Betreff
Beratung über die unbefristete Fortführung der zugelassenen kommunalen Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II über den 31.12.2010 hinaus
Vorlage
070/2010
Aktenzeichen
III/1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.07.2004 den Beschluss gefasst, dass der Kreis Coesfeld bereit ist, eigenverantwortlich die kommunale Trägerschaft bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) zu übernehmen. Die Verwaltung ist zugleich beauftragt worden, die Zulassung als kommunaler Träger über die oberste Landsbehörde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu beantragen.

 

Mit der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 24.09.2004 ist der Kreis Coesfeld als zugelassener kommunaler Träger für das SGB II anerkannt worden. Die Zulassung trat am 01.01.2005 in Kraft; sie ist bis zum 31.12.2010 befristet. Zugleich hat der Kreis Coesfeld in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld die Aufgaben der Grundsicherung auf die Städte und Gemeinden zur Entscheidung im eigenen Namen übertragen.  Hiervon ausgenommen sind die Planung und Umsetzung der Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Eingliederung sowie die einzelfallbezogene Hilfeplanung im Bereich der beruflichen Integration. Die Gemeinden haben zudem die Zuständigkeit für die berufliche Vermittlung auf dem 1. Arbeitsmarkt sowie die Schaffung und Organisation von sogenannten PlusJobs  erhalten.

 

Über die Erstattung der Personalkosten für die übertragenen Aufgaben hat es bisher einvernehmliche Regelungen mit dem Kreis Coesfeld gegeben, was auch weiterhin so erfolgen soll. Auch sind Gemeinden in verschiedenen Gremien auf Kreisebene vertreten, wie z.B. in der Lenkungsgruppe oder der Arbeitsmarktkonferenz.

 

In der Vergangenheit hat es unterschiedliche Vorschläge zur Neuorganisation des SGB II ab dem 01.01.2011 gegeben.

 

Im Rahmen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe ist es im März 2010 gelungen, einen mehrheitsfähigen Entwurf für eine neue Verwaltungsorganisation im Bereich des SGB II zu entwerfen. Dieser sieht vor, über den Weg einer Verfassungsänderung das bisherige Optionsmodell zu verstetigen und die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Arbeitsverwaltung in einem ARGE-Nachfolgemodell abzusichern. Zudem wird die Zahl der zugelassenen kommunalen Träger von zur Zeit 69 auf insgesamt 110  erhöht. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende inzwischen beschlossen, so dass das Gesetz zum 1.1.2011 in Kraft treten wird.

 

Es ist im Gesetz festgelegt, dass die aktuell zugelassenen kommunalen Träger vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung über den 31.12.2010 hinaus unbefristet zugelassen werden, wenn sich  diese gegenüber der zuständigen obersten Landesbehörde verpflichten, eine Zielvereinbarung über die Leistungen nach diesem Buch mit der zuständigen Landesbehörde abzuschließen und Daten zu erheben, um eine bundeseinheitliche Datenerfassung, Ergebnisberichterstattung, Wirkungsforschung und Leistungsvergleiche zu ermöglichen.

 

Seit dem 01.01.2005 hat der Kreis Coesfeld im engen Schulterschluss mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und auch in guter Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik das SGB II erfolgreich umgesetzt. Dies wird auch dadurch belegt, dass der Kreis Coesfeld seit 2007 die niedrigste Arbeitslosenquote aller Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen hat.

 

Aus diesem Grund hat sich der Kreistag in seiner Sitzung am 24.02.2010 mit der Neuorganisation des SGB II über den 31.12.2010 hinaus beschäftigt und in einer einstimmig verabschiedeten Resolution gefordert, dass die Absicherung und Aufstockung der zugelassenen kommunalen Träger im Grundgesetz verankert wird.

 

Die Resolution hatte folgenden Inhalt:

Resolution an den Deutschen Bundestag und die Landesregierung

 

Wir begrüßen die von der Bundesregierung fraktionsübergreifend angestrebte Grundgesetzänderung zur Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

 

Wir erwarten die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens für eine optimale Betreuung der Arbeitsuchenden und ihrer Familien vor Ort. Oberstes Ziel müssen weiterhin die Integration in Arbeit und die Unabhängigkeit von staatlichen Leistungen sowie die Leistungsgewährung aus einer Hand sein.

 

Der Kreis Coesfeld nimmt seit dem Jahr 2005 eigenverantwortlich die Aufgaben nach dem SGB II als zugelassener kommunaler Träger wahr. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten im Kreis Coesfeld sowohl Transferleistungen als auch berufliche Integrationsleistungen aus einer Hand. Diese Aufgabe wird im engen Schulterschluss mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erfolgreich umgesetzt. Aus Sicht des Kreises Coesfeld hat sich die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung als Optionsträger bewährt.

 

Der Kreis Coesfeld möchte daher über den 31.12.2010 hinaus die Aufgabe weiterhin in kommunaler Verantwortung wahrnehmen.

 

Auch für die anderen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollte gelten, dass sie künftig eine echte Wahlfreiheit haben, ob sie die Aufgaben weiterhin in Form einer Arbeitsgemeinschaft oder als zugelassener kommunaler Träger wahrnehmen möchten.

 

Wir fordern alle Verantwortlichen in Bund und Ländern parteiübergreifend dazu auf, ein rasches Verfahren zu ermöglichen und schnell zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Die Arbeitsuchenden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen haben ein Recht auf Klarheit und Sicherheit.

 

Im Rahmen der Aussprache ist von den Mitgliedern der im Kreistag vertretenen Fraktionen gefordert worden, dass der Kreis Coesfeld auch über den 31.12.2010 hinaus das SGB II eigenverantwortlich umsetzt.

 

Ebenso haben sich die Mitglieder der Lenkungsgruppe zur Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld, die Leiter der örtlichen Zentren für Arbeit sowie die Bürgermeister in ihrer Konferenz am 07.06.2010 für die Fortführung der kommunalen Trägerschaft ausgesprochen. Sie haben zudem deutlich gemacht, dass sie dies in ihren politischen Gremien noch beraten werden.

 

Dass sich die Aufgabenwahrnehmung vor Ort bewährt hat, wurde in mehreren Sitzungen des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport deutlich, so dass ich empfehle, der Fortführung der kommunalen Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Kreis Coesfeld  über den 31.12. 2010  hinaus zuzustimmen.

 

Nach Beratungen im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit des Kreises Coesfeld wird der Kreistag in seiner Sitzung am 29.9.2010 über die Weiterführung der Option entscheiden. Bis zum 30.9.2010 muss die Entscheidung der obersten Landesbehörde mitgeteilt werden.

Da die Städte und Gemeinden in die Beratung einbezogen werden, ist die Zustimmung der Gemeinde Havixbeck ebenfalls terminlich gebunden und muss bis zum 30.9.2010 dem Kreis vorliegen, so dass der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 29.9.2010 die Entscheidung im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses fassen muss.

Das Gesetz wurde vom Bundesrat in der Sitzung am 9.7.2010 verabschiedet; die letzte Ratssitzung war am 8.7.2010, so dass diese Angelegenheit dort nicht beraten und beschlossen werden konnte.

Da aber  eine Beratung im Fachausschuss am 21.9.2010 erfolgen kann, besteht anschließend die Möglichkeit, eine Entscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss terminlich herbeizuführen.

 

1. Beschlussvorschlag:

a) Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nach §    60 Abs. 1 GO NRW  der unbefristeten Fortführung der zugelassenen kommunalen Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II über den 31. 12. 2010 hinaus zu.

 

b) Der Gemeinderat genehmigt den in der Sitzung am 29.9.2010 gefassten Dringlichkeitsbeschluss.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Gemeinde Havixbeck muss sich grundsätzlich weiterhin an den Kosten der Unterkunft sowie einmaligen Leistungen beteiligen. Beim Produkt 0501 sind im Haushalt 2010 – Seite 224 - = 320.000€ vorgesehen. Die Höhe richtet sich nach den Aufwendungen für die Bedarfsgemeinschaften in der Gemeinde Havixbeck.  50% der Kosten werden über die allgemeine Kreisumlage abgerechnet und 50% nach tatsächlichem Aufwand (Spitzabrechnung).

 

Zu den Personal- und Sachkosten sind ebenfalls  beim Produkt 0501 Erstattungen seitens des Bundes in Höhe von 170.000€ veranschlagt. Die Höhe richtet sich nach dem Personalschlüssel, der nach dem Durchschnitt der Anzahl der  Bedarfsgemeinschaften eines Jahres in der Gemeinde Havixbeck festgelegt wird.

 

In Vertretung

 

 

Pott

Beigeordneter