2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.07.2004 den Beschluss gefasst, dass der Kreis Coesfeld bereit ist, eigenverantwortlich die kommunale Trägerschaft bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) zu übernehmen. Die Verwaltung ist zugleich beauftragt worden, die Zulassung als kommunaler Träger über die oberste Landsbehörde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu beantragen.
Mit der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 24.09.2004 ist der Kreis
Coesfeld als zugelassener kommunaler Träger für das SGB II anerkannt worden.
Die Zulassung trat am 01.01.2005 in Kraft; sie ist bis zum 31.12.2010
befristet. Zugleich hat der Kreis Coesfeld in Abstimmung mit den Städten und
Gemeinden des Kreises Coesfeld die Aufgaben der Grundsicherung auf die Städte
und Gemeinden zur Entscheidung im eigenen Namen übertragen. Hiervon ausgenommen sind die Planung und
Umsetzung der Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Eingliederung sowie die
einzelfallbezogene Hilfeplanung im Bereich der beruflichen Integration. Die
Gemeinden haben zudem die Zuständigkeit für die berufliche Vermittlung auf dem
1. Arbeitsmarkt sowie die Schaffung und Organisation von sogenannten PlusJobs erhalten.
Über die Erstattung der Personalkosten für die übertragenen Aufgaben hat
es bisher einvernehmliche Regelungen mit dem Kreis Coesfeld gegeben, was auch
weiterhin so erfolgen soll. Auch sind Gemeinden in verschiedenen Gremien auf
Kreisebene vertreten, wie z.B. in der Lenkungsgruppe oder der Arbeitsmarktkonferenz.
In der Vergangenheit hat es unterschiedliche Vorschläge zur
Neuorganisation des SGB II ab dem 01.01.2011 gegeben.
Im Rahmen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe ist es im März 2010
gelungen, einen mehrheitsfähigen Entwurf für eine neue Verwaltungsorganisation
im Bereich des SGB II zu entwerfen. Dieser sieht vor, über den Weg einer
Verfassungsänderung das bisherige Optionsmodell zu verstetigen und die
Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Arbeitsverwaltung in einem ARGE-Nachfolgemodell
abzusichern. Zudem wird die Zahl der zugelassenen kommunalen Träger von zur
Zeit 69 auf insgesamt 110 erhöht. Bundestag
und Bundesrat haben das Gesetz zur Weiterentwicklung der Grundsicherung für
Arbeitssuchende inzwischen beschlossen, so dass das Gesetz zum 1.1.2011 in
Kraft treten wird.
Es ist im Gesetz festgelegt, dass die aktuell zugelassenen kommunalen
Träger vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung über
den 31.12.2010 hinaus unbefristet zugelassen werden, wenn sich diese gegenüber der zuständigen obersten
Landesbehörde verpflichten, eine Zielvereinbarung über die Leistungen nach
diesem Buch mit der zuständigen Landesbehörde abzuschließen und Daten zu
erheben, um eine bundeseinheitliche Datenerfassung, Ergebnisberichterstattung,
Wirkungsforschung und Leistungsvergleiche zu ermöglichen.
Seit dem
01.01.2005 hat der Kreis Coesfeld im engen Schulterschluss mit den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden und auch in guter Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren
auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik das SGB II erfolgreich umgesetzt. Dies
wird auch dadurch belegt, dass der Kreis Coesfeld seit 2007 die niedrigste
Arbeitslosenquote aller Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen
hat.
Aus diesem Grund hat sich der Kreistag in seiner Sitzung am 24.02.2010
mit der Neuorganisation des SGB II über den 31.12.2010 hinaus beschäftigt und
in einer einstimmig verabschiedeten Resolution gefordert, dass die Absicherung
und Aufstockung der zugelassenen kommunalen Träger im Grundgesetz verankert
wird.
Die Resolution hatte folgenden Inhalt:
Resolution an den Deutschen Bundestag und
die Landesregierung
Wir begrüßen die von der Bundesregierung fraktionsübergreifend
angestrebte Grundgesetzänderung zur Organisation der Grundsicherung für
Arbeitsuchende.
Wir erwarten die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens für eine
optimale Betreuung der Arbeitsuchenden und ihrer Familien vor Ort. Oberstes
Ziel müssen weiterhin die Integration in Arbeit und die Unabhängigkeit von
staatlichen Leistungen sowie die Leistungsgewährung aus einer Hand sein.
Der Kreis Coesfeld nimmt seit dem Jahr 2005 eigenverantwortlich die
Aufgaben nach dem SGB II als zugelassener kommunaler Träger wahr. Die
Bürgerinnen und Bürger erhalten im Kreis Coesfeld sowohl Transferleistungen als
auch berufliche Integrationsleistungen aus einer Hand. Diese Aufgabe wird im
engen Schulterschluss mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
erfolgreich umgesetzt. Aus Sicht des Kreises Coesfeld hat sich die eigenverantwortliche
Aufgabenwahrnehmung als Optionsträger bewährt.
Der Kreis Coesfeld möchte daher über den 31.12.2010 hinaus die Aufgabe
weiterhin in kommunaler Verantwortung wahrnehmen.
Auch für die anderen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollte
gelten, dass sie künftig eine echte Wahlfreiheit haben, ob sie die Aufgaben
weiterhin in Form einer Arbeitsgemeinschaft oder als zugelassener kommunaler
Träger wahrnehmen möchten.
Wir fordern alle Verantwortlichen in Bund und Ländern parteiübergreifend
dazu auf, ein rasches Verfahren zu ermöglichen und schnell zu einer
einvernehmlichen Lösung zu kommen. Die Arbeitsuchenden und die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den Verwaltungen haben ein Recht auf Klarheit und
Sicherheit.
Im Rahmen der Aussprache ist von den Mitgliedern der im Kreistag
vertretenen Fraktionen gefordert worden, dass der Kreis Coesfeld auch über den
31.12.2010 hinaus das SGB II eigenverantwortlich umsetzt.
Ebenso haben sich die Mitglieder der Lenkungsgruppe zur Umsetzung des
SGB II im Kreis Coesfeld, die Leiter der örtlichen Zentren für Arbeit sowie die
Bürgermeister in ihrer Konferenz am 07.06.2010 für die Fortführung der
kommunalen Trägerschaft ausgesprochen. Sie haben zudem deutlich gemacht, dass
sie dies in ihren politischen Gremien noch beraten werden.
Dass sich die Aufgabenwahrnehmung vor Ort bewährt hat, wurde in mehreren
Sitzungen des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport deutlich, so
dass ich empfehle, der Fortführung der kommunalen Trägerschaft der
Grundsicherung für Arbeitssuchende im Kreis Coesfeld über den 31.12. 2010 hinaus zuzustimmen.
Nach Beratungen im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und
Gesundheit des Kreises Coesfeld wird der Kreistag in seiner Sitzung am
29.9.2010 über die Weiterführung der Option entscheiden. Bis zum 30.9.2010 muss
die Entscheidung der obersten Landesbehörde mitgeteilt werden.
Da die Städte und Gemeinden in die Beratung einbezogen werden, ist die
Zustimmung der Gemeinde Havixbeck ebenfalls terminlich gebunden und muss bis
zum 30.9.2010 dem Kreis vorliegen, so dass der Haupt- und Finanzausschuss in
seiner Sitzung am 29.9.2010 die Entscheidung im Rahmen eines
Dringlichkeitsbeschlusses fassen muss.
Das Gesetz wurde vom Bundesrat in der Sitzung am 9.7.2010 verabschiedet;
die letzte Ratssitzung war am 8.7.2010, so dass diese Angelegenheit dort nicht
beraten und beschlossen werden konnte.
Da aber eine Beratung im Fachausschuss am 21.9.2010 erfolgen kann, besteht anschließend die Möglichkeit, eine Entscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss terminlich herbeizuführen.
1. Beschlussvorschlag:
a) Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW der unbefristeten Fortführung der zugelassenen kommunalen Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II über den 31. 12. 2010 hinaus zu.
b) Der Gemeinderat genehmigt den in der Sitzung am 29.9.2010 gefassten Dringlichkeitsbeschluss.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Gemeinde Havixbeck muss sich grundsätzlich weiterhin an den Kosten der Unterkunft sowie einmaligen Leistungen beteiligen. Beim Produkt 0501 sind im Haushalt 2010 – Seite 224 - = 320.000€ vorgesehen. Die Höhe richtet sich nach den Aufwendungen für die Bedarfsgemeinschaften in der Gemeinde Havixbeck. 50% der Kosten werden über die allgemeine Kreisumlage abgerechnet und 50% nach tatsächlichem Aufwand (Spitzabrechnung).
Zu den Personal- und Sachkosten sind ebenfalls beim Produkt 0501 Erstattungen seitens des Bundes in Höhe von 170.000€ veranschlagt. Die Höhe richtet sich nach dem Personalschlüssel, der nach dem Durchschnitt der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften eines Jahres in der Gemeinde Havixbeck festgelegt wird.
In Vertretung
Pott
Beigeordneter