Betreff
Abwassergebühren für das Jahr 2016
Vorlage
125/2015
Aktenzeichen
II 865-02
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das voraussichtliche Gebührenaufkommen die veranschlagten Kosten der Abwasserbeseitigung decken. Die Gebühren sind im Haushalt zu veranschlagen. Für den Haushalt 2016 ist eine Gebührenüberprüfung vorzunehmen. Diese liegt in Form einer Gebührenbedarfsberechnung dieser Verwaltungsvorlage bei.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im Jahr 2016 und beschließt nach Beratung, dass die zurzeit gültigen Gebührensätze für Schmutzwasser in Höhe von 1,93 € je Kubikmeter Frischwasserverbrauch und 0,40 € je Quadratmeter bebauter bzw. befestigter Grundstücksfläche weiterhin im Jahr 2016 gültig bleiben. Die kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in den Haushaltsplan des Jahres 2016 zu übernehmen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                        ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser bleiben in 2016 stabil. Im Vergleich mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bleiben die Abwassergebühren weiterhin günstig (s. Anlage)