Betreff
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Havixbeck für 2016
Vorlage
129/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Die Gemeinde Havixbeck verfügt derzeit noch nicht über einen vom Gemeinderat beschlossenen Haushalt für das Jahr 2016. Es ist vorgesehen, den Haushaltsentwurf 2016 am 03.03.2016 in den Gemeinderat einzubringen. Die Beschlussfassung des Gemeinderates über den Haushalt 2016 ist für die Sitzung am 28.04.2016 geplant.

 

Sollen die Hebesätze für das Jahr 2016 geändert werden, ist wegen feh-lender Rechtskraft für die Haushaltssatzung 2016 durch den Rat der Gemeinde Havixbeck dann eine separate Hebesatzsatzung zu erlassen, die die Grundlage für die Steuerfestsetzung 2016 bildet, sofern die Hebe-sätze für die Realsteuern (Grundsteuern A und B sowie Gewerbesteuer) auch nur teilweise über dem Vorjahresniveau 2015 liegen.

 

Der Beschluss über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes ist gemäß § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) bzw. § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen. Nach diesem Zeitpunkt kann der Beschluss über die Festsetzung des Hebesatzes gefasst werden, wenn der Hebesatz die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet.

 

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer werden im Vergleich zu 2015 mit folgender Begründung erhöht:

Bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 19.08.2015 wurde im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes mehrheitlich (22 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen) vom Rat beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B für das Jahr 2016 zu erhöhen. Selbst bei dieser Ausgangslage wurde für das Jahr 2016 ein Defizit in Höhe von 1.514.118 Euro prognostiziert. In diesem Betrag ist die Erhöhung der Grundsteuern bereits berücksichtigt. Ohne die vorgesehene Erhöhung der Hebesätze würde sich das Defizit um weitere 444.788 Euro auf 1.958.906 Euro ausweiten. Der Betrag errechnet sich nach den Plandaten der Grundsteuer A (142.235 Euro) und Grundsteuer B (2.673.553 Euro) des Jahres 2016 (gesamt: 2.815.788 Euro) abzüglich der Plandaten aus dem Jahr 2015 (Grundsteuer A 121.000 Euro + Grundsteuer B 2.250.000 Euro = 2.371.000 Euro / Differenz 2.673.553 Euro ./. 2.371.000 Euro = 444.788 Euro).

Bei den Beschlüssen des Gemeinderates wurde im August selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Gemeinde Havixbeck bis zur Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts in der Haushaltssicherung verbleiben würde. Der Jahresabschluss 2014 wird sich durch verschiedene Einmaleffekte jedoch deutlich besser darstellen als zunächst geplant war. Bei einem positiven Jahresergebnis für das Jahr 2014 wird nach dessen Feststellung die Gemeinde Havixbeck die Haushaltssicherung wieder verlassen. Aktuell wird für das Haushaltsjahr 2015 ein Defizit in Höhe von 1.281.787 Euro prognostiziert. Nach aktuellem Stand würde damit die 5%-Hürde nicht überschritten.

Dennoch ist bei erneut sinkenden Schlüsselzuweisungen im Jahr 2016 (ca. 600.000 Euro weniger als in 2015 laut 2. Modellrechnung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016, die Schlüsselzuweisung beträgt dann 2.066.085 Euro für die Gemeinde Havixbeck) eine Ausweitung des Defizites nur annähernd zu verhindern, wenn die Hebesätze wie oben beschrieben erhöht werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gemeinde Havixbeck in 2017 erneut in die Haushaltssicherung rutschen wird. Das Defizit wird sich, ohne die geplante Steuererhöhung, für das Haushaltsjahr 2017 voraussichtlich um 499.400 Euro auf 1.358.375 Euro erhöhen und damit das zweite Jahr hintereinander die 5%-Hürde überschreiten (Berechnung siehe oben).
Spätestens im Jahr 2017 müsste zusätzlich eine weitere Million Euro als zusätzlicher Kassenkredit aufgenommen werden, um die fehlenden Steuereinnahmen im Haushalt zu kompensieren.

Nur mit der Erhöhung der Hebesätze ist das generelle Ziel, einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, in absehbarer Zukunft möglich.

 

Sollte die Änderung der Hebesätze erst im Rahmen des Beschlusses der Haushaltssatzung in 2016 getroffen werden, entstehen durch Druck- und Portokosten für die neu zu erstellenden Bescheide zusätzliche Kosten von über 10.000 Euro zuzüglich zusätzlichem Personalaufwand. 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Aufgrund der §§ 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 495), in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes in der Fassung vom 07.08.1973 (BGBl. I. S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I. S. 2794) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I. S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2015 ( BGBl. I. S. 434) beschließt der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung am 15.12.2011 folgende Hebesatzsatzung:

 

 

 

 

 

 

§ 1

Erhebungsgrundsatz

 

Die Gemeinde Havixbeck erhebt

a) von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und

b) eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

 

§ 2

Hebesätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt für

 

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

 

 340 v. H.

 

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

 

680 v. H.

 

2. Gewerbesteuer

auf

 

435 v. H.

 

festgesetzt.

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Unter Zugrundelegung der erhöhten Hebesätze in 2016 ergibt voraussichtlich folgende Entwicklung:

 

Position

Ansatz bei bisherigen Hebesätzen

Ansatz nach Hebesatzerhöhung

Verbesserung

 

Grundsteuer A

121.000 Euro

(293 v.H.)

142.235 Euro

(340 v.H.)

21.235 Euro

Grundsteuer B

2.250.000 Euro

(581 v.H.)

2.673.553 Euro

(680 v.H.)

423.553 Euro

Gewerbesteuer

2.250.000 Euro
(435 v.H.)

2.250.000 Euro
(435 v.H.)

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