Betreff
Umsetzung von Maßnahmen aus dem integrierten städtebaulichen Handlungskonzept
Vorlage
131/2015
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Das im Rahmen eines umfangreichen öffentlichen Dialogprozesses erarbeitete „integrierte städtebauliche Handlungskonzept für die Gemeinde Havixbeck (ISHK)“ beinhaltet einen Katalog an Maßnahmen, deren Umsetzung für die Entwicklung von Havixbeck besondere Bedeutung hat. Dementsprechend sind im Jahr 2014 und 2015 entsprechende Ratsbeschlüsse gefasst worden, damit zum einen eine Priorisierung der Maßnahmen erfolgen konnte und zum anderen eine Beantragung von Fördergeldern aus Mitteln der Städtebauförderung bei der Bezirksregierung möglich wurde (vgl. Vorlage 122/2014 und 144/2014 mit dazugehörenden Sitzungsprotokollen).

 

Aufgrund der sich im Verlauf des Jahres 2015 immer deutlicher abzeichnenden Verschlechterung der finanziellen Rahmenbedingungen für Havixbeck und der sich anschließend ergebenen Pflicht, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, ist seitens des Gemeinderates beschlossen worden, einen im ISHK ganz wesentlichen Baustein nicht weiter zu verfolgen, und zwar die Weiterentwicklung des Baumberger Sandsteinmuseums im Rahmen eines Projektes im Zuge der Regionale 2016. Da hieran jedoch die vorrangige Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln geknüpft war, ist die Gemeinde Havixbeck bei der Vergabe der Mittel im Jahr 2015 nicht berücksichtigt worden.

 

Inzwischen liegt mir die neue Mitteilung der Bezirksregierung zur Mittelbeantragung für 2016 vor. Antragsfrist ist der 31.12.2015. Die Bezirksregierung führt darin aus, dass „der Umsetzungsreife eines Förderantrages bereits in der Phase der Programmaufstellung eine besondere Bedeutung zukommt. Diese kann insbesondere durch die Prüffähigkeit des Antrages im Sinne des Zuwendungsrechts belegt werden. Bei Baumaßnahmen und größeren Entwicklungsvorhaben ergibt sich die Schlüssigkeit des Antrages aus Plänen, Kostenberechnungen und Erläuterungen einschließlich der baufachlichen Prüfung. Selbstverständlich gehört zur Umsetzungsreife auch die erfolgte Durchführung von erforderlichen Planungs- und Beteiligungsprozessen“.

Darüber hinaus hat die Bezirksregierung mitgeteilt, dass der Fördersatz für Havixbeck in 2016  50 % beträgt, d.h. es wurde ein Abschlag von 10 % auf den Regelfördersatz vorgenommen. Eine Nachfrage bei der Bezirksregierung hat ergeben, dass die Reduzierung der Förderquote in Havixbeck ganz wesentlich auf die zu berücksichtigende niedrige Arbeitslosenzahl zurück zu führen ist.

 

Aufgrund dieser geänderten Rahmenbedingungen ist es erforderlich, dass der Rat durch Beschluss die Maßnahmen aus dem ISHK benennt, die vorrangig geplant und umgesetzt werden sollen.

 

Bisher war der Gemeinde im Zusammenhang mit dem Regionale-Projekt signalisiert worden, dass auch eine Vorfinanzierung von Planungskosten in Betracht kommt. Aufgrund der o.a. Ausführungen der Bezirksregierung ist dies zukünftig nicht mehr zu erwarten. Dies bedeutet konkret, dass die Gemeinde zunächst die notwendigen Planungen durchführt und aufgrund dieser Planungen dann die Antragsunterlagen mit Kostenschätzung für Städtebauförderung erstellt werden. Die teilweise Refinanzierung dieser Kosten ist dann bei Durchführung der konkreten Maßnahme im Rahmen der Förderung möglich. Die Gemeinde muss also zur Erarbeitung von erfolgversprechenden Antragsunterlagen zunächst Planungskosten aufwenden, ohne letztendlich absolute Sicherheit zu haben, dass das Vorhaben auch gefördert wird.

 

Gleichwohl bin ich der Auffassung, dass die im ISHK vorgeschlagenen Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Havixbecker Ortskerns leisten können.

 

Nach der bisherigen Beschlusslage sollte auch die Verbesserung der Verbindung Liselotte-Köhnlein-Platz über den Weg in Richtung Hauptstraße erfolgen. Von dieser Planung sollte jedoch zurzeit abgesehen werden. Wie den Unterlagen zur Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses zu entnehmen ist (vgl. TOP 9 und Vorlage 121/2015) wird gerade die Bebauung nördlich des Verbindungsweges geplant. Diese Entwicklungen sollten zunächst abgewartet werden.

 

Der Bestensee-Platz hat laut ISHK eine besondere Bedeutung für den Ortskern. Dies gilt auch für die Wegebeziehungen innerhalb des Ortskerns unter Berücksichtigung einer Anbindung des Bahnhofes sowie des Sandsteinmuseums. Aus diesem Grunde war bisher vorgesehen, diese beiden Maßnahmen einschließlich eines Lichtkonzeptes zu planen. Ich schlage Ihnen auch unter den geänderten Rahmenbedingungen vor, im kommenden Jahr den Planungsprozess durchzuführen und hierfür im kommenden Haushalt die notwendigen Mittel bereit zu stellen. Ob das geeignete Planungsbüro im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens oder aber durch ein eingeschränktes Auswahlverfahren zu ermitteln ist, muss letztlich politisch entschieden werden.

 

Zur Attraktivitätssteigerung des Ortskerns ist auch die Beteiligung der Immobilieneigentümer, Gewerbetreibenden und Mieter der Haupt- und der Altenberger Straße wünschenswert und erforderlich. Als geeignetes Mittel ist hierfür die Gründung einer Immobilienstandortgemeinschaft (ISG) sinnvoll. Bisher ist lediglich die Absicht der Gemeinde formuliert worden, einen solchen Prozess zu fördern. M. E. ist es zwingend notwendig, dass parallel zu den Planungen für den Ortskern (s.o.) Akteure für die Mitwirkung in einer ISG gewonnen werden. Nur so kann auch gegenüber der Bezirksregierung dokumentiert werden, dass die Entwicklung des Ortskerns lebendig und unter Einbeziehung der in der Ortsmitte Handelnden vonstattengeht. Es sollte hierzu eine Informationsveranstaltung durchgeführt werden, die einerseits die Möglichkeiten einer ISG darstellt, die zum anderen aber auch den Mehrwert eines solchen gemeinschaftlichen Wirkens für alle Beteiligten darstellt. Ziel sollte sein, im Jahr 2016 Mitwirkende zu finden, die sich konkret bei der Weiterentwicklung des Ortskerns engagieren.

 

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, trotz veränderter Fördermodalitäten und weiter beschränkter gemeindlicher finanzieller Möglichkeiten zur Vorbereitung eines prüffähigen Antrages auf Städtebauförderung für das Jahr 2017 die erforderlichen Planungen im kommenden Jahr durchzuführen und die notwendigen Planungskosten im Haushaltsplan bereitzustellen. Entsprechend dem Maßnahmenkatalog zum integrierten städtebaulichen Handlungskonzept sind vorrangig die Umgestaltung des Bestensee-Platzes sowie die Schaffung eines Leit- und Lichtkonzeptes zu bearbeiten.

Darüber hinaus möge in Form eines Dialogprozesses die Gründung einer Immobilienstandortgemeinschaft vorbereitet und die Schaffung eines Verfügungsfonds angestoßen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:                  x        ja        nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Im Haushaltsjahr 2016 und in den Folgejahren sind die erforderlichen Mittel im Finanzplan als investive Einnahmen und Ausgaben zu veranschlagen. Sie wirken sich nicht unmittelbar auf den Ergebnisplan aus. Die nach Umsetzung entstehenden Abschreibungen und Erträge aus Auflösung von Sonderposten (Investitionspauschale) gleichen sich aus. Damit führen diese neuen Investitionen nicht zu einer Verschlechterung zukünftiger Ergebnishaushalte.

 

Der Mittelbedarf wird für die Haushaltsplanung 2016 seitens der Verwaltung entsprechend der Beschlusslage in dieser Sache kalkuliert.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller