Begründung
Die Republikaner NRW regen mit E-Mail vom 21.01.2016 (siehe Anlage 1) an, ein Burka- und Nikabverbot für alle öffentlichen Räume und Plätze zu erlassen.
Als Begründung wird angegeben, dass die Rechte der Frauen durch die Burka bzw. Nikab eingeschränkt würden und ein Verbot der Durchsetzung des Vermummungsverbotes diene.
Aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes ist dieser Antrag der Republikaner NRW unzulässig, da es der Partei hierbei nicht um ein Sachanliegen gehen dürfte, sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um der Partei Publizität zu verschaffen.
Gleichwohl sei die Anregung dem Rat bzw. dem zuständigen Ausschuss vorzulegen, da § 24 GO NRW dem/der Bürgermeister/in kein eigenes formelles Vorprüfungsrecht einräume. Der Rat bzw. Ausschuss könne die Eingabe der Republikaner dann als unzulässig zurückweisen, ohne sich inhaltlich mit ihr auseinanderzusetzen. Das Schreiben des Städte- und Gemeindebundes ist der Verwaltungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Eingabe als unzulässig zurückzuweisen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt
die gemäß § 24 GO NRW vorgetragene Anregung zur Kenntnis und weist diese als
unzulässig zurück.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Keine