Begründung
Die Gemeinde ist auf ihrem Gemeindegebiet abwasserbeseitigungspflichtig. Dazu gehört auch das Einsammeln und Abfahren des Klärschlamms aus Kleinkläranlagen zur Aufbereitung auf der Kläranlage Havixbeck und anschließenden Beseitigung.
Die Klärschlammabfuhr wird von einem Entsorgungsunternehmen durchgeführt. Das bislang beauftragte Abfuhrunternehmen hat den Vertrag nach einer Dauer von nunmehr 7 Jahren zum Jahresende gekündigt, weil die alten Preise nicht mehr kostendeckend sind. Es wurden daher 6 Abfuhrunternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es sind 4 Angebote eingegangen. Das niedrigstbietende Unternehmen ist zurzeit für 6 Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld tätig.
Für die Abfuhr und Behandlung des Klärschlamms auf der
Kläranlage sind Benutzungsgebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind in einer
Gebührensatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfuhr von Klärschlamm und häuslichem Abwasser (Anlage 1) und beschließt nach Beratung die Satzung zur 7. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Havixbeck vom 05.05.1994 (Anlage 2).
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz NRW soll das Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten decken. Nach der Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich ab dem 01.01.2016 folgende Gebühren:
a) 19,10 € je m³ für abgefahrenen
Klärschlamm aus Kleinkläranlagen zuzüglich einer Anfahrpauschale von 53,55 €
b) 14,34 € je m³ für
selbst angelieferten Klärschlamm
c) 6,24 € je m³ für abgefahrenes
häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben zuzüglich einer Anfahrpauschale von 53,55 €
d) 1,48 € je m³ für selbst angeliefertes
häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben.
Seit
dem 01.01.2009 gelten folgende
Gebührensätze:
a) 15,13 € je m³ für abgefahrenen
Klärschlamm aus Kleinkläranlagen zuzüglich einer Anfahrpauschale von 47,60 €
b) 12,75 € je m³ für
selbst angelieferten Klärschlamm
c) 3,86 € je m³ für abgefahrenes
häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben zuzüglich einer Anfahrpauschale von 47,60 €
d) 1,48 € je m³ für selbst angeliefertes
häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben.
Gebührenvergleich
|
Anfahrpauschale
bzw. Grundgebühr |
Gebühr
je m³ Klärschlamm |
Gesamtgebühr
für 5 m³ |
Havixbeck |
53,55 € |
19,10 € |
149,05 € |
Billerbeck |
40,60
€ |
22,00
€ |
150,60
€ |
Nottuln |
51,44
€ |
19,47
€ |
148,79
€ |
Senden |
35,70
€ |
26,50
€ |
168,20
€ |
Coesfeld |
46,73
€ |
23,50
€ |
164,23
€ |
Dülmen |
65,80
€ |
13,10
€ |
131,30
€ |
Rosendahl |
101,68
€ |
6,91
€ |
136,23
€ |
Klaus Gromöller
Anlagen
1. Gebührenbedarfsberechnung
2. Satzung zur Gebührenänderung