich.

 

Dem Projektaufruf 2016 für das Förderprogramm von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus  ist zu entnehmen, dass bis zum 19.04.2016 online und (evtl. mit ergänzenden Unterlagen) bis zum 22.04.2016 die Unterlagen als Projektskizze  in Schriftform vorzulegen sind (1. Phase des Antragsverfahrens). Hierzu ist auch ein Durchführungsbeschluss des Gemeinderates erforderlich.

 

Sollte es gelingen, dass der Antrag die 2. Phase des Zuwendungsverfahrens erreicht, ist für den dann konkret zu stellenden Förderantrag auch die Darstellung der Gesamtfinanzierung vorzulegen. Zeitlich wird sich das Auswahlverfahren jedoch bis ca. Juli 2016 erstrecken. In diesem Fall wird ein weiterer Beschluss des Gemeinderates erforderlich.

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt, die Förderung des Projektes „ Droste-Kulturzentrum / Zukunftsort Literatur“ im Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ zu beantragen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                            x ja    nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils wird derzeit mit den zuständigen Behörden abgestimmt; spätestens im Rahmen des noch notwendigen Ratsbeschlusses zu Stufe 2 muss dieser Klärungsprozess abgeschlossen sein.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller