Betreff
Antrag zur Änderung von Wechselsperren im Gemeindegebiet
Vorlage
002/2016
Aktenzeichen
FB II/3
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der SPD Ortsverein beantragt mit Schreiben vom 23.11.2015 die Wechselsperren im Gemeindegebiet auf ihre Durchgängigkeit für Elektroscooter, Rollstühle, Fahrräder mit Kinderanhängern sowie Zwillingskinderwagen zu überprüfen und so zu verändern, dass ein Passieren möglich wird.

 

Der Verwaltung liegt bereits aus dem Jahr 2014 eine ähnlich lautende Anfrage seitens des Seniorenbeirates vor. Darin bittet der Seniorenbeirat die Verwaltung an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet die Durchfahrbarkeit von Wechselsperren (fachtechnisch als Umlaufsperren bezeichnet) mit Elektroscootern zu überprüfen.

 

Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen, wie Umlaufsperren anzubringen sind. Es gibt lediglich Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA (Ausgabe 2010) die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) aufgestellt wurden. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt mit Erlass vom 10.06.2011 den Kommunen, die ERA 2010 generell anzuwenden. Eine telefonische Nachfrage beim Ministerium von heute ergab, dass es keine weiteren Empfehlungen bzw. Richtlinien insbesondere auch in Bezug auf Befahrbarkeit von Umlaufsperren mit Elektroscootern gibt.

 

Im Rahmen der Überprüfung des Antrages des Seniorenbeirates stellte das Straßenverkehrsamt in seiner Stellungnahme fest, dass Umlaufsperren grundsätzlich insbesondere Radfahrer davon abhalten sollen, zu schnell auf mögliche Gefahrenstellen zuzufahren. Vor diesem Hintergrund müsste auch immer im Einzelfall abgewogen werden, ob dieser Aspekt hinter dem Aspekt der Nutzbarkeit dieser Wege durch Elektroscooter unterzuordnen ist. Der Gefahrenprävention für Radfahrer dürfte nach Meinung des Straßenverkehrsamtes dabei regelmäßig ein sehr hoher Stellenwert zukommen.

Unter Berücksichtigung der Prävention, aber auch unter Berücksichtigung weiterer Faktoren (Verkehrsaufkommen, vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit, Abschüssigkeit des Weges, Sichtverhältnisse, Schulwege etc.) erfolgte die Überprüfung der vom Seniorenbeirat vorgeschlagenen Umlaufsperren. Das Ergebnis war, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit lediglich eine Sperre verändert werden sollte.

Dies wurde auch so dem Seniorenbeirat mitgeteilt.

Ich weise darauf hin, dass bei dieser Überprüfung die Empfehlungen der ERA 2010 keine Berücksichtigung fanden.

 

Sollte es politisch gewünscht sein, zum jetzigen Zeitpunkt die Umlaufsperren im Gemeindegebiet den Empfehlungen der ERA 2010 entsprechend anzupassen, so müssten sicherlich mehrere Sperren baulich verändert werden. Nach ersten Erkenntnissen entsprechen die Einfahrbreiten nicht den ausgesprochenen Empfehlungen. Meines Erachtens muss aber auch dann wieder eine sorgfältige Abwägung der gegenseitigen Interessen vorgenommen werden, da weiterhin die Verkehrssicherheit, insbesondere der Fußgänger und Radfahrer, im Vordergrund stehen muss.

 

Ich schlage vor, dass ich in Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld eine Überprüfung der Umlaufsperren nach den Empfehlungen der ERA 2010 vornehmen werde und eine entsprechende Maßnahmenliste einschließlich der Kostenschätzungen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlege.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung aus dem Jahr 2014 zu möglichen Veränderungen von Wechselsperren an markanten Punkten im Gemeindegebiet zur Kenntnis.

Die Verwaltung möge mit dem Straßenverkehrsamt überprüfen, inwieweit Veränderungen von bestimmten Sperren vorgenommen werden können, damit ein barrierefreies Durchfahren mit Elektroscootern und dergleichen möglich ist.

Dem Gemeinderat ist anschließend eine Maßnahmenliste mit den entsprechenden Veränderungsvorschlägen einschließlich der Kostenschätzungen zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                          ja        

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Können der Höhe nach noch nicht beziffert werden; nach Beschluss einer entsprechenden Maßnahmenliste werden Kosten beim Produkt 1201 Verkehrsflächen & -anlagen veranschlagt.