Betreff
Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck zur Änderung des Entwurfes des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
123/2015
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

s. anliegende Bewertung des Städte- und Gemeindebundes zur Änderung des Entwurfes des Landesentwicklungsplanes NRW (Anlage 1).

 

Die Gemeinde Havixbeck hat im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens bereits im Herbst 2013 Stellung zu dem seinerzeit vorliegenden Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) genommen (s. hierzu Vorlage 129/2013 sowie Protokollierung des Bauausschusses vom 21.11.2013 – TOP 15 -  sowie des Gemeinderates vom 26.02.2014 – TOP 12).

 

Aufgrund einer Vielzahl vorgebrachter Anregungen und Bedenken hat die Landesregierung den Entwurf des LEP überarbeitet und in Teilen geändert. So wurden z. B. in einigen Bereichen absolut verbindliche Planungsziele in Planungsgrundsätze umgewandelt und damit einer Abwägung zugänglich gemacht.

 

Die Gemeinde Havixbeck hat durch die Staatskanzlei NRW im Rahmen einer erneuten Beteiligung zum vorliegenden Änderungsplan Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15.01.2016 erhalten.

 

Der Städte- und Gemeindebund hat den sehr umfangreichen Plan geprüft und aus kommunaler Sicht bewertet. Der Bewertung schließe ich mich an, wobei ich aus Sicht der Gemeinde Havixbeck folgende Punkte besonders hervorheben möchte:

 

Neues Unterkapitel zum Demographischen Wandel (s. S. 3 der Bewertung)

 

Dass bei der Beurteilung der Bevölkerungsveränderung auf die aktualisierte Bevölkerungsvorausberechnung von IT NRW für den Zeitraum bis 2040/60 zurückgegriffen wird, ist durchaus nachvollziehbar. Da jedoch diese Zahlen den aktuell auch in Havixbeck spürbaren Zuzug von Flüchtlingen aus Krisenländern nicht abbilden, bedarf es an dieser Stelle zwingend einer entsprechenden Korrektur der Flächenausweisungen, um auch diesen zusätzlichen Bedarf an Wohnbauflächen zu berücksichtigen.

 

Räumliche Struktur des Landes (s. S. 4)

 

Die jetzt ermöglichte Siedlungsentwicklung von Ortsteilen wird ausdrücklich begrüßt (maßgeblich für die Entwicklung von Hohenholte).

 

Auch ich bin der Auffassung, dass der Ausnahmetatbestand für Gebäude mit besonderer Zweckbestimmung um kommunale Flüchtlingsunterkünfte erweitert werden sollte, damit auch in diesem Zusammenhang der kommunale Planungsrahmen geschaffen wird.

 

 

 

 

 

Kapitel 6 Siedlungsraum (s. S. 6 ff.)

 

Die im vorliegenden Entwurf enthaltenen Änderungen werden begrüßt. Hierzu hatte die Gemeinde Havixbeck seinerzeit auch entsprechend kritisch Stellung genommen.

Gleichwohl sind die vom Städte-und Gemeindebund dargestellten Möglichkeiten, mit gemeindlicher Planung flexibel auf sich ändernde Bedarfe sowie auf Flächenverfügbarkeit reagieren zu können, im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit unbedingt sicherzustellen. Insofern schließe ich mich diesen Ausführungen ausdrücklich an.

 

Kapitel 10 Energieversorgung (s. S. 12 ff.)

 

Die Aufnahme des neuen Ziels 10.3-4 und das damit verbundene Verbot von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten wird ausdrücklich begrüßt, greift es doch die Sorgen hinsichtlich der nicht vollständig abschätzbaren Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt auf. Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in diesem Zusammenhang bereits vor längerer Zeit eine entsprechende Resolution durch Beschluss unterstützt.

 

Der LEP besteht aus Textteilen sowie einer zeichnerischen Darstellung. Die Havixbeck betreffenden zeichnerischen Darstellungen unterscheiden sich dadurch, dass auf eine Ausweisung von Gebieten zum Schutz des Wassers sowie Überschwemmungsbereiche verzichtet worden ist. Dies ist zu begrüßen.

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat nimmt die in der Verwaltungsvorlage 123/2015 seitens der Verwaltung dargestellten Ausführungen sowie die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 30.10.2015 zum überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsplanes NRW (Stand 22.09.2015) zur Kenntnis und beschließt, sich dessen Bewertung hinsichtlich der Einschränkungen der kommunalen Planungshoheit anzuschließen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja        x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

 

 

 

 

Klaus Gromöller