Betreff
7. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Havixbeck vom 05.05.1994
Vorlage
127/2015
Aktenzeichen
651-00/2
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Die Gemeinde ist auf ihrem Gemeindegebiet abwasserbeseitigungspflichtig. Dazu gehört auch das Einsammeln und Abfahren des Klärschlamms aus Kleinkläranlagen zur Aufbereitung auf der Kläranlage Havixbeck und anschließenden Beseitigung.

Die Klärschlammabfuhr wird von einem Entsorgungsunternehmen durchgeführt. Das bislang beauftragte Abfuhrunternehmen hat den Vertrag nach einer Dauer von nunmehr 7 Jahren zum Jahresende gekündigt, weil die alten Preise nicht mehr kostendeckend sind. Es wurden daher 6 Abfuhrunternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es sind 4 Angebote eingegangen. Das niedrigstbietende Unternehmen ist zurzeit für 6 Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld tätig.

 

Für die Abfuhr und Behandlung des Klärschlamms auf der Kläranlage sind Benutzungsgebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind in einer Gebührensatzung zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfuhr von Klärschlamm und häuslichem Abwasser (Anlage 1) und beschließt nach Beratung die Satzung zur 7. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Havixbeck vom 05.05.1994 (Anlage 2).

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                        ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz NRW soll das Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten decken. Nach der Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich ab dem 01.01.2016 folgende Gebühren:

 

a)     19,10 € je m³ für abgefahrenen Klärschlamm aus Kleinkläranlagen zuzüglich einer Anfahrpauschale von 53,55 €

b)     14,34 € je m³ für selbst angelieferten Klärschlamm

c)      6,24 € je m³ für abgefahrenes häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben zuzüglich einer Anfahrpauschale von 53,55 €

d)     1,48 € je m³ für selbst angeliefertes häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben.

 

Seit dem 01.01.2009 gelten folgende Gebührensätze:

 

a)     15,13 € je m³ für abgefahrenen Klärschlamm aus Kleinkläranlagen zuzüglich einer Anfahrpauschale von 47,60 €

b)     12,75 € je m³ für selbst angelieferten Klärschlamm

c)      3,86 € je m³ für abgefahrenes häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben zuzüglich einer Anfahrpauschale von 47,60 €

d)     1,48 € je m³ für selbst angeliefertes häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben.

 

Gebührenvergleich

 

Anfahrpauschale bzw. Grundgebühr

Gebühr je m³ Klärschlamm

Gesamtgebühr für 5 m³

Havixbeck

53,55 €

19,10 €

149,05 €

Billerbeck

40,60 €

22,00 €

150,60 €

Nottuln

51,44 €

19,47 €

148,79 €

Senden

35,70 €

26,50 €

168,20 €

Coesfeld

46,73 €

23,50 €

164,23 €

Dülmen

65,80 €

13,10 €

131,30 €

Rosendahl

101,68 €

6,91 €

136,23 €

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller

 

 

Anlagen

 

1. Gebührenbedarfsberechnung

2. Satzung zur Gebührenänderung