Betreff
Anregung der Republikaner NRW nach § 24 GO NRW zum Verbot von Burka und Nikab
Vorlage
008/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Die Republikaner NRW regen mit E-Mail vom 21.01.2016 (siehe Anlage 1) an, ein Burka- und Nikabverbot für alle öffentlichen Räume und Plätze zu erlassen.

 

Als Begründung wird angegeben, dass die Rechte der Frauen durch die Burka bzw. Nikab eingeschränkt würden und ein Verbot der Durchsetzung des Vermummungsverbotes diene.

 

Aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes ist dieser Antrag der Republikaner NRW unzulässig, da es der Partei hierbei nicht um ein Sachanliegen gehen dürfte, sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um der Partei Publizität zu verschaffen.

 

Gleichwohl sei die Anregung dem Rat bzw. dem zuständigen Ausschuss vorzulegen, da § 24 GO NRW dem/der Bürgermeister/in kein eigenes formelles Vorprüfungsrecht einräume. Der Rat bzw. Ausschuss könne die Eingabe der Republikaner dann als unzulässig zurückweisen, ohne sich inhaltlich mit ihr auseinanderzusetzen. Das Schreiben des Städte- und Gemeindebundes ist der Verwaltungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Eingabe als unzulässig zurückzuweisen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die gemäß § 24 GO NRW vorgetragene Anregung zur Kenntnis und weist diese als unzulässig zurück.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                      nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Keine