Betreff
Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
133/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2015 war noch nicht abzusehen, wie sehr die Anzahl der Flüchtlinge, die der Gemeinde Havixbeck zugewiesen werden, ansteigen wird. Im Mai waren es noch ca. 80 Flüchtlinge, die durch die Gemeinde untergebracht werden mussten. Bis Ende Oktober wuchs die Anzahl der unterzubringenden Personen auf 188. Um den Flüchtlingen eine Unterkunft bieten zu können, wurden neben den gemeindeeigenen Gebäuden weitere Wohnungen und Häuser angemietet und gekauft. Da mit einer weiteren Zuweisung von Flüchtlingen zu rechnen ist, ist für weiteren Wohnraum zu sorgen. Diese Situation kann durch den Kauf eines größeren Objektes für bis zu 60 Personen und durch den Neubau eines Gebäudes für bis zu 80 Personen deutlich entschärft werden. Durch die Kauf- und Baukosten in Höhe von ca. 3.200.000 Euro ergibt sich jedoch die Notwendigkeit zur Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 81 Abs. 2 Ziff. 3 GO NRW. Demnach ist ein Nachtragshaushalt aufzustellen, wenn Auszahlungen für nicht veranschlagte Investitionen von mehr als 100.000 Euro erfolgen sollen.

In 2015 nicht verausgabte Beträge sollen per Ermächtigungsübertragung gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO NRW in das Haushaltsjahr 2016 übertragen werden.

 

Der Entwurf der Nachtragssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 wird dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt und gilt damit gemäß § 81 GO NRW in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 GO NRW als eingebracht. 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die der Verwaltungsvorlage 133/2015 als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit ihren Anlagen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2015 sind im Nachtragshaushaltsplan dargestellt.