Betreff
Inhalte der Pläne zur förmlichen Änderung der Bebauungspläne "Südost", "Flothfeld I", "Flothfeld II", "Am Friedhof/Sportplatz" und der Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan "1.förmliche Änderung Am Friedhof/Sportplatz"
Vorlage
011/2016
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. Vorlagen Nr. 115/2015 und 110/2015 sowie die Protokollierung aus der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 19.11.2015 (TOP 15) sowie des Gemeinderates vom 10.12.2015 (TOP 15).

 

Die im Betreff genannten Bebauungspläne enthalten hinsichtlich der Festsetzungen zur Gestaltung der Außenfassaden Regelungen, dass Putzbauten nicht zulässig sind. Vor dem Hintergrund des in der Vergangenheit vermehrt vorgetragenen Wunsches von Bauwilligen, im Zusammenhang mit einer Außendämmung der Gebäude zur Energieeinsparung auch Putzbauten zuzulassen, hatte ich Ihnen mit Sitzungsvorlage 115/2015 empfohlen, diese kostengünstige Gestaltungsvariante zusätzlich zuzulassen.

 

Der Gemeinderat hat eine inhaltliche Entscheidung zunächst zurückgestellt, um vielmehr die Auffassung des Gestaltungsbeirates zu dieser für die älteren Baugebiete von Havixbeck städtebaulich bedeutsamen Veränderung einzuholen. Die Zurückstellung bezog sich ausdrücklich auch auf das konkrete Änderungsbegehren für den Bebauungsplan „Flothfeld II“ im Bereich des Althoffsweges.

 

Der Gestaltungsbeirat hat sich in seiner Sitzung am 22.01.2016 eingehend mit dem Thema befasst. Er hat Bedenken zur Verwendung von Außendämmmaterialien auf Kunststoffbasis erhoben, weil einerseits aufgrund der klimatischen Verhältnisse in NRW sehr schnell Algenbildung einsetzt und zum anderen die Materialien unter Umweltschutzaspekten kritisch zu sehen seien.

Nach Beratung haben die Mitglieder des Gestaltungsbeirates einstimmig erklärt, dass die nachträgliche Zulassung von Putzfassaden nicht empfohlen werden kann. Vielmehr sollten die anderen bestehenden Möglichkeiten zur Energieeinsparung, wie z. B. die Fenster- und Heizungssanierung, durch aktive Beratung der Bauwilligen verstärkt in den Blick genommen werden.

 

Ich empfehle Ihnen auf der Grundlage der Beratungsergebnisse des Gestaltungsbeirates, von einer Veränderung der Gestaltungsfestsetzungen der o.a. Bebauungspläne abzusehen und die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse aufzuheben.

 

Der ab 1.04.2016 eingestellte Klimamanager sollte im Rahmen seines Aufgabenfeldes durch geeignete Maßnahmen die Vorteile anderer bestehender energetischer Sanierungsmaßnahmen im Altbaubestand verdeutlichen und öffentlichkeitswirksam darstellen.

 

 

 

 

Klaus Gromöller

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung von einer Änderung der Festsetzungen zur Außenwandgestaltung abzusehen und insofern den in der Sitzung am 10.12.2015 unter TOP 18 gefassten Aufstellungsbeschluss aufzuheben.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, dem Antrag auf Zulassung einer Putzfassade im Bereich des Bebauungsplanes Flothfeld II im Bereich des Althoffsweges ebenfalls nicht zu entsprechen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja        x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen