2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Der Antrag der CDU-Fraktion ist als Anlage
zur Verwaltungsvorlage beigefügt.
Im Zuge der Umgestaltung des Klärwerkes ist
der Umbau des Schönungsteiches zu einem Regenrückhaltebecken vorgesehen. Die
Gewässer Graben A und Hemkerbach sollen ökologisch verbessert und aus dem
Schönungsteich herausverlegt werden.
Diese Vorhaben waren bereits Gegenstand
eines Abstimmungsgespräches mit Vertretern der Bezirksregierung Münster, dem
ehemaligen Staatlichen Umweltamt Münster und der Unteren Wasserbehörde des
Kreises Coesfeld am 30.11.2005 über Maßnahmen am Graben A und der Münsterschen
Aa in Hohenholte.
Auf dieser Grundlage hat die Gemeinde
Havixbeck den Lippeverband beauftragt, die Umsetzung der erforderlichen
Maßnahmen vorzubereiten. Mit der Erstellung der Planunterlagen wurde das
Ingenieurbüro Rummler + Hartmann GmbH vom Lippeverband beauftragt.
Hinsichtlich der Prüfung der
Erforderlichkeit der Maßnahmen bzw. kostengünstigerer Alternativen fanden
weitere Besprechungstermine mit den Wasserbehörden statt.
Im Jahr 2008 wurde vom Lippeverband eine
Änderung der Planung angeregt. Danach war beabsichtigt, auf den geplanten Umbau
des Schönungsteiches zum Regenrückhaltebecken zu verzichten und stattdessen für
die Entlastung des Staukanals nur eine Ausleitungsstrecke ohne Rückhaltung in
den Graben A vorzusehen. Graben A und Hemkerbach sollten wie geplant ökologisch
verbessert werden. Nach der ökologischen Verbesserung sollte ein zweijähriges
Gewässermonitoring Aufschluss über die Notwendigkeit eines
Regenrückhaltebeckens geben.
Die Erörterung des Alternativvorschlages mit
den Genehmigungsbehörden führte zu dem abschließenden Ergebnis, dass aus
gewässerökologischer Sicht auf das Regenrückhaltebecken nicht verzichtet werden
kann, da mehrmals im Jahr Wassermengen von bis zu ca. 930 l/sec aus dem
Staukanal abgeschlagen werden.
Die Notwendigkeit für die Umgestaltung
ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben, die von den Betreibern einzuhalten
sind. Die Größe der Anlage richtet sich nach den wassertechnischen
Berechnungsgrundlagen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Alle
Beteiligten (Lippeverband, Ingenieurbüro, Wasserbehörden, Gemeinde) haben sich
einvernehmlich um eine wirtschaftliche Lösung bemüht.
Aufgrund der vertraglichen Vereinbarung
zwischen dem Lippeverband und der Gemeinde Havixbeck werden derartige
Investitionen nur nach Abstimmung mit der Gemeinde geplant, da die Kosten
allein von der Gemeinde getragen werden.
Über die geplanten Maßnahmen wurde im
Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof berichtet.
1. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der
Verwaltung zum Antrag der CDU-Fraktion vom 07.07.2010 zur Planung des
Lippeverbandes zur Umgestaltung des Klärwerkes.
3. Finanzielle Auswirkungen
Auf Wunsch der Gemeinde Havixbeck hat der
Lippeverband die Finanzierung der Umgestaltung des Klärwerkes übernommen. Die
jährliche Verbandsumlage liegt bei ca. 500.000 €. Davon entfallen rd. 200.000 €
auf Betriebsausgaben. Zur Tilgung der Investitionskosten und Zinsen sind rd.
300.000 € vorgesehen.
Eine Erhöhung der Umlage ist in den nächsten
Jahren nicht geplant.
Nach den Berechnungen des Ingenieurbüros
Rummler + Hartmann GmbH von September 2009 sind 14,61 % der Gesamtkosten der
Kläranlage der Niederschlagswasserbeseitigung zuzuordnen. Nach Inbetriebnahme
und Abrechnung der geplanten Umgestaltungsmaßnahmen in 2011/2012 wird sich
dieser Prozentsatz voraussichtlich geringfügig erhöhen.
Obwohl in den vergangenen Jahren bereits
mehr als 4 Mio. € für Umbau und Erweiterung des Klärwerkes investiert wurden,
gehört die Gemeinde Havixbeck weiterhin zu den Kommunen mit den niedrigsten
Abwassergebühren in NRW (siehe http://www.steuerzahler-nrw.de/Alle-Ergebnisse-der-Gebuehrenumfrage-2010/33068c39755i352/index.html).
Hierzu hat insbesondere der Lippeverband beigetragen, denn durch die
Modernisierung der Anlagentechnik konnten die Betriebs- und Unterhaltungskosten
um bis zu 100.000 €/jährlich gesenkt werden.
Klaus Gromöller