Betreff
Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung der Friedhofserweiterungsfläche im Baugebiet Habichtsbach I in Baufläche
Vorlage
016/2016
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Mit Schreiben vom 15.01.2016 beantragt die SPD-Fraktion die Umwandlung der z. Zt. noch brach liegenden Friedhofserweiterungsfläche im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnpark Habichtsbach“ mit dem Ziel, an dieser Stelle Wohnbebauung zu entwickeln (der Antrag ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt).

 

Der Antrag bezieht sich auf die zur Zeit noch nicht aufgefüllte Friedhofserweiterungsfläche im Baugebiet Wohnpark Habichtsbach (s. Anlage 2).

 

Der Bedarf an Friedhofsflächen ist im Jahr 2005 mit Anpassungen in den Jahren 2006 und 2008 ermittelt worden. Seinerzeit ist auf der Grundlage des aktuellen Bestattungsverhaltens die notwendige Fläche für die Friedhofserweiterung kalkuliert worden, und zwar auf 16.060 m². Im Rahmen der Bebauungsplanung wurde daraufhin eines Gesamtfläche von 18.485 m² als Friedhofsfläche ausgewiesen.

Der Anteil der Urnengräber ist seinerzeit mit lediglich knapp 10 % aller Bestattungen berücksichtigt worden. Inzwischen ist aber ganz deutlich zu erkennen, dass auch in Havixbeck immer mehr Menschen die Beisetzung in einer Urne wünschen. In den Jahren 2010 bis 2015 ist der Anteil der Urnenbeisetzungen im Mittel auf über 40 % gestiegen, im Jahr 2015 lag er bei 44 %. Diese Entwicklung lässt ganz deutlich erkennen, dass der Flächenbedarf für Grabstätten deutlich zurückgeht, weil Urnengräber lediglich die Hälfte eines vergleichbaren Grabes für eine Erdbeisetzung benötigen. Darüber hinaus wird die Nutzung von Grabflächen auf dem alten Friedhofsteil, die durch Baumbestand oder Grundwasserstände nur eingeschränkt für Erdbeisetzungen geeignet sind, durch die Nutzung für Urnen verbessert. Auch hierdurch reduziert sich der zusätzliche Flächenbedarf. Eine Nachkalkulation hat ergeben, dass der zusätzliche Gesamtflächenbedarf an Friedhofsflächen auf rd. 8.000 m² gesunken ist. Das bedeutet, dass im Falle einer Umwandlung des von der SPD beantragten Teilbereiches in Wohnbaufläche, die verbleibende Friedhofserweiterungsfläche groß genug ist, um den zu erwartenden Bedarf an Gräbern langfristig zu decken.

 

Aufgrund dieser Entwicklungen ist eine teilweise Aufgabe der bisher vorgehaltenen Friedhofserweiterungsflächen durchaus sinnvoll und vertretbar. Der im SPD-Antrag genannte Grundstücksteil ist bisher auch noch nicht durch Drainagen und Auffüllungen als Bestattungsfläche vorbereitet worden.

 

Der aktuell erkennbare zusätzliche Bedarf an Ortskern nah gelegenem und bezahlbarem Wohnraum könnte auf dieser gemeindeeigenen Fläche durch eine Änderung des maßgeblichen Bebauungsplanes zeitnah zum Teil gedeckt werden.

 

Der Bebauungsplan „Wohnpark Habichtsbach“ ist im November 2007 rechtskräftig geworden, so dass im Falle einer Änderung des Planes im Jahr 2016 die im Baugesetzbuch verankerte  7 Jahres Frist hinsichtlich möglicher Entschädigungsansprüche von Grundstückseigentümern bereits überschritten ist. Da durch die Änderung darüber hinaus lediglich Gemeindegrundstücke betroffen sind, ist der Entschädigungsaspekt bei der geänderten Planung ohne Relevanz.

 

Der Bebauungsplan kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB geändert werden, und zwar als Plan zur Innenentwicklung.

 

Zur weiteren Vorbereitung des Aufstellungsbeschlusses habe ich die Abstimmung der Planungsabsicht mit der Bezirksregierung Münster als zuständiger Regionalplanungsbehörde vorgenommen. Hierzu wurde mir mitgeteilt, dass die Planung dann mit dem Regionalplan vereinbar ist, solange sie sich in dem Rahmen bewegt, der durch die benachbarten Wohnbauflächen vorgezeichnet ist.

Ich habe das Büro Wolters Partner gebeten, bis zur Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 11.02.2016 verschiedene Planvarianten als Diskussionsgrundlage zu erarbeiten. Diese Varianten werden in der Sitzung vorgestellt und erläutert.

 

Vor dem Hintergrund der oben dargestellten Veränderungen in den Bedarfen für Friedhofs- und Wohnbauflächen schlage ich Ihnen vor, den Planungsprozess im Sinne des SPD-Antrages anzustoßen.

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Wohnpark Habichtsbach“, und zwar im Verfahren nach § 13 a BauGB. Ziel der Planung ist die teilweise Umwandlung einer öffentlichen Grünfläche (Friedhof) in eine Wohnbaufläche (allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO).

 

Die Umgrenzung des Plangebietes sowie die konkreten Planinhalte werden nach Beratung im Bau- und Verkehrsausschuss am 11.02.2016 festgelegt.

Finanzielle Auswirkungen:                            ja        x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Aktuell sind die notwendigen Planungskosten aufzuwenden. Die erforderlichen Mittel stehen bei dem Produkt 0901 (Räumliche Planung und Entwicklung) zur Verfügung.

 

 

 

 

Klaus Gromöller