Begründung
Nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das
voraussichtliche Gebührenaufkommen die veranschlagten Kosten der
Abwasserbeseitigung decken. Die Gebühren sind im Haushalt zu veranschlagen. Für
den Haushalt 2016 ist eine Gebührenüberprüfung vorzunehmen. Diese liegt in Form
einer Gebührenbedarfsberechnung dieser Verwaltungsvorlage bei.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im Jahr 2016 und beschließt nach Beratung, dass die zurzeit gültigen Gebührensätze für Schmutzwasser in Höhe von 1,93 € je Kubikmeter Frischwasserverbrauch und 0,40 € je Quadratmeter bebauter bzw. befestigter Grundstücksfläche weiterhin im Jahr 2016 gültig bleiben. Die kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in den Haushaltsplan des Jahres 2016 zu übernehmen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser
bleiben in 2016 stabil. Im Vergleich mit den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden bleiben die Abwassergebühren weiterhin günstig (s. Anlage)