Betreff
Anhebung der Aufwandsentschädigung für die Wehrführung
Vorlage
013/2016
Aktenzeichen
II.6
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Die Aufwandsentschädigungen für die Wehrführung sind zuletzt im Jahr 2002 angepasst worden, und zwar auf monatlich 240 € für den Wehrführer und 120 € für den stellvertretenden Wehrführer. Da der derzeitige Wehrführer Mitarbeiter der Gemeinde Havixbeck ist und zum Teil seine Aufgaben auch während der Dienstzeiten erledigen kann, erfolgt eine Kürzung des Betrages um 1/3.

 

Mit Verordnung des Innenministeriums von Februar 2015 sind die Aufwandsentschädigungen für den Bezirksbrandmeister (728 €) und seine Vertretung angehoben worden.

 

Seit vielen Jahren ist es im Kreis Coesfeld gute geübte Praxis, die Aufwandsentschädigungen der Kreisbrandmeister sowie der Wehrführer an die Aufwandsentschädigungen der Bezirksbrandmeister anzugleichen. Der Kreisbrandmeister sollte 75 % der Aufwandsentschädigung der Bezirksbrandmeister, die Wehrführer in Kommunen über 30.000 Einwohner 75 % und in Kommunen unter 30.000 Einwohner 50 % der Aufwandsentschädigung des Kreisbrandmeisters erhalten. Die Vertreter sollten jeweils 50 % der Aufwandsentschädigung des Wehrführers erhalten.

 

Diese Regelung hat sich seit Jahren bewährt und wird auch seitens des Kreisbrandmeisters begrüßt.

 

Vor dem Hintergrund, dass die letzte Anpassung bereits 14 Jahre zurückliegt und die Steigerung der Lebenshaltungskosten und der Verbraucherpreise in dieser Zeit durchaus spürbar waren, erscheint mir die jetzt notwendige Anhebung der Aufwandsentschädigung um rd. 14 % durchaus moderat.

 

Ich empfehle Ihnen daher mit Wirkung ab 1.1.2016 die Aufwandsentschädigung des Wehrführers auf 273 € und die des Stellvertreters auf 136,50 € anzuheben. Da der derzeitige Wehrführer Mitarbeiter der Gemeinde Havixbeck ist, erfolgt eine Reduzierung des Betrages um 1/3 auf 182 € monatlich.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die monatliche Aufwandsentschädigung für den Wehrführer auf 273 € und für den stellvertretenden Wehrführer auf 136,50 € anzuheben.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                            x ja     nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Anhebung der bisherigen Sätze entstehen Mehraufwendungen in Höhe von jährlich 462 €, die im Produkt 0207 (Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz) zur Verfügung zu stellen sind.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller